Kursbereiche >> Inklusion und Beruf

Das Inklusions- und Integrationsamt bietet Fortbildungen für betriebliche Inklusionsteams insbesondere Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- / Personalräte / Mitarbeitervertretungen, Inklusionsbeauftragte, Arbeitgeber sowie deren Vertretungen an.
Ziel der Schulungen ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu stärken.

Zusätzlich bieten wir kostenlos, orts- und zeitunabhängig durch die digitalen BIH-Akademie Selbstlernkurse zu folgenden Themen an:
• SGB IX im Personalmanagement
• Wahl der Schwerbehindertenvertretung
• Barrierefreie Arbeitsgestaltung
• Versammlung der schwerbehinderten Menschen und
• Inklusionsvereinbarung
• Kirchliches Arbeitsrecht und SGB IX


Hinweis: Das Seminarangebot wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Arbeitgeber müssen lediglich Fahrtkosten, die Tagungspauschale sowie eventuelle Übernachtungskosten tragen. Anfallende Sachkosten (Referenten, Kursunterlagen, Arbeitsmaterialien) werden vom Inklusions- und Integrationsamt übernommen.
Online-Seminare sind kostenfrei.

Inklusion und Beruf

Das Inklusions- und Integrationsamt bietet Fortbildungen für betriebliche Inklusionsteams insbesondere Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- / Personalräte / Mitarbeitervertretungen, Inklusionsbeauftragte, Arbeitgeber sowie deren Vertretungen an.
Ziel der Schulungen ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu stärken.

Zusätzlich bieten wir kostenlos, orts- und zeitunabhängig durch die digitalen BIH-Akademie Selbstlernkurse zu folgenden Themen an:
• SGB IX im Personalmanagement
• Wahl der Schwerbehindertenvertretung
• Barrierefreie Arbeitsgestaltung
• Versammlung der schwerbehinderten Menschen und
• Inklusionsvereinbarung
• Kirchliches Arbeitsrecht und SGB IX


Hinweis: Das Seminarangebot wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Arbeitgeber müssen lediglich Fahrtkosten, die Tagungspauschale sowie eventuelle Übernachtungskosten tragen. Anfallende Sachkosten (Referenten, Kursunterlagen, Arbeitsmaterialien) werden vom Inklusions- und Integrationsamt übernommen.
Online-Seminare sind kostenfrei.





Anmeldung möglich
Mo., 11.05.2026 - Mi., 13.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
343,00 € (inkl. MwSt.)
Mit „schwierigen“ (schwer-) behinderten Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeitenden oder Vorgesetzten ein konstruktives Miteinander finden.
Viele Menschen verhalten sich „schwierig“; es gelingt Ihnen größtenteils, das Verhalten der Gesprächspartner zu bestimmen, weil diesen die Möglichkeiten fehlen, mit dem „schwierigen“ Verhalten angemessen umzugehen.
In der Fortbildung geht es darum, praktische Hinweise und Techniken kennen zu lernen, um mit den „schwierigen“ Menschen Ihrer Umgebung partnerorientiert miteinander umzugehen und Lösungen für eine reibungsarme und zielorientierte Umgangsform zu finden.

Inhalte:
• Typische Kommunikationsmuster
• Gesprächsaufbau
• Strategie für die Bewältigung schwieriger Gesprächssituationen
• Verbesserung der vorhandenen Kompetenzen
• Fremd- und Selbstwahrnehmung
• Konfliktmanagement: Haltung und Techniken


Die Veranstaltung ist mit 14 CDMP-Stunden anerkannt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0020
Dozent*in
Karl Lambertz
Anmeldung möglich
Di., 16.06.2026 - Do., 18.06.2026
Tagungszentrum Gültstein
343,00 € (inkl. MwSt.)
Bei Personalentscheidungen ist es wichtig, dass Sie als Vertrauensperson aktiv auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken. Dieser Aufbaukurs hilft Ihnen dabei. Sie erweitern Ihre Kenntnisse aus dem Grundkurs und lernen sie situationsgerecht einzusetzen. Indem Sie gesetzliche Mitwirkungsmöglichkeiten verinnerlichen, entdecken Sie immer mehr kreative Spielräume im betrieblichen Alltag.

