Anmeldung möglich
Di. 22.09.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Als Inklusionsbeauftragte kontrollieren Sie, ob Ihr Arbeitgeber seinen gesetzlichen Pflichten im Hinblick auf die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen nachkommt. Sie setzen sich im Haus und extern für das Recht auf Selbstbestimmung und den Schutz vor Benachteiligung ein.

Dieser Kurs liefert Ihnen die rechtlichen Grundlagen für Ihr Engagement. Worauf sollten Sie bei der Einstellung, Beschäftigung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten Menschen achten? Wo finden Sie Unterstützung und Antworten bei speziellen Fragen?

Wir zeigen Ihnen, wie Ihr Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gerecht wird, damit die Inklusion schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben gelingt. Dazu gehen wir ausführlich auf die Aufgaben, die Kooperationspartner und die persönliche Rechtsstellung der Inklusionsbeauftragten ein.



Hinweis: Nutzen Sie vorab gerne unser kostenloses Online Angebot zum "SGB IX im Personalmanagement" über die BIH Akademie: https://www.bih.de/integrationsaemter/akademie/flexibel-lernen/

Anhand Videos, 3D-Animationen und Quizfragen werden die Inhalte anschaulich und abwechslungsreich vermittelt. Die Selbstlernangebote lassen sich bequem in den individuellen Arbeitsalltag integrieren, da der Lernfortschritt gespeichert wird. So können Sie jederzeit dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.
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Kurs-Nr.
26IP0045
Dozent*in
Florian Stutzmann, Theresa Harth
Anmeldung möglich
Di. 14.04.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
49,00 € (inkl. MwSt.)
Zahlreiche Fragen zum Schwerbehindertenrecht und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement behandeln wir eingehend in den entsprechenden Kursen. Dennoch gibt es unvorhersehbare Situationen, bei denen keine Patentlösung greift. Die Fallberatung setzt da an, wo es bisher Ende Gelände hieß.

Gemeinsam erörtern wir Ihre Fragen und Fallbeispiele. Im Austausch mit den anderen Kursteilnehmenden und den Trainern erschließen Sie sich zukünftige Lösungsmöglichkeiten. Dabei wird sich auch zeigen, welche Wünsche Sie verwirklichen können und ob Ziele möglicherweise zu hoch gesteckt waren.

Wie jeder betriebliche Akteur haben Sie Ihre eigene Herangehensweise bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen und im BEM. Diese gilt es zu reflektieren, zu erweitern und zu optimieren. Sie werden herausfinden, welche individuellen Spielräume, aber auch welche Grenzen Sie haben. Darüber hinaus erhalten Sie hilfreiche Tipps für Ihren Beratungsalltag.

Die Veranstaltung wird von Mitarbeitenden des Inklusions- und Integrationsamtes geleitet, die tagtäglich im Rahmen von BEM und Prävention in Betrieben nach Lösungen suchen.

Erleben Sie, was der Austausch mit vielen erfahrenen Funktionsträgern von Betriebs- und Verbandsseite bewirken kann! Aus grauer Theorie wird farbintensive Praxis.
Bringen Sie gerne auch Fälle aus Ihrer Praxis mit!

Die Fortbildungsveranstaltung ist mit 6 CDMP-Stunden anerkannt.
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Kurs-Nr.
26IP0044
Dozent*in
Lasse Lehning, Nina David
Anmeldung möglich
Mi. 06.05.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
49,00 € (inkl. MwSt.)
Störungen bei der Arbeit durch persönliche Rückfragen, Telefonate oder Emails gehören zum beruflichen Alltag dazu. Studien zeigen, dass wir bei unserer Arbeit durchschnittlich alle 3 Minuten unterbrochen werden. Das ist besonders bei anspruchsvollen Aufgaben, die volle Konzentration erfordern, ein großes Problem. Häufige Unterbrechungen lassen die Fehlerkurve nach oben schnellen und die benötigte Arbeitszeit kann um bis zu 40 Prozent steigen.

Hinzu kommt der gefühlte Stress: kommen die Störungen von außen, kann der Angesprochene sie weder vorhersagen noch steuern. Außerdem muss er in dieser Zeit kurzfristig zwei Aufgaben gleichzeitig bewältigen.

