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Veranstaltung "Basiswissen Pädagogische Fachkräfte nach § 7 KiTaG und § 34 LKJHG" (Nr. 0023) wurde in den Warenkorb gelegt.

Betrieb und Betriebsführung





Träger von Kindertageseinrichtungen stehen hohen Erwartungen und vielfältigen Anforderungen gegenüber. Mit dem neu eingeführten Zuverlässigkeitsprinzip im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im § 45 SGB VIII ff. wird die Verantwortung in der Steuerung und Betriebsführung des Trägers noch deutlicher herausgestellt und eine hohe Fachlichkeit in der Betriebsführung gefordert.

Ziel des Seminars ist es die Verantwortungs- und Aufgabentransparenz für alle Beteiligten auf Träger- und Einrichtungsebene sowie den KiTa-Leitungen sicherzustellen. Dies bedarf auf der Verantwortungsebene der Ausweisung verbindlicher Kompetenz- und Aufgabenbereiche und eines differenzierten Informationsmanagements unter den wesentlichen Akteuren.
Das Augenmerk wird auf die vier Kernprozesse der Einrichtungskonzeption gelegt, welche verwoben sind mit dem Querschnittsthema Inklusion:
- Strukturelle Rahmenbedingungen
- Betriebsführung; Personalmanagement
- Kindeswohl und Kinderschutz
- Pädagogische Konzeption

Unter Einbezug des gängigen Modells der Qualitätsentwicklung:
Orientierungsqualität, Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität, werden Beispiele erörtert, wie Zuständigkeiten, förderliche Instrumente und verbindliche Prozessabläufe die geforderte Qualitätsentwicklung und -Sicherung, sowie die ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung für einen Träger handhabbar gemacht. Dabei wird das Ziel des Aufbaus eines Trägerhandbuchs und einer zieldienlichen Buch- und Aktenführung verfolgt. Die Teilnehmenden lernen Vorgehensweisen zur konkreten Umsetzung kennen und erhalten Praxisleitfäden.
Durch die eingebrachten Praxisbeispiele der Referentin werden mit konkrete Praktiken der Teilnehmenden ergänzt. Ein Mehrwert des Seminars ist der angeleitete Erfahrungsaustausch unter Trägerverantwortlichen bei der Umsetzung eines rechtssicheren Betriebs einer Kindertageseinrichtung.

Die Online-Kompaktseminare "Einblick: Trägerqualität einer Kindertageseinrichtung weiterentwickeln und dabei das Zuverlässigkeitsprinzip nach §45 SGB VIII umsetzen", "Nutzer-Frequenzanalyse – Kindertageseinrichtungen- Öffnungszeiten und Personaleinsatz besser planen" und "Strukturqualität gestalten und damit Prozessqualität optimieren – durch die Transparenz von Personalressourcen und Sachmitteln unterstützen" Ihren Prozess zur Weiterentwicklung der Trägerqualität.
Wir empfehlen Ihnen, die Veranstaltungen im Vorfeld zu besuchen.
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Kurs-Nr.
26KP0044
Dozent*in
Kariane Höhn
Gute Betreuungsqualität für Kinder und gute Arbeitsbedingungen für päd. Fachkräfte und Zusatzkräfte sind DIE Gelingensfaktoren für zuverlässige Angebote in der institutionellen Kindertagesbetreuung.
Mit der Personalberechnungstabelle des KVJS erheben Träger in Baden-Württemberg den erforderlichen Mindestpersonalschlüssel.
Und was kommt da noch dazu? Wie genau gestaltet sich die Strukturqualität -die Rahmenbedingungen- dar?
In Baden-Württemberg liegt es im Benehmen jeder Kommune und jeden Trägers ergänzend zum Mindestpersonalschlüssel weitere Stellenanteile und finanzielle Ressourcen zu gewähren.
Der Blick in die Praxis zeigt, dass diese sog. Strukturqualitäten in Umfang und Differenzierung sowohl bei politischen Mandatsträger:innen, wie kommunalen Planungsverantwortlichen und den Trägern nicht systematisch bekannt sind und damit in der Führung der Kindertageseinrichtungen nicht vollumfänglich wahrgenommen werden.
Das heisst, es ist nicht bekannt, was durch die Kommune den Trägern an "Mehr als der MPS" zur Verfügung steht und zur Förderung der Qualität investiert wird.

