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Betrieb und Betriebsführung





Anmeldung möglich
Mo. 28.09.2026
Tagungszentrum Gültstein
174,00 € (inkl. MwSt.)
Der Alltag in Tageseinrichtungen für Kinder (Krippe, Kindergarten oder Hort) birgt immer wieder Situationen, in denen sich Fachkräfte mit und ohne Leistungsbefugnis mit Fragen der Aufsichtspflicht konfrontiert fühlen.

Unfälle können sowohl in der Einrichtung, im Außenbereich als auch bei Ausflügen passieren. Müssen Kinder deshalb ständig überwacht werden? Welchen Freiraum benötigen Kinder, damit sie ausprobieren, eigene Erfahrungen machen und auch lernen können, selbst mit Gefahren umzugehen?

In diesem Seminar geht es nicht um einfache Rezepte und Lösungen. Anhand von Fallbeispielen werden Kriterien für die Aufsichtspflicht erarbeitet und zivilrechtliche, versicherungsrechtliche und strafrechtliche Risiken der Arbeit mit Kindern näher beleuchtet. Neben der Frage nach Aufsichtspflicht und Haftung geht es auch darum, wie Unfälle vermieden werden können und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Schaden zu mildern. Dabei wird auf Fragestellungen aus der Praxis, die Erfahrungen und auch auf die Ängste der Teilnehmenden eingegangen.
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Kurs-Nr.
26KP0001
Dozent*in
Hartmut Gerstein
Anmeldung möglich
Mo. 13.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
229,00 € (inkl. MwSt.)
Bis 2030 werden schätzungsweise 230.000 Erzieherinnen und Erzieher in den Tageseinrichtungen für Kinder fehlen – und es ist absehbar, dass dieser Bedarf nicht durch die klassische Ausbildung gedeckt werden kann. In der Konsequenz werden zunehmend Fachkräfte anderer Professionen und angelernte Kräfte eingestellt. Zum Beispiel: Personen aus Kindheits- sowie Sozialpädagogik, Personen mit ausländischen Abschlüssen, Quereinsteigende, Zusatzkräfte sowie Ehrenamtliche.

Es wird gelingen, den zum Teil drastischen Fachkräftemangel teilweise
abzufedern. Aber was bedeutet es, wenn in den Kindertageseinrichtungen Mitarbeitende unterschiedlichster Professionen und ohne Praxiserfahrung im Kita-Alltag zusammenarbeiten? Wie kann es gelingen, die Kompetenzen der unterschiedlichen Professionen zu nutzen und tatsächlich multiprofessionell zusammenzuarbeiten?

In der Studie des Landes Baden-Württemberg "Multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen" wird unter anderem sehr deutlich formuliert, dass
- die neuen Kräfte aufgrund von Überforderung häufig schnell wieder aussteigen,
- auch bei den klassischen Fachkräften – unter anderem aufgrund der Mehrbelastung durch das Engagement im Rahmen der Integration der neuen Kolleginnen und Kollegen – vermehrt ein Ausstieg aus dem Berufsfeld zu verzeichnen ist und
- Konzepte zur Umsetzung – beispielsweise einrichtungsübergreifende Einarbeitungskonzepte, Konzepte zum kompetenzorientierten Arbeiten oder Fort- und Weiterbildungskonzepte – bisher fehlen.

Ziel der Fortbildung ist es, ein Verständnis für die spezifische Herausforderung multiprofessioneller Teams zu entwickeln, und zu erarbeiten, wie dieser im Zusammenspiel von Leitungs- und Trägerverantwortung begegnet werden kann.
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Kurs-Nr.
26KP0038
Dozent*in
Sabine Brommer
Träger von Kindertageseinrichtungen stehen hohen Erwartungen und vielfältigen Anforderungen gegenüber. Mit dem neu eingeführten Zuverlässigkeitsprinzip im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im § 45 SGB VIII ff. wird die Verantwortung in der Steuerung und Betriebsführung des Trägers noch deutlicher herausgestellt und eine hohe Fachlichkeit in der Betriebsführung gefordert.

