Kursbereiche >> Rechtliche Betreuung

Das Fortbildungsprogramm „Rechtliche Betreuung“ ermöglicht Fachkräften von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern aus Baden-Württemberg, sich über aktuelle gesetzliche Änderungen zu informieren, ihr Wissen im Bereich Betreuungsrecht kontinuierlich zu erweitern und vorhandene Rechtskenntnisse zu vertiefen. Ziel der Fortbildungen ist die Vermittlung praxisrelevanter Inhalte, die unmittelbar in der beruflichen Praxis anwendbar sind. Gleichzeitig bietet das Programm Raum für den fachlichen Austausch und die Diskussion konkreter Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag. Neben theoretischen Einblicken steht die praktische Unterstützung im Fokus.

Nach individueller Rücksprache ist auch die Teilnahme anderer Zielgruppen sowie von Interessierten aus anderen Bundesländern an den Fortbildungen möglich.

Rechtliche Betreuung

Das Fortbildungsprogramm „Rechtliche Betreuung“ ermöglicht Fachkräften von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern aus Baden-Württemberg, sich über aktuelle gesetzliche Änderungen zu informieren, ihr Wissen im Bereich Betreuungsrecht kontinuierlich zu erweitern und vorhandene Rechtskenntnisse zu vertiefen. Ziel der Fortbildungen ist die Vermittlung praxisrelevanter Inhalte, die unmittelbar in der beruflichen Praxis anwendbar sind. Gleichzeitig bietet das Programm Raum für den fachlichen Austausch und die Diskussion konkreter Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag. Neben theoretischen Einblicken steht die praktische Unterstützung im Fokus.

Nach individueller Rücksprache ist auch die Teilnahme anderer Zielgruppen sowie von Interessierten aus anderen Bundesländern an den Fortbildungen möglich.





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Do. 08.10.2026
Online-Seminar
110,00 € (inkl. MwSt.)
Mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit sozialleistungsbedürftig zu werden. Dabei gibt es eine Vielzahl von sozialrechtlichen Leistungen, die im Alter und bei Pflege in Anspruch genommen werden können.

Das Seminar befasst sich deshalb mit den Themen:
- Feststellung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und dem SGB XII
- Es wird das Nachrangprinzip der Sozialhilfe besprochen
- Der Einsatz von Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten
- Die jeweiligen Leistungen nach dem SGB XII: zum Beispiel Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Altenhilfe

Des Weiteren werden das sozialrechtliche Verfahren zur Antragstellung, das Widerspruchsverfahren sowie das Klageverfahren erörtert.

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26SD0010
Dozent*in
Andreas Scheulen

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