Themen:
• Mitwirkung der SBV im Einstellungsverfahren
• Beendigungsformen von Arbeitsverhältnissen
• Präventive Maßnahmen zur Abwendung von Kündigungen (u.a. Prävention und BEM)
• Unterstützungsmöglichkeiten durch das Inklusions- und Integrationsamt
• Erarbeitung von Stellungnahmen im Kündigungsschutzverfahren
• Veränderungen im Arbeitsverhältnis / Änderungskündigung

Für die Teilnahme an diesem Aufbaukurs müssen Sie vorher unseren Grundkurs im Schwerbehindertenrecht belegt haben.

Die Fortbildungsveranstaltung ist mit 14 CDMP-Stunden anerkannt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0022
Dozent*in
Sabine Geißer, Klaus Sindlinger
Anmeldung möglich
Di., 21.04.2026 - Do., 23.04.2026
Tagungszentrum Gültstein
343,00 € (inkl. MwSt.)
Frisch gewählt, voller Tatendrang – und nun?
Als Schwerbehindertenvertretung übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Rolle: Sie stehen den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen zur Seite und beraten den Arbeitgeber. Damit Sie diese Aufgabe von Anfang an souverän meistern können, vermittelt dieser Grundkurs das nötige Rüstzeug – fachlich, methodisch und menschlich.

Sie erhalten ein solides Fundament im Schwerbehindertenrecht – von „Ausgleichsabgabe“ bis „Zusatzurlaub“. Mit praxisnahen Beispielen und aktuellen gesetzlichen Grundlagen lernen Sie, wie Sie Ihre Rolle sicher ausfüllen und sich wirksam im betrieblichen Umfeld positionieren können.

Die Referenten und Referentinnen sind erfahrene Mitarbeitende des Inklusions- und Integrationsamtes und berichten direkt aus der Praxis. Sie bringen aktuelles Wissen, echte Fallbeispiele und wertvolle Tipps aus ihrem Arbeitsalltag mit – für ein lebendiges und praxisnahes Lernen.

Themen:
1. Sich etablieren und organisieren
- Aufgaben, Rechte, Pflichten und Partner der SBV

2. Den schwerbehinderten Menschen beraten
- Feststellungsverfahren und Gleichstellungsverfahren
- Nachteilsausgleiche: Freibeträge, Zusatzurlaub und Co.
- Praxisbeispiele

3. Den Arbeitgeber beraten
- Rechte schwerbehinderter Beschäftigter kennen
- Beschäftigung von Menschen mit Behinderung fördern

4. Mitwirken bei Personalentscheidungen - Grundzüge
- Unterstützungsmöglichkeiten kennen und nutzen
- BEM, Prävention und Kündigungsschutz
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0025
Dozent*in
Frank Lukas, Sabine Geißer
Anmeldung möglich
Mo., 16.11.2026 - Mi., 18.11.2026
Tagungszentrum Gültstein
343,00 € (inkl. MwSt.)
Frisch gewählt, voller Tatendrang – und nun?
Als Schwerbehindertenvertretung übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Rolle: Sie stehen den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen zur Seite und beraten den Arbeitgeber. Damit Sie diese Aufgabe von Anfang an souverän meistern können, vermittelt dieser Grundkurs das nötige Rüstzeug – fachlich, methodisch und menschlich.

Sie erhalten ein solides Fundament im Schwerbehindertenrecht – von „Ausgleichsabgabe“ bis „Zusatzurlaub“. Mit praxisnahen Beispielen und aktuellen gesetzlichen Grundlagen lernen Sie, wie Sie Ihre Rolle sicher ausfüllen und sich wirksam im betrieblichen Umfeld positionieren können.

Die Referenten und Referentinnen sind erfahrene Mitarbeitende des Inklusions- und Integrationsamtes und berichten direkt aus der Praxis. Sie bringen aktuelles Wissen, echte Fallbeispiele und wertvolle Tipps aus ihrem Arbeitsalltag mit – für ein lebendiges und praxisnahes Lernen.