Ziel des Seminars ist es die Verantwortungs- und Aufgabentransparenz für alle Beteiligten auf Träger- und Einrichtungsebene sowie den KiTa-Leitungen sicherzustellen. Dies bedarf auf der Verantwortungsebene der Ausweisung verbindlicher Kompetenz- und Aufgabenbereiche und eines differenzierten Informationsmanagements unter den wesentlichen Akteuren.
Das Augenmerk wird auf die vier Kernprozesse der Einrichtungskonzeption gelegt, welche verwoben sind mit dem Querschnittsthema Inklusion:
- Strukturelle Rahmenbedingungen
- Betriebsführung; Personalmanagement
- Kindeswohl und Kinderschutz
- Pädagogische Konzeption

Unter Einbezug des gängigen Modells der Qualitätsentwicklung:
Orientierungsqualität, Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität, werden Beispiele erörtert, wie Zuständigkeiten, förderliche Instrumente und verbindliche Prozessabläufe die geforderte Qualitätsentwicklung und -Sicherung, sowie die ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung für einen Träger handhabbar gemacht. Dabei wird das Ziel des Aufbaus eines Trägerhandbuchs und einer zieldienlichen Buch- und Aktenführung verfolgt. Die Teilnehmenden lernen Vorgehensweisen zur konkreten Umsetzung kennen und erhalten Praxisleitfäden.
Durch die eingebrachten Praxisbeispiele der Referentin werden mit konkrete Praktiken der Teilnehmenden ergänzt. Ein Mehrwert des Seminars ist der angeleitete Erfahrungsaustausch unter Trägerverantwortlichen bei der Umsetzung eines rechtssicheren Betriebs einer Kindertageseinrichtung.

Die Online-Kompaktseminare "Einblick: Trägerqualität einer Kindertageseinrichtung weiterentwickeln und dabei das Zuverlässigkeitsprinzip nach §45 SGB VIII umsetzen", "Nutzer-Frequenzanalyse – Kindertageseinrichtungen- Öffnungszeiten und Personaleinsatz besser planen" und "Strukturqualität gestalten und damit Prozessqualität optimieren – durch die Transparenz von Personalressourcen und Sachmitteln unterstützen" Ihren Prozess zur Weiterentwicklung der Trägerqualität.
Wir empfehlen Ihnen, die Veranstaltungen im Vorfeld zu besuchen.
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Kurs-Nr.
26KP0044
Dozent*in
Kariane Höhn
Anmeldung möglich
Do. 12.11.2026
Online-Seminar
60,00 € (inkl. MwSt.)
In Kindertageseinrichtungen mit Ganztagsbetreuung stellt die Organisation von Essens- und Schlafenszeiten eine besondere Herausforderung dar: Unterschiedliche Betreuungszeiten, Schichtwechsel, gesetzlich vorgeschriebene Pausen und individuelle Arbeitszeitmodelle treffen auf sensible Alltagssituationen, die für Kinder mehr sind als reine Versorgung.
Denn Essen und Schlafen sind zentrale Bildungs- und Beziehungsmomente. Sie bieten Gelegenheiten zur Selbstregulation, Aufbau von Selbstpflegekompetenzen, Welterschließung, sozialen Interaktion, Körperwahrnehmung und Entspannung. Damit Fachkräfte diese Momente achtsam und individuell begleiten können, braucht es eine vorausschauende und realistische Dienstplanung – mit verlässlichen Zuständigkeiten, ausreichend Personal zur richtigen Zeit und Raum für Flexibilität.
Doch wie kann ein Dienstplan gestaltet werden, der sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch den Rahmenbedingungen der Mitarbeitenden gerecht wird?
Wie lassen sich Pausen- und Verfügungszeiten, Früh- und Spätdienste sowie Essens- und Schlafphasen so abbilden, dass Bildung nicht dem Zeitdruck zum Opfer fällt?

