Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2025 die Neufassung des LKJHG beschlossen, welche zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Die Novellierung war sowohl wegen des 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) notwendig als auch wegen des landesweiten politischen Ziels, die Kinder- und Jugendrechte im Land zu stärken und den Schutz von Kindern und Jugendlichen auszuweiten. Dementsprechend enthält das neue LKJHG zahlreiche Neuerungen für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe.
Zur Unterstützung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Baden-Württemberg bei der Umsetzung der umfassenden Anforderungen und der neuen Regelungen sind vier Informationsveranstaltungen (eine für jeden Regierungsbezirk) geplant, bei denen Sie einen Überblick über wichtigsten Änderungen des LKJHG bekommen.
Hinweise:
Bitte melden Sie sich entsprechend Ihres Regierungsbezirks zur jeweiligen Veranstaltung an. Vielen Dank.
Die Veranstaltungen für Mitarbeitende und Führungskräfte der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in den weiteren Regierungsbezirken finden Sie unten unter "Ähnliche Kurse".
Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool MS Teams durchgeführt.
04.03.2026
09:30 - 12:30 Uhr
Online-Seminar