Das Seminar führt auf der Basis des Arbeitsmodells der vier Qualitätsebenen ins Thema ein und stellt ein Erhebungsinstrument zur Ermittlung der konkreten Strukturqualitäten für die einzelne Bereiche -Kindertageseinrichtung - Trägerschaft und Kommune vor.
Über die Anwendung des Erhebungsinstruments werden Praxisbeispiele zur Fortschreibung und Optimierung vorgestellt.
Dabei werden Fragestellungen verfolgt:
- Welche Strukturqualität hat bei uns vor Ort welche Wirkung?
- Muss eine Weiterentwicklung erfolgen? Kann eine Kürung ohne Auswirkung auf die Betreuungsqualität erwogen werden?

Die nachfolgenden Online-Kompaktseminare unterstützen Ihren Prozess zur Weiterentwicklung der Trägerqualität:
- Trägerqualität einer Kindertageseinrichtung weiterentwickeln und dabei das Zuverlässigkeitsprinzip nach §45 SGB VIII umsetzen
- Nutzer-Frequenzanalyse – Öffnungszeiten und Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen besser planen
- Strukturqualität gestalten und damit Prozessqualität optimieren – durch die Transparenz von Personalressourcen und Sachmitteln

Wir empfehlen Ihnen, alle drei Veranstaltungen zu besuchen. Sie dienen auch als Vorbereitung auf das Seminar:"Rechtsichere Betriebsführung und Qualitätssicherung nach dem § 45 Abs. 2 SGBVIII".
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Kurs-Nr.
26KD0029
Dozent*in
Kariane Höhn
Ein schnelleres Arbeitstempo und höhere Anforderungen kann den Druck für manche Menschen in der heutigen Welt zu viel sein. Halten Erschöpfung, "Ausgebranntsein" und psychischer Dauerstress an, kann sich daraus für den Betroffenen eine ernstzunehmende Erkrankung entwickeln. Krisen und Psychische Erkrankungen kommen jedoch nicht von heute auf morgen, sondern entwickeln sich über einen längeren Zeitraum. Unsicherheit, Scham oder Angst vor Stigmatisierung lassen die Betroffenen ihre Symptome oder Erkrankung verschweigen. Häufig werden die Anzeichen von Vorgesetzten sowie Kollegen längere Zeit nicht wahrgenommen, falsch interpretiert oder gar ignoriert. Die Betroffenen und das Umfeld haben häufig die Hoffnung, dass die Situation nur vorübergehend ist und sich bald wieder ändert.

In diesem Seminar werden folgende Themen besprochen:
- Wie ein Burnout entsteht
- Mechanismen wie es dazu kommt
- Wie interveniert werden kann

Ziel des Seminares ist, Bedarfe zu erkennen, Hilfesysteme und mögliche Kooperationspartner zu kennen sowie Unterstützungsmöglichkeiten in die Wege zu leiten.
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Kurs-Nr.
26KP0017
Dozent*in
Dorothee Gerdung-Graebenstein, Alexander Rapp
Die Digitalisierung von Prozessen hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Auch Träger von Kindertageseinrichtungen stehen vor neuen Herausforderungen und Möglichkeiten durch die Digitalisierung. Dies betrifft auch die digitale Beantragung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII einer Kindertageseinrichtung.