In diesem Online-Kompaktseminar...
- erhalten Sie einen praxisnahen Blick auf die Dienstplanherausforderungen rund um Essen und Schlafen im Ganztagsbetrieb,
- werden sinnvolle Modelle und Planungsansätze vorgestellt und diskutiert,
- erhalten Sie Impulse, wie pädagogische Qualität und organisatorische Machbarkeit sinnvoll miteinander verbunden werden können
- ein fachlicher Input zur Bedeutsamkeit von Mahlzeiten, Schlaf- und Ruhezeiten für kindliche Lern- und Entwicklungsprozesse und Wohlbefinden im institutionellen Betreuungskontext
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Kurs-Nr.
26KD0006
Dozent*in
Maren Kramer
Im Rahmen der Regelkommunikation wird über aktuelle Entwicklungen auf Landesebene und Themen des Arbeitsfelds "Kindertagesbetreuung" informiert.

Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an pädagogische Fachberatungen der kirchlichen, freien und privaten Trägerverbände. Sie dient dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0015
Dozent*in
Kristin Hermann
Im Rahmen der Regelkommunikation wird über aktuelle Entwicklungen auf Landesebene und Themen des Arbeitsfelds "Kindertagesbetreuung" informiert.

Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an die Fachberatungen der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Sie dient dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0016
Dozent*in
Kristin Hermann
Auf Warteliste
Do. 23.04.2026
Online-Seminar
0,00 €
Die Aufgaben und Anforderungen an Träger von Kindertageseinrichtungen sind vielfältig und wurden jüngst durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erweitert. Die Gewährleistung des Kindeswohls in der Einrichtung ist das zentralste Thema mit vielfältigen Aufgaben, die im Alltag umzusetzen sind.

Dies umfasst die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen, personellen und konzeptionellen Voraussetzungen sowie die Umsetzung des Förderauftrags und des Kinderschutzes.

In diesem Online-Kompaktseminar sollen die Grundlagen zur Führung des Betriebs von Kindertagesstätten vermittelt werden, insbesondere für Personen, die neu Trägeraufgaben übernehmen.

Folgende Themen sind Inhalt der Fortbildung:
- Gesetzliche Grundlagen (SGB VIII und KiTaG) – Neuerungen KJSG
- Betriebserlaubnisverfahren – auch Vorstellung des digitalen Betriebserlaubnisverfahrens (DiBev)
- Konzeptionelle Voraussetzungen
- Umsetzung Kinderschutz (§ 47 SGB VIII)
- Räumliche Voraussetzungen
- Personelle Voraussetzungen (KiTaVO, § 7 KiTaG, § 21 LKJHG)
- Angebotsformen der Kindertagesbetreuung

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool MS Teams durchgeführt und wird zweimal in identischer Form angeboten.
26KD0018 23.04.2026
26KD0019 04.11.2026
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Kurs-Nr.
26KD0018
Dozent*in
Theresa Güttner, Tamara Schuler
Anmeldung möglich
Mi. 04.11.2026
Online-Seminar
0,00 €
Die Aufgaben und Anforderungen an Träger von Kindertageseinrichtungen sind vielfältig und wurden jüngst durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erweitert. Die Gewährleistung des Kindeswohls in der Einrichtung ist das zentralste Thema mit vielfältigen Aufgaben, die im Alltag umzusetzen sind.

Dies umfasst die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen, personellen und konzeptionellen Voraussetzungen sowie die Umsetzung des Förderauftrags und des Kinderschutzes.

In diesem Online-Kompaktseminar sollen die Grundlagen zur Führung des Betriebs von Kindertagesstätten vermittelt werden, insbesondere für Personen, die neu Trägeraufgaben übernehmen.

Folgende Themen sind Inhalt der Fortbildung:
- Gesetzliche Grundlagen (SGB VIII und KiTaG) – Neuerungen KJSG
- Betriebserlaubnisverfahren – auch Vorstellung des digitalen Betriebserlaubnisverfahrens (DiBev)
- Konzeptionelle Voraussetzungen
- Umsetzung Kinderschutz (§ 47 SGB VIII)
- Räumliche Voraussetzungen
- Personelle Voraussetzungen (KiTaVO, § 7 KiTaG, § 21 LKJHG)
- Angebotsformen der Kindertagesbetreuung

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool MS Teams durchgeführt und wird zweimal in identischer Form angeboten.
26KD0018 23.04.2026
26KD0019 04.11.2026
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Kurs-Nr.
26KD0019
Dozent*in
Theresa Güttner, Tamara Schuler
Ausgangspunkt des Online-Seminars ist die Meldepflicht von Trägern gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII. Demnach sind Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder in Kindertageseinrichtungen zu beeinträchtigen, dem KVJS-Landesjugendamt zu melden.