Bei Menschen mit Behinderung können sich diese äußeren Belastungsfaktoren besonders auswirken. Den richtigen Umgang mit Störungen zu finden und Unterbrechungen zu vermeiden kann ein wichtiger Teil einer behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung sein.

Das Seminar soll Ihnen pragmatische Handlungsstrategien aufzeigen, die den Umgang mit Unterbrechungen und Multitasking positiv verändern.

Themen:
• Standortbestimmung: was sind unsere typischen Störfaktoren? Wann, wo und durch wen treten sie auf?
• Eingefahrene Verhaltensweisen prüfen und Möglichkeiten finden, Störungen zu minimieren
• Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Unterbrechungen
• Eindeutige und einfache Absprachen treffen
• Unterbrechungsfreie Zeiten schaffen
• Auch mal „Nein“ sagen – geht das?
• Auswirkungen von Störungen und Unterbrechungen auf unterschiedliche Behinderungsarten (gerne anhand Ihrer Fallbeispiele).

Die Fortbildungsveranstaltung ist mit 6 CDMP-Stunden anerkannt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0043
Dozent*in
Karola Sommer
Anmeldung möglich
Di., 05.05.2026 - Mi., 06.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
196,00 € (inkl. MwSt.)
Der Missbrauch von Alkohol, anderen Drogen und Medikamenten nimmt seit Jahren zu. Auch Internet- und Spielsucht gehören zu diesem unrühmlichen Kreis. Betrieblich können sich Suchtprobleme in Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit, hohen Krankheitsfehlzeiten und vermehrten Arbeitsunfällen niederschlagen.
Oft sind betriebliche Funktionsträger mit solchen Fällen überfordert. Umso wichtiger ist es, einschätzen zu können, wenn die eigenen Grenzen erreicht sind und externe Unterstützung angefordert werden sollte.
Dieser Kurs hilft Ihnen dabei, Suchtprobleme am Arbeitsplatz schnell zu erkennen und angemessen zu reagieren. Dafür machen wir Sie mit betrieblichen und außerbetrieblichen Möglichkeiten bekannt, suchtabhängigen Menschen Hilfe zuteilwerden zu lassen.

Themen:
• Suchtmittel und ihre Wirkung
• Entstehung und Verlauf der Suchterkrankung
• Merkmale von Suchterkrankungen
• Innerbetriebliche Probleme mit Abhängigen
• Therapiemöglichkeiten
• Betriebliche Hilfsangebote
• Betriebsvereinbarung
• Arbeitsrechtliche Fragestellungen
• Gesprächsführung bei Suchtproblematiken
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0041
Dozent*in
Meike Gmeinwieser, Lars Kiefer
Anmeldung möglich
Di., 01.12.2026 - Mi., 02.12.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
196,00 € (inkl. MwSt.)
Die Rentenversicherung prüft, bevor sie jemanden auf ewig entbindet. Wenn der Arbeitsplatz aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen gefährdet ist, werden erst alle Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation und/oder Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben analysiert, bevor eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird.

In diesem Kurs erfahren Sie, welche Leistungen die Rentenversicherung zur Sicherung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit vorsieht.

Im Einzelnen sind dies:
• Medizinische Rehabilitation
• berufliche Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
• Prävention
• Ansprechstellen für Rehabilitation
• Wunsch- und Wahlrecht

Im zweiten Themenblock geht es um die renten- und beitragsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente und die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen. So werden Sie fit, um Ihren Kolleginnen und Kollegen zuverlässige Hilfestellung zu geben.

Die Fortbildungsveranstaltung ist mit 10 CDMP-Stunden anerkannt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0039
Dozent*in
Matthias Fuchs, Christina Eckmann
Anmeldung möglich

Einrichtung und Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Mit dem Technischen Beratungsdienst sitzt jeder Handgriff

Di., 14.07.2026 - Mi., 15.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
196,00 € (inkl. MwSt.)
Gute Arbeit braucht gute Arbeitsbedingungen. In diesem Kurs zeigen Ihnen die Fachleute des Technischen Beratungsdienstes, wie ein neu einzurichtender oder bestehender Arbeitsplatz optimal auf die Fähigkeiten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit Beeinträchtigung abgestimmt werden kann.