Um die Vorteile und Chancen der Beantragung einer Betriebserlaubnis mittels des „Digitalen Betriebserlaubnisverfahrens“ (DiBev) nutzen zu können, werden in diesem Online-Kompaktseminar die Grundlagen zur Beantragung einer Betriebserlaubnis mittels DiBev vermittelt und veranschaulicht. Überdies bietet das Seminar Raum für offene Fragen seitens der Teilnehmenden.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0047
Dozent*in
Referentenpool KVJS, noch nicht bekannt, Frederike Bäuerle
Auf Warteliste
Do. 23.04.2026
Online-Seminar
0,00 €
Die Aufgaben und Anforderungen an Träger von Kindertageseinrichtungen sind vielfältig und wurden jüngst durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erweitert. Die Gewährleistung des Kindeswohls in der Einrichtung ist das zentralste Thema mit vielfältigen Aufgaben, die im Alltag umzusetzen sind.

Dies umfasst die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen, personellen und konzeptionellen Voraussetzungen sowie die Umsetzung des Förderauftrags und des Kinderschutzes.

In diesem Online-Kompaktseminar sollen die Grundlagen zur Führung des Betriebs von Kindertagesstätten vermittelt werden, insbesondere für Personen, die neu Trägeraufgaben übernehmen.

Folgende Themen sind Inhalt der Fortbildung:
- Gesetzliche Grundlagen (SGB VIII und KiTaG) – Neuerungen KJSG
- Betriebserlaubnisverfahren – auch Vorstellung des digitalen Betriebserlaubnisverfahrens (DiBev)
- Konzeptionelle Voraussetzungen
- Umsetzung Kinderschutz (§ 47 SGB VIII)
- Räumliche Voraussetzungen
- Personelle Voraussetzungen (KiTaVO, § 7 KiTaG, § 21 LKJHG)
- Angebotsformen der Kindertagesbetreuung

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool MS Teams durchgeführt und wird zweimal in identischer Form angeboten.
26KD0018 23.04.2026
26KD0019 04.11.2026
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Kurs-Nr.
26KD0018
Dozent*in
Theresa Güttner, Tamara Schuler
Jeder Träger einer Kindertageseinrichtung bedarf für den Betrieb eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII. Grundsätzlich gilt das Fachkräftegebot nach § 7 KiTaG beziehungsweise § 21 LKJHG. Der Träger ist für die Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Qualifikation und der Eignung des Fachpersonals gem. § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII verantwortlich.

Aufgrund der Vielfalt an Berufsausbildungen und Qualifikationen, die zum Einsatz als pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG und § 34 LKJHG in einer Kindertageseinrichtung führen können, ergeben sich in der Praxis häufig Fragen, wer in einer Kindertageseinrichtung in welcher Funktion beschäftigt werden kann.

In dem angebotenen Online-Kompaktseminar werden eine Übersicht und Informationen angeboten zu
- Fachkräftekatalog in § 7 KiTaG und § 34 LKJHG
- Ausbildungswege
- Ausnahmezulassungen

Zudem soll Raum gegeben werden für Fragen, die von den Teilnehmenden eingebracht werden.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0044
Dozent*in
Astrid Ebrahimi, Gudrun Ruf-Speidel
Anmeldung möglich
Mo., 29.06.2026 - Di., 30.06.2026
KVJS Stuttgart
239,00 € (inkl. MwSt.)
Seit einigen Jahren wandelt sich der Blick auf Kinder mit herausforderndem Verhalten. Mehr und mehr reflektieren die Teams ihren Umgang mit Kindern, Tagesablauf und Raumgestaltung.
Die Träger sollten sich an diesem Prozess beteiligen und gemeinsam mit den Fachkräften passende Rahmenbedingungen schaffen und in der Folge Handlungssicherheit bieten. Dies ist vor allem in der Phase, in welcher Eltern zur Diagnostik informiert und aufgefordert werden, von besonderer Bedeutung - auch in Bezug auf den Kinderschutz.

- Wie stellen sich die rechtlichen Grundlagen zu Inklusion und Kinderschutz dar?
- Wie wird herausforderndes Verhalten definiert?
- Woran erkennen Fachkräfte, Leitungen und Träger den Bedarf eines diagnostischen Verfahrens?
- Wie gelingt es, alle Beteiligten ins Boot zu holen?
- Wie können gute Rahmenbedingungen (pädagogisches Konzept, Alltags- und Raumgestaltung, Aufgabenverteilung Träger/Leitungen/Fachkräfte, Elterngespräche) geschaffen werden?
- Wie kann Handlungssicherheit im Umgang mit dem Kind und mit den Eltern erworben werden?