Themen:
1. Sich etablieren und organisieren
- Aufgaben, Rechte, Pflichten und Partner der SBV

2. Den schwerbehinderten Menschen beraten
- Feststellungsverfahren und Gleichstellungsverfahren
- Nachteilsausgleiche: Freibeträge, Zusatzurlaub und Co.
- Praxisbeispiele

3. Den Arbeitgeber beraten
- Rechte schwerbehinderter Beschäftigter kennen
- Beschäftigung von Menschen mit Behinderung fördern

4. Mitwirken bei Personalentscheidungen - Grundzüge
- Unterstützungsmöglichkeiten kennen und nutzen
- BEM, Prävention und Kündigungsschutz
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0026
Dozent*in
Julia Weller, Dorothee Gerdung-Graebenstein
Anmeldung möglich
Di., 24.11.2026 - Do., 26.11.2026
Tagungszentrum Gültstein
343,00 € (inkl. MwSt.)
Frisch gewählt, voller Tatendrang – und nun?
Als Schwerbehindertenvertretung übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Rolle: Sie stehen den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen zur Seite und beraten den Arbeitgeber. Damit Sie diese Aufgabe von Anfang an souverän meistern können, vermittelt dieser Grundkurs das nötige Rüstzeug – fachlich, methodisch und menschlich.

Sie erhalten ein solides Fundament im Schwerbehindertenrecht – von „Ausgleichsabgabe“ bis „Zusatzurlaub“. Mit praxisnahen Beispielen und aktuellen gesetzlichen Grundlagen lernen Sie, wie Sie Ihre Rolle sicher ausfüllen und sich wirksam im betrieblichen Umfeld positionieren können.

Die Referenten und Referentinnen sind erfahrene Mitarbeitende des Inklusions- und Integrationsamtes und berichten direkt aus der Praxis. Sie bringen aktuelles Wissen, echte Fallbeispiele und wertvolle Tipps aus ihrem Arbeitsalltag mit – für ein lebendiges und praxisnahes Lernen.

Themen:
1. Sich etablieren und organisieren
- Aufgaben, Rechte, Pflichten und Partner der SBV

2. Den schwerbehinderten Menschen beraten
- Feststellungsverfahren und Gleichstellungsverfahren
- Nachteilsausgleiche: Freibeträge, Zusatzurlaub und Co.
- Praxisbeispiele

3. Den Arbeitgeber beraten
- Rechte schwerbehinderter Beschäftigter kennen
- Beschäftigung von Menschen mit Behinderung fördern

4. Mitwirken bei Personalentscheidungen - Grundzüge
- Unterstützungsmöglichkeiten kennen und nutzen
- BEM, Prävention und Kündigungsschutz
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0027
Dozent*in
Dorothee Gerdung-Graebenstein, Klaus Sindlinger, noch nicht bekannt
Anmeldung möglich
Di., 08.12.2026 - Do., 10.12.2026
Tagungszentrum Gültstein
343,00 € (inkl. MwSt.)
Frisch gewählt, voller Tatendrang – und nun?
Als Schwerbehindertenvertretung übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Rolle: Sie stehen den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen zur Seite und beraten den Arbeitgeber. Damit Sie diese Aufgabe von Anfang an souverän meistern können, vermittelt dieser Grundkurs das nötige Rüstzeug – fachlich, methodisch und menschlich.

Sie erhalten ein solides Fundament im Schwerbehindertenrecht – von „Ausgleichsabgabe“ bis „Zusatzurlaub“. Mit praxisnahen Beispielen und aktuellen gesetzlichen Grundlagen lernen Sie, wie Sie Ihre Rolle sicher ausfüllen und sich wirksam im betrieblichen Umfeld positionieren können.

Die Referenten und Referentinnen sind erfahrene Mitarbeitende des Inklusions- und Integrationsamtes und berichten direkt aus der Praxis. Sie bringen aktuelles Wissen, echte Fallbeispiele und wertvolle Tipps aus ihrem Arbeitsalltag mit – für ein lebendiges und praxisnahes Lernen.