Sie lernen, behinderungsbedingte Beeinträchtigungen im Arbeitsablauf zu ermitteln und zu beseitigen – Letzteres oft durch den Einsatz technischer Arbeitshilfen. Die Referenten behalten organisatorische Rahmenbedingungen ebenso im Blick wie betriebswirtschaftliche Überlegungen. An relevantem Stoff soll es also nicht fehlen, an Expertise sowieso nicht!

Der Technische Beratungsdienst gehört zum Inklusions- und Integrationsamt beim KVJS.
Nomen es Omen: der Dienst berät alle Personen, die sich um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben kümmern, in technisch-organisatorischen Fragen der Beschäftigung. Gibt es Probleme, steuert er erfahrungssatte Lösungsvorschläge bei. Außerdem entscheidet er mit über die Vergabe finanzieller Mittel zur Arbeits- und Berufsförderung behinderter Menschen.

Themenauswahl (Beispiele):
- Lösungsmöglichkeiten für Sinneseinschränkungen, körperliche Beeinträchtigungen, Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes Mellitus...), neurologische Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose, Epilepsie)
- Barrierefreie Arbeitsstätten
- Design für Alle
- Fahrzeuggestaltung
- und vieles mehr.

Die Fortbildungsveranstaltung ist mit 10 CDMP-Stunden anerkannt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0038
Dozent*in
Matthias Kinzler, Steffen Franzke
Anmeldung möglich
Do. 24.09.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das förmliche Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im förmlichen Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Für das vereinfachte Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• förmliches Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0037
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Mi. 23.09.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das vereinfachte Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im vereinfachten Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Für das förmliche Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• vereinfachtes Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0036
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Fr. 22.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das förmliche Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im förmlichen Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Für das vereinfachte Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• förmliches Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0035
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Do. 21.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das vereinfachte Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im vereinfachten Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Für das förmliche Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• vereinfachtes Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0034
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Di., 16.06.2026 - Mi., 17.06.2026
Tagungszentrum Gültstein
196,00 € (inkl. MwSt.)
Die Rentenversicherung prüft, bevor sie jemanden auf ewig entbindet. Wenn der Arbeitsplatz aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen gefährdet ist, werden erst alle Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation und/oder Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben analysiert, bevor eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird.

In diesem Kurs erfahren Sie, welche Leistungen die Rentenversicherung zur Sicherung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit vorsieht.

Im Einzelnen sind dies:
• Medizinische Rehabilitation
• berufliche Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
• Prävention
• Ansprechstellen für Rehabilitation
• Wunsch- und Wahlrecht

Im zweiten Themenblock geht es um die renten- und beitragsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente und die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen. So werden Sie fit, um Ihren Kolleginnen und Kollegen zuverlässige Hilfestellung zu geben.


Die Veranstaltung ist mit 10 CDMP-Stunden anerkannt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0033
Dozent*in
Matthias Fuchs, Christina Eckmann
Anmeldung möglich
Do. 11.06.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das förmliche Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im förmlichen Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Für das vereinfachte Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• förmliches Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0031
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Mi. 10.06.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das vereinfachte Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im vereinfachten Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Für das förmliche Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• vereinfachtes Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0030
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Di., 07.07.2026 - Do., 09.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
343,00 € (inkl. MwSt.)
Bei Personalentscheidungen ist es wichtig, dass Sie als Vertrauensperson aktiv auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken. Dieser Aufbaukurs hilft Ihnen dabei. Sie erweitern Ihre Kenntnisse aus dem Grundkurs und lernen sie situationsgerecht einzusetzen. Indem Sie gesetzliche Mitwirkungsmöglichkeiten verinnerlichen, entdecken Sie immer mehr kreative Spielräume im betrieblichen Alltag.

Themen:
• Mitwirkung der SBV im Einstellungsverfahren
• Beendigungsformen von Arbeitsverhältnissen
• Präventive Maßnahmen zur Abwendung von Kündigungen (u.a. Prävention und BEM)
• Unterstützungsmöglichkeiten durch das Inklusions- und Integrationsamt
• Erarbeitung von Stellungnahmen im Kündigungsschutzverfahren
• Veränderungen im Arbeitsverhältnis / Änderungskündigung

Für die Teilnahme an diesem Aufbaukurs müssen Sie vorher unseren Grundkurs im Schwerbehindertenrecht belegt haben.

Die Fortbildungsveranstaltung ist mit 14 CDMP-Stunden anerkannt.
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Kurs-Nr.
26IP0029
Dozent*in
Florian Stutzmann, Dorothee Gerdung-Graebenstein

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