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Betrieb und Betriebsführung





Jeder Träger einer Kindertageseinrichtung bedarf für den Betrieb eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII. Grundsätzlich gilt das Fachkräftegebot nach § 7 KiTaG beziehungsweise § 21 LKJHG. Der Träger ist für die Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Qualifikation und der Eignung des Fachpersonals gem. § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII verantwortlich.

Aufgrund der Vielfalt an Berufsausbildungen und Qualifikationen, die zum Einsatz als pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG und § 34 LKJHG in einer Kindertageseinrichtung führen können, ergeben sich in der Praxis häufig Fragen, wer in einer Kindertageseinrichtung in welcher Funktion beschäftigt werden kann.

In dem angebotenen Online-Kompaktseminar werden eine Übersicht und Informationen angeboten zu
- Fachkräftekatalog in § 7 KiTaG und § 34 LKJHG
- Ausbildungswege
- Ausnahmezulassungen

Zudem soll Raum gegeben werden für Fragen, die von den Teilnehmenden eingebracht werden.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0044
Dozent*in
Astrid Ebrahimi, Gudrun Ruf-Speidel
Anmeldung möglich
Di. 21.07.2026
Online-Seminar
0,00 €
Der Erprobungsparagraf ermöglicht Trägern von Kindertageseinrichtungen, von den Vorgaben des KiTaG und der KiTaVO befristet abzuweichen. Mit dieser Regelung wird für die KiTa-Träger vor Ort mehr Spielraum und Flexibilität für passgenaue Lösungsmodelle geschaffen und unter Beteiligung der Betroffenen vor Ort können neue Konzepte erprobt werden. Der Träger hat die Verantwortung für die zu erprobenden Konzepte.

Hinweis:
Die Veranstaltung informiert die Teilnehmenden über die wesentlichen Inhalte zum Erprobungsparagrafen. Es werden die Antragsstellung, mögliche landesgesetzlichen Abweichungen sowie die weiterhin geltenden Vorgaben des SGB VIII erläutert.
Außerdem ist es möglich, allgemeine Fragen zum Erprobungsparagrafen zu stellen.

Diese Infoveranstaltung gibt einen Überblick zu Fragen rund um den Erprobungsparagrafen.

Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool MS Teams durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Für mögliche Fragen, die in dem Seminar mit aufgenommen werden sollen, schreiben Sie bitte an sekretariat42@kvjs.de, mit dem Betreff: Träger Service-Veranstaltung Erprobungsparagraf.
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Kurs-Nr.
26KD0045
Dozent*in
Melissa Haußmann, Kristin Hermann
Im Rahmen des Erprobungsparagrafen (§ 11 KiTaG) haben die Träger von Kindertagesein-richtungen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, auf Antrag befristet von den landesrechtli-chen Vorgaben des KiTaG und der KiTaVO abzuweichen (z.B. Angebotsformen, Höchstgrup-penstärken, personelle und/oder räumliche Voraussetzungen), um hierdurch flexiblere Hand-lungsoptionen für bedarfsgerechte, örtliche Lösungsmodelle zu erhalten.

Seitens der Träger von Kindertageseinrichtungen wurde immer wieder der Wunsch nach Mo-dellen geäußert, die in den Einrichtungen erprobt werden können. Dieses Anliegen wurde sei-tens des KVJS und der kommunalen Landesverbände aufgegriffen und gemeinsam das Rah-menkonzept „KiTaFlex“ zur Erprobung von Angebotsformen und Personalstruktur entwickelt.

In der Online-Veranstaltung werden die einzelnen Parameter dieses Rