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Pflege und Alter





Wohnberaterinnen und Wohnberater beraten individuell zur Anpassung der Wohnung an sich verändernde Fähigkeiten und Bedürfnisse und begleiten ferner die Umsetzung der Maßnahmen. Sie informieren über Hilfsmittel, bauliche Anpassungen, Wohnformen sowie über Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Weitere Aufgaben sind die fachliche Unterstützung bei der Planung, Vernetzung und Verbreitung bedarfsgerechter Angebote in Kommunen, Wohnungsunternehmen sowie Wohlfahrtsverbänden. Damit trägt Wohnberatung auch zur Weiterentwicklung des Wohnangebots für ältere, gesundheitlich eingeschränkte Menschen bei. Wohnberatung und Wohnungsanpassung bewegen sich an der Schnittstelle von Architektur, Gesundheits- und Sozialwesen und bilden ein Arbeitsfeld, zu dem es bislang keine eigene Ausbildung gab.

Die Zertifizierung umfasst 130 Unterrichtseinheiten, einen Praxisteil mit circa 30 Unterrichtseinheiten und eine Abschlussarbeit.

Es werden umfangreiche Grundlagen vermittelt:
- Wohnungsanpassung
- Wohnformen
- Finanzierung
- Gesamter Beratungsprozess
- Öffentlichkeitsarbeit sowie
- Netzwerkbildung

Die Zertifizierung zur Wohnberaterin und zum Wohnberater erfolgt in Kooperation mit der BAG Wohnungsanpassung e. V. (www.wohnungsanpassung-bag.de). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. bringt die Praxis der Wohnungsanpassung voran und knüpft das Netz der Beratungsstellen dichter. In der BAG sind Wohnberatungsangebote und Beratungsstellen ebenso organisiert wie Einzelpersonen und Institutionen, die die Weiterentwicklung des Themas unterstützen.

Hinweis:
Die einzelnen Fortbildungstage finden im Tagungszentrum in Flehingen, in Stuttgart und in der Musterwohnung Werkstatt Wohnen in Stuttgart beziehungsweise online statt. Die Online-Module werden mit dem Videokonferenztool Zoom durchgeführt.
Die Zertifizierung startet im Mai 2026 und endet im November 2026 mit der Präsentation der Abschlussarbeiten.
Die Kosten für die Zertifizierung betragen voraussichtlich 2.400,00 € inklusive Mehrwertsteuer.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat.
Genauere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen können Sie bei Julia Jentsch (julia.jentsch@kvjs.de) anfordern.

Die Termine sind 2026:
04.-05.05.2026 in Gültstein
18.-21.05.2026 online
15.-16.05.2026 in Stuttgart
29.06. / 06.07. / 13.07. / 22.07.2026 online
21.-22.09.2026 in Gültstein
16.-17.11.2026 in Stuttgart
weitere Details

Kurs-Nr.
26SB0001
Dozent*in
noch nicht bekannt
Anmeldung möglich
Do. 24.09.2026
Online-Seminar
40,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn eine Person durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern, stellt sich oft die Frage, wer sie rechtlich vertreten darf. Entgegen der weit verbreiteten Annahme haben Ehepartnerinnen und partner ohne entsprechende Vollmacht nicht automatisch das Recht, Auskünfte zu erhalten oder Entscheidungen zu treffen – es sei denn, eine Vorsorgevollmacht liegt vor.
Für unverheiratete Paare bleibt die Vorsorgevollmacht weiterhin die einzige Möglichkeit, eine rechtliche Vertretung sicherzustellen.
Mit der Reform des Betreuungsrechts ist (zum 01.01.2023) das Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) eingeführt worden. Doch ersetzt dieses das Instrument der Vorsorgevollmacht – oder ergänzt es lediglich? Diese und weitere aktuelle rechtliche Fragen stehen im Mittelpunkt der Fortbildung.
Ziel ist es, Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen praxisnah zu vermitteln, damit Sie Ratsuchende sicher und fundiert beraten können.

Inhalte:
- Vorsorgevollmacht: rechtliche Grundlagen, Bedeutung und Grenzen
- Ehegattennotvertretungsrecht: Einführung und rechtlicher Rahmen (§ 1358 BGB)
- Abgrenzung, Vorteile und Grenzen beider Vertretungsformen

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26SD0007
Dozent*in
Susanne Weber-Käßer
Auf Warteliste
Do. 08.10.2026
Online-Seminar
110,00 € (inkl. MwSt.)
Mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit sozialleistungsbedürftig zu werden. Dabei gibt es eine Vielzahl von sozialrechtlichen Leistungen, die im Alter und bei Pflege in Anspruch genommen werden können.

Das Seminar befasst sich deshalb mit den Themen:
- Feststellung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und dem SGB XII
- Es wird das Nachrangprinzip der Sozialhilfe besprochen
- Der Einsatz von Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten
- Die jeweiligen Leistungen nach dem SGB XII: zum Beispiel Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Altenhilfe

Des Weiteren werden das sozialrechtliche Verfahren zur Antragstellung, das Widerspruchsverfahren sowie das Klageverfahren erörtert.

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26SD0010
Dozent*in
Andreas Scheulen
In dieser halbtägigen Fortbildung erhalten Sie kompakte Einblicke, wie sich Leistungen aus den Rechtskreisen Eingliederungshilfe (SGB IX) und der Pflegeversicherung (SGB XI) sinnvoll im ambulanten Bereich kombinieren lassen, zum Beispiel wenn Menschen mit Behinderung nicht nur Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX, sondern auch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung nach dem SGB XI haben. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis zu schaffen, wie Pflege, Betreuung und Teilhabe miteinander verzahnt und rechtssicher organisiert werden können – in einem integrierten Prozess, der sowohl fachlich als auch organisatorisch überzeugt.

