Meldepflichten nach § 47 SGB VIII von Trägern von Kindertageseinrichtungen

Kursnr.
26KD0020
Datum
Di., 20.10.2026,
14:00 - 15:30 Uhr
Dauer
1 Termin
Gebühr
0,00 € (inkl. MwSt.)

Ausgangspunkt des Online-Seminars ist die Meldepflicht von Trägern gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII. Demnach sind Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder in Kindertageseinrichtungen zu beeinträchtigen, dem KVJS-Landesjugendamt zu melden.


Im Seminar soll aufgezeigt werden, wie das Landesjugendamt nach Eingang einer Meldung zur Beeinträchtigung des Kindeswohls mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung im Sinne einer Qualitätsentwicklung zusammenarbeitet. Referenzpunkt seit Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist das Erarbeiten, Anwenden und Weiterentwickeln eines Gewaltschutzkonzeptes. Die Träger stehen in der Verantwortung, dass dieser Prozess gelingen kann.


Kurstermine

Anzahl: 1
Datum

20.10.2026

Uhrzeit

14:00 - 15:30 Uhr

Ort

Online-Seminar



Zielgruppe

Träger, Trägervertretung, Planungsverantwortliche

Kursort

Online-Seminar