Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII verpflichten Träger, mit dem Antrag auf Betriebserlaubnis die Konzeption der Einrichtung vorzulegen. Diese muss auch Auskunft über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung beinhalten. Ziel dieser Verpflichtung ist, nachhaltig die pädagogische Qualität im Betreuungsalltag im Sinne der Kinder zu sichern und stetig weiterzuentwickeln.
Eine Konzeption ist allerdings noch kein Verfahren zur systematischen Sicherung der pädagogischen Qualität.
Solche Verfahren sind mittlerweile auch im Bereich der Kinderbetreuung etabliert. Ob DIN EN ISO 9001:2013, TQM, KES-R, NKK, Gütesiegel, et cetera. Vielfältige Vorgehensweisen stehen dabei zur Verfügung.
Dieses Online-Kompaktseminar bietet sowohl einen Überblick über verschiedene Verfahren des Qualitätsmanagements als auch über Möglichkeiten der Qualitätssicherung im pädagogischen Alltag, ohne dass spezifische QM-Verfahren zum Einsatz kommen. Er zeigt zudem Wege auf, wie die pädagogischen Fachkräfte in den Prozess der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung mit einbezogen werden können.
24.02.2026
15:00 - 18:00 Uhr
Online-Seminar