Sie erfahren:
- wie sich SGB IX und SGB XI in der Praxis sinnvoll verbinden lassen.
- welche Konzepte (zum Beispiel Binnendifferenzierung) Überschneidungen klären helfen.
- wie sich das bio-psycho-soziale Modell und das Strukturmodell (in den unterschiedlichen Altersphasen) ergänzen.
- welche Anforderungen sich aus § 112 SGB XI (MuG) und § 118 SGB IX ergeben.
- wie eine gemeinsame Maßnahmenplanung und Prozessverantwortung ausgestaltet werden kann.

Methoden:
Kurzinput, Praxisbeispiele, Austausch und Arbeitshilfen für die Umsetzung vor Ort

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26SD0008
Dozent*in
Sabine Hindrichs
Anmeldung möglich
Mo. 19.10.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
199,00 € (inkl. MwSt.)
Durch die Pflegestärkungsgesetze haben sich umfangreiche Änderungen bei den Leistungen für pflegebedürftige Menschen ergeben. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in der Sozialhilfe durch das Pflegestärkungsgesetz III wirft zudem neue Problemkonstellationen und unter Umständen Versorgungslücken auf, die bei der Hilfegewährung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII zu bedenken sind.
Das Seminar vermittelt Ihnen die rechtlichen Grundlagen der Leistungsgewährung nach dem SGB XII und die Unterschiede zwischen der Leistungsgewährung durch die Pflegeversicherung sowie der Hilfe zur Pflege. Die praktische Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze II und III in der Beratung und Leistungsgewährung sind wesentlicher Inhalt des Seminars. Eingegangen wird auch auf die Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz.

Inhaltliche Schwerpunkte des Seminars sind:
- Erhebung des Pflegebedarfs nach SGB XI und SGB XII
- Grundsätze der Leistungsgewährung nach SGB XI und SGB XII
- Leistungsansprüche nach dem SGB XI und SGB XII mit dem Schwerpunkt Leistungsgewährung nach dem SGB XII – Inklusive Umgang mit Bedarfen unterhalb Pflegegrad 2
- Überblick über die Grundlagen der Vergütung nach SGB XI und SGB XII

Hinweis:
Fragen und Anregungen sind bereits im Vorfeld des Seminars ausdrücklich erwünscht. Senden Sie diese bitte bis zum 15.09.2026 an fortbildung@kvjs.de.
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Kurs-Nr.
26SP0008
Dozent*in
Silke Sarbacher
Anmeldung möglich, kein Status verfügbar
Di. 13.10.2026
Online-Seminar
0,00 €

Das kommunale Forum Hilfe zur Pflege bietet eine Plattform zum fachlichen Austausch. Dabei werden die Themen von den Teilnehmenden eingebracht. Diese dienen als Grundlage für die Diskussion und den Austausch.

Hinweis:
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Den Zugangslink erhalten Sie per Rundschreiben und im Mitgliederbereich.
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Kurs-Nr.
26SD0011
Dozent*in
noch nicht bekannt
Im beruflichen Alltag treffen Beratende zunehmend auf Menschen mit vielfältigen kulturellen Hintergründen. Diese Diversität bereichert – kann aber auch zu Missverständnissen führen. Wie gelingt eine kultursensible, vertrauensvolle Kommunikation? Wie werden migrantische Zielgruppen besser erreicht? Und wie kann das eigene professionelle Auftreten auch unter interkulturellen Aspekten gestärkt werden?

Die Fortbildung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Beratungskompetenz gezielt an die gesellschaftliche Vielfalt anzupassen – ein wichtiger Schlüssel für wirksame Kommunikation und nachhaltige Beratungserfolge.
Sie lernen, eigene Denk- und Handlungsmuster zu reflektieren und gewinnen mehr Sicherheit im Umgang mit kulturell geprägten Unterschieden. Das stärkt nicht nur Ihre persönliche Professionalität, sondern erhöht auch die Zufriedenheit der Ratsuchenden.

Gerade in der Arbeit mit Menschen mit Migrationsgeschichte ist ein sensibler, respektvoller Umgang entscheidend für den Aufbau von Vertrauen – und somit für den Zugang zu Unterstützungsangeboten. In dieser praxisnahen Fortbildung erhalten Sie wertvolle Impulse und konkrete Werkzeuge, um:
- interkulturelle Missverständnisse in der Beratung zu erkennen und zu vermeiden
- migrantische Personen gezielter anzusprechen und nachhaltig zu erreichen
- Vertrauen und Kompetenz in der Beratung sichtbar und spürbar zu machen
- Ihre eigene Haltung in der Vielfalt professionell zu reflektieren

Durch praxisnahe Übungen und den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen gewinnen Sie neue Perspektiven und konkrete Ideen, die Sie direkt in Ihrem Berufsalltag anwenden können.

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26SD0032
Dozent*in
Marina Khanide

Anmeldung möglich Anmeldung möglich
Fast ausgebucht Fast ausgebucht
Auf Warteliste Auf Warteliste
Kursausfall Ausfall
Anmeldung möglich, kein Status verfügbar Anmeldung möglich, kein Status verfügbar
Interessensbekundung möglich Interessensbekundung möglich
Keine Anmeldung möglich Keine Anmeldung möglich