Ihre Fragen haben Vorrang!
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Kurs-Nr.
26KP0039
Dozent*in
Heike Baum
In der Zuständigkeit für mehrere oder sogar viele Einrichtungen stehen die Träger-Verantwortlichen häufig im Spagat unterschiedlicher und sich widerstreitender Aufgaben, Erwartungen, Perspektiven und Zielen. Einerseits sollen sie Leitungskräfte vor Ort unterstützen, stärken und orientieren. Anderseits müssen sie Vorgaben umsetzen, bei konflikthaften Themen Lösungen erarbeiten bzw. ermöglichen und verbindliche Rahmenbedingungen für alle Einrichtungen gestalten.
Dabei sind Trägerverantwortliche häufig selbst Sandwichkräfte auf der nächsthöheren Leitungsebene. Wie nutzen sie dabei ein klares eigenes Rollen-, Ziel- und Aufgabenverständnis, um den eigenen Spielraum gut zu gestalten? … um Klarheit und Orientierung zu geben, wer für was welchen Hut aufhat? Wie können sie dabei zieldienlich und erfolgreich mit Leitungskräften kommunizieren?
Jenseits fachlicher und rechtlicher Fragen erarbeiten Sie sich in drei Schritten hilfreiche Orientierungen und konkrete Ideen, wie aus dem Spagat ein möglichst großer Spielraum werden kann:
* Grundorientierungen und hilfreiche Impulse
* Austausch auf Augenhöhe: praxisnah, kollegial und konkret
* Entwicklung von Lösungsansätzen und Ideen zu konkreten Fragen aus dem eigenen Arbeitsalltag
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Kurs-Nr.
26KP0020
Dozent*in
Uwe Straß
Anmeldung möglich
Mo. 13.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
229,00 € (inkl. MwSt.)
Bis 2030 werden schätzungsweise 230.000 Erzieherinnen und Erzieher in den Tageseinrichtungen für Kinder fehlen – und es ist absehbar, dass dieser Bedarf nicht durch die klassische Ausbildung gedeckt werden kann. In der Konsequenz werden zunehmend Fachkräfte anderer Professionen und angelernte Kräfte eingestellt. Zum Beispiel: Personen aus Kindheits- sowie Sozialpädagogik, Personen mit ausländischen Abschlüssen, Quereinsteigende, Zusatzkräfte sowie Ehrenamtliche.

Es wird gelingen, den zum Teil drastischen Fachkräftemangel teilweise
abzufedern. Aber was bedeutet es, wenn in den Kindertageseinrichtungen Mitarbeitende unterschiedlichster Professionen und ohne Praxiserfahrung im Kita-Alltag zusammenarbeiten? Wie kann es gelingen, die Kompetenzen der unterschiedlichen Professionen zu nutzen und tatsächlich multiprofessionell zusammenzuarbeiten?

In der Studie des Landes Baden-Württemberg "Multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen" wird unter anderem sehr deutlich formuliert, dass
- die neuen Kräfte aufgrund von Überforderung häufig schnell wieder aussteigen,
- auch bei den klassischen Fachkräften – unter anderem aufgrund der Mehrbelastung durch das Engagement im Rahmen der Integration der neuen Kolleginnen und Kollegen – vermehrt ein Ausstieg aus dem Berufsfeld zu verzeichnen ist und
- Konzepte zur Umsetzung – beispielsweise einrichtungsübergreifende Einarbeitungskonzepte, Konzepte zum kompetenzorientierten Arbeiten oder Fort- und Weiterbildungskonzepte – bisher fehlen.

