Anmeldung:
https://www.kvjs.de/mitglieder/m-p-d
Voraussetzung:
Voraussetzung für die Durchführung eines Praxisnachweises ist der nachgewiesene Abschluss der Zertifizierungsmodule 1 bis 6 der Qualifizierungsreihe Teilhabemanagement. Der Nachweis wird durch die Mitarbeitenden im Teilhabemanagement mittels des Auftragsformulars (zu finden im Mitgliederbereich des KVJS beim MPD beauftragt). Dem Auftrag sind die erforderlichen Unterlagen inklusive einer gültigen Einwilligungserklärung beizulegen: https://www.kvjs.de/mitglieder/m-p-d/den-mpd-beauftragen (für Mitglieder)
Ablauf und Inhalte:
- Es wird ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin vereinbart, bei dem die Fachberatenden des MPD das BEI_BW-Gespräch begleiten.
- Die Fachberatenden des MPD nehmen dabei eine beobachtende Rolle ein und halten relevante Beobachtungen fest.
- Eine erste Reflexion des Gesprächs erfolgt entweder direkt im Anschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. telefonisch oder per Videokonferenz).
- Die teilnehmenden Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager erstellen im Anschluss ein vollständiges BEI_BW (Bogen A–D) und senden dieses zur Durchsicht und Rückmeldung an die Fachberatenden.
- Nach Sichtung erhalten die Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager Feedback (schriftlich oder mündlich) durch die Fachberatenden.
Ziel des Praxisnachweises:
Der Praxisnachweis dient der Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten in der Anwendung einer ICF-orientierten Bedarfsermittlung in der Praxis sowie der individuellen Weiterentwicklung im Umgang mit dem BEI_BW. Er bildet einen wichtigen Baustein zur Professionalisierung des Teilhabemanagements sowie zur Sicherstellung von einheitlichen Qualitätsstandards in der Bedarfsermittlung.