Themen:
1. Sich etablieren und organisieren
- Aufgaben, Rechte, Pflichten und Partner der SBV

2. Den schwerbehinderten Menschen beraten
- Feststellungsverfahren und Gleichstellungsverfahren
- Nachteilsausgleiche: Freibeträge, Zusatzurlaub und Co.
- Praxisbeispiele

3. Den Arbeitgeber beraten
- Rechte schwerbehinderter Beschäftigter kennen
- Beschäftigung von Menschen mit Behinderung fördern

4. Mitwirken bei Personalentscheidungen - Grundzüge
- Unterstützungsmöglichkeiten kennen und nutzen
- BEM, Prävention und Kündigungsschutz
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0028
Dozent*in
Annalena Wenke, Frank Lukas
Anmeldung möglich
Di., 07.07.2026 - Do., 09.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
343,00 € (inkl. MwSt.)
Bei Personalentscheidungen ist es wichtig, dass Sie als Vertrauensperson aktiv auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken. Dieser Aufbaukurs hilft Ihnen dabei. Sie erweitern Ihre Kenntnisse aus dem Grundkurs und lernen sie situationsgerecht einzusetzen. Indem Sie gesetzliche Mitwirkungsmöglichkeiten verinnerlichen, entdecken Sie immer mehr kreative Spielräume im betrieblichen Alltag.

Themen:
• Mitwirkung der SBV im Einstellungsverfahren
• Beendigungsformen von Arbeitsverhältnissen
• Präventive Maßnahmen zur Abwendung von Kündigungen (u.a. Prävention und BEM)
• Unterstützungsmöglichkeiten durch das Inklusions- und Integrationsamt
• Erarbeitung von Stellungnahmen im Kündigungsschutzverfahren
• Veränderungen im Arbeitsverhältnis / Änderungskündigung

Für die Teilnahme an diesem Aufbaukurs müssen Sie vorher unseren Grundkurs im Schwerbehindertenrecht belegt haben.

Die Fortbildungsveranstaltung ist mit 14 CDMP-Stunden anerkannt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0029
Dozent*in
Florian Stutzmann, Dorothee Gerdung-Graebenstein
Anmeldung möglich
Mi. 10.06.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das vereinfachte Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im vereinfachten Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Für das förmliche Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• vereinfachtes Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0030
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Do. 11.06.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das förmliche Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im förmlichen Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Für das vereinfachte Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• förmliches Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0031
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Di., 16.06.2026 - Mi., 17.06.2026
Tagungszentrum Gültstein
196,00 € (inkl. MwSt.)
Die Rentenversicherung prüft, bevor sie jemanden auf ewig entbindet. Wenn der Arbeitsplatz aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen gefährdet ist, werden erst alle Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation und/oder Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben analysiert, bevor eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird.

In diesem Kurs erfahren Sie, welche Leistungen die Rentenversicherung zur Sicherung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit vorsieht.

Im Einzelnen sind dies:
• Medizinische Rehabilitation
• berufliche Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
• Prävention
• Ansprechstellen für Rehabilitation
• Wunsch- und Wahlrecht

Im zweiten Themenblock geht es um die renten- und beitragsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente und die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen. So werden Sie fit, um Ihren Kolleginnen und Kollegen zuverlässige Hilfestellung zu geben.


Die Veranstaltung ist mit 10 CDMP-Stunden anerkannt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0033
Dozent*in
Matthias Fuchs, Christina Eckmann
Anmeldung möglich
Do. 21.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das vereinfachte Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im vereinfachten Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Für das förmliche Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• vereinfachtes Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0034
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Fr. 22.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das förmliche Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im förmlichen Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Für das vereinfachte Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• förmliches Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0035
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Mi. 23.09.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das vereinfachte Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im vereinfachten Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Für das förmliche Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• vereinfachtes Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0036
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Do. 24.09.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das förmliche Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im förmlichen Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Für das vereinfachte Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• förmliches Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0037
Dozent*in
Babette Tondorf

Anmeldung möglich Anmeldung möglich
Fast ausgebucht Fast ausgebucht
Auf Warteliste Auf Warteliste
Kursausfall Ausfall
Anmeldung möglich, kein Status verfügbar Anmeldung möglich, kein Status verfügbar
Interessensbekundung möglich Interessensbekundung möglich
Keine Anmeldung möglich Keine Anmeldung möglich