Ziel der Fortbildung ist es, ein Verständnis für die spezifische Herausforderung multiprofessioneller Teams zu entwickeln, und zu erarbeiten, wie dieser im Zusammenspiel von Leitungs- und Trägerverantwortung begegnet werden kann.
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Kurs-Nr.
26KP0038
Dozent*in
Sabine Brommer
Anmeldung möglich
Di. 21.07.2026
Online-Seminar
0,00 €
Der Erprobungsparagraf ermöglicht Trägern von Kindertageseinrichtungen, von den Vorgaben des KiTaG und der KiTaVO befristet abzuweichen. Mit dieser Regelung wird für die KiTa-Träger vor Ort mehr Spielraum und Flexibilität für passgenaue Lösungsmodelle geschaffen und unter Beteiligung der Betroffenen vor Ort können neue Konzepte erprobt werden. Der Träger hat die Verantwortung für die zu erprobenden Konzepte.

Hinweis:
Die Veranstaltung informiert die Teilnehmenden über die wesentlichen Inhalte zum Erprobungsparagrafen. Es werden die Antragsstellung, mögliche landesgesetzlichen Abweichungen sowie die weiterhin geltenden Vorgaben des SGB VIII erläutert.
Außerdem ist es möglich, allgemeine Fragen zum Erprobungsparagrafen zu stellen.

Diese Infoveranstaltung gibt einen Überblick zu Fragen rund um den Erprobungsparagrafen.

Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool MS Teams durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Für mögliche Fragen, die in dem Seminar mit aufgenommen werden sollen, schreiben Sie bitte an sekretariat42@kvjs.de, mit dem Betreff: Träger Service-Veranstaltung Erprobungsparagraf.
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Kurs-Nr.
26KD0045
Dozent*in
Melissa Haußmann, Kristin Hermann
Im Rahmen des Erprobungsparagrafen (§ 11 KiTaG) haben die Träger von Kindertagesein-richtungen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, auf Antrag befristet von den landesrechtli-chen Vorgaben des KiTaG und der KiTaVO abzuweichen (z.B. Angebotsformen, Höchstgrup-penstärken, personelle und/oder räumliche Voraussetzungen), um hierdurch flexiblere Hand-lungsoptionen für bedarfsgerechte, örtliche Lösungsmodelle zu erhalten.

Seitens der Träger von Kindertageseinrichtungen wurde immer wieder der Wunsch nach Mo-dellen geäußert, die in den Einrichtungen erprobt werden können. Dieses Anliegen wurde sei-tens des KVJS und der kommunalen Landesverbände aufgegriffen und gemeinsam das Rah-menkonzept „KiTaFlex“ zur Erprobung von Angebotsformen und Personalstruktur entwickelt.

In der Online-Veranstaltung werden die einzelnen Parameter dieses Rahmenkonzepts vorgestellt und es besteht die Möglichkeiten Rückfragen zu stellen
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Kurs-Nr.
26KD0046
Dozent*in
Melissa Haußmann, Kristin Hermann
Ausgangspunkt des Online-Seminars ist die Meldepflicht von Trägern gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII. Demnach sind Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder in Kindertageseinrichtungen zu beeinträchtigen, dem KVJS-Landesjugendamt zu melden.

Im Seminar soll aufgezeigt werden, wie das Landesjugendamt nach Eingang einer Meldung zur Beeinträchtigung des Kindeswohls mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung im Sinne einer Qualitätsentwicklung zusammenarbeitet. Referenzpunkt seit Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist das Erarbeiten, Anwenden und Weiterentwickeln eines Gewaltschutzkonzeptes. Die Träger stehen in der Verantwortung, dass dieser Prozess gelingen kann.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0048
Dozent*in
Susanne Winter, Kerstin Fuchshuber
Im Rahmen der Regelkommunikation wird über aktuelle Entwicklungen auf Landesebene und Themen des Arbeitsfelds "Kindertagesbetreuung" informiert.

Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an die Fachberatungen der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Sie dient dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0016
Dozent*in
Kristin Hermann
Im Rahmen der Regelkommunikation wird über aktuelle Entwicklungen auf Landesebene und Themen des Arbeitsfelds "Kindertagesbetreuung" informiert.

Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an pädagogische Fachberatungen der kirchlichen, freien und privaten Trägerverbände. Sie dient dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0015
Dozent*in
Kristin Hermann

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