Im Seminar soll aufgezeigt werden, wie das Landesjugendamt nach Eingang einer Meldung zur Beeinträchtigung des Kindeswohls mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung im Sinne einer Qualitätsentwicklung zusammenarbeitet. Referenzpunkt seit Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist das Erarbeiten, Anwenden und Weiterentwickeln eines Gewaltschutzkonzeptes. Die Träger stehen in der Verantwortung, dass dieser Prozess gelingen kann.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0020
Dozent*in
Frank Dengler, Simone Büschel
Jeder Träger einer Kindertageseinrichtung bedarf für den Betrieb eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII. Grundsätzlich gilt das Fachkräftegebot nach § 7 KiTaG beziehungsweise § 34 LKJHG. Der Träger ist für die Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Qualifikation und der Eignung des Fachpersonals gem. § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII verantwortlich.

Aufgrund der Vielfalt an Berufsausbildungen und Qualifikationen, die zum Einsatz als pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG und § 34 LKJHG in einer Kindertageseinrichtung führen können, ergeben sich in der Praxis häufig Fragen, wer in einer Kindertageseinrichtung in welcher Funktion beschäftigt werden kann.

In dem angebotenen Online-Kompaktseminar werden eine Übersicht und Informationen angeboten zu
- Fachkräftekatalog in § 7 KiTaG und § 34 LKJHG
- Ausbildungswege
- Ausnahmezulassungen

Zudem soll Raum gegeben werden für Fragen, die von den Teilnehmenden eingebracht werden.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0023
Dozent*in
Astrid Ebrahimi, Gudrun Ruf-Speidel
Gute Betreuungsqualität für Kinder und gute Arbeitsbedingungen für päd. Fachkräfte und Zusatzkräfte sind DIE Gelingensfaktoren für zuverlässige Angebote in der institutionellen Kindertagesbetreuung.
Mit der Personalberechnungstabelle des KVJS erheben Träger in Baden-Württemberg den erforderlichen Mindestpersonalschlüssel.
Und was kommt da noch dazu? Wie genau gestaltet sich die Strukturqualität -die Rahmenbedingungen- dar?
In Baden-Württemberg liegt es im Benehmen jeder Kommune und jeden Trägers ergänzend zum Mindestpersonalschlüssel weitere Stellenanteile und finanzielle Ressourcen zu gewähren.
Der Blick in die Praxis zeigt, dass diese sog. Strukturqualitäten in Umfang und Differenzierung sowohl bei politischen Mandatsträger:innen, wie kommunalen Planungsverantwortlichen und den Trägern nicht systematisch bekannt sind und damit in der Führung der Kindertageseinrichtungen nicht vollumfänglich wahrgenommen werden.
Das heisst, es ist nicht bekannt, was durch die Kommune den Trägern an "Mehr als der MPS" zur Verfügung steht und zur Förderung der Qualität investiert wird.

Das Seminar führt auf der Basis des Arbeitsmodells der vier Qualitätsebenen ins Thema ein und stellt ein Erhebungsinstrument zur Ermittlung der konkreten Strukturqualitäten für die einzelne Bereiche -Kindertageseinrichtung - Trägerschaft und Kommune vor.
Über die Anwendung des Erhebungsinstruments werden Praxisbeispiele zur Fortschreibung und Optimierung vorgestellt.
Dabei werden Fragestellungen verfolgt:
- Welche Strukturqualität hat bei uns vor Ort welche Wirkung?
- Muss eine Weiterentwicklung erfolgen? Kann eine Kürung ohne Auswirkung auf die Betreuungsqualität erwogen werden?

Die nachfolgenden Online-Kompaktseminare unterstützen Ihren Prozess zur Weiterentwicklung der Trägerqualität:
- Trägerqualität einer Kindertageseinrichtung weiterentwickeln und dabei das Zuverlässigkeitsprinzip nach §45 SGB VIII umsetzen
- Nutzer-Frequenzanalyse – Öffnungszeiten und Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen besser planen
- Strukturqualität gestalten und damit Prozessqualität optimieren – durch die Transparenz von Personalressourcen und Sachmitteln

Wir empfehlen Ihnen, alle drei Veranstaltungen zu besuchen. Sie dienen auch als Vorbereitung auf das Seminar:"Rechtsichere Betriebsführung und Qualitätssicherung nach dem § 45 Abs. 2 SGBVIII".
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Kurs-Nr.
26KD0029
Dozent*in
Kariane Höhn
Die Digitalisierung von Prozessen hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Auch Träger von Kindertageseinrichtungen stehen vor neuen Herausforderungen und Möglichkeiten durch die Digitalisierung. Dies betrifft auch die digitale Beantragung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII einer Kindertageseinrichtung.

Um die Vorteile und Chancen der Beantragung einer Betriebserlaubnis mittels des „Digitalen Betriebserlaubnisverfahrens“ (DiBev) nutzen zu können, werden in diesem Online-Kompaktseminar die Grundlagen zur Beantragung einer Betriebserlaubnis mittels DiBev vermittelt und veranschaulicht. Überdies bietet das Seminar Raum für offene Fragen seitens der Teilnehmenden.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0039
Dozent*in
Referentenpool KVJS, noch nicht bekannt
Schnell kann aus einem Funken ein Flächenbrand werden!
Lebhaftes öffentliches Interesse führt immer mehr zu intensiver Berichterstattung über Krisen und Katastrophen aller Art. Ein solches Medienecho erschüttert die Organisation, in der eine Krise auftaucht:
Wie konnte das passieren?
Wer ist schuld?
Und wer trägt die Verantwortung?


Dies sind Fragen, die Öffentlichkeit und Presse bereits ab dem Moment brennend interessieren, in dem die Krise bekannt wird. Ängste und Unsicherheiten kommen auf – bei Eltern, Mitarbeitenden und dem Träger der Kindertageseinrichtung.
Häufig genug entsteht die wahre Krise erst durch die daraus resultierende – ungeschickte – Kommunikation einer Organisation im Krisenfall.


Wenn ein Kind unbeabsichtigt durch ein Versäumnis in einer Kindertageseinrichtung zu Schaden kommt, es zu einem sexuellen Übergriff kommt, Kinder untereinander übergriffig werden oder ein Ausschluss aus der Einrichtung als ungerechtfertigt wahrgenommen wird, ist das Krisenpotenzial groß. Um im konkreten Fall weiteren Schaden von der Einrichtung, den Kindern und Mitarbeitenden abzuwenden, sind ein wirksames Krisenmanagement und eine zielgerichtete, effiziente Kommunikation gefragt.


Das dreistündige Online-Kompaktseminar sensibilisiert und trainiert für die Grundlagen einer professionellen Krisenkommunikation unter den Aspekten Strategie, Botschaften und Abläufe.
Ein besonderer Aspekt wird auch der Umgang mit Krisen in den Sozialen Medien sein.
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Kurs-Nr.
26KD0043
Dozent*in
Falk Wellmann
Jeder Träger einer Kindertageseinrichtung bedarf für den Betrieb eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII. Grundsätzlich gilt das Fachkräftegebot nach § 7 KiTaG beziehungsweise § 21 LKJHG. Der Träger ist für die Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Qualifikation und der Eignung des Fachpersonals gem. § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII verantwortlich.

Aufgrund der Vielfalt an Berufsausbildungen und Qualifikationen, die zum Einsatz als pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG und § 34 LKJHG in einer Kindertageseinrichtung führen können, ergeben sich in der Praxis häufig Fragen, wer in einer Kindertageseinrichtung in welcher Funktion beschäftigt werden kann.

In dem angebotenen Online-Kompaktseminar werden eine Übersicht und Informationen angeboten zu
- Fachkräftekatalog in § 7 KiTaG und § 34 LKJHG
- Ausbildungswege
- Ausnahmezulassungen

Zudem soll Raum gegeben werden für Fragen, die von den Teilnehmenden eingebracht werden.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
weitere Details

Kurs-Nr.
26KD0044
Dozent*in
Astrid Ebrahimi, Gudrun Ruf-Speidel

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Fast ausgebucht Fast ausgebucht
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Kursausfall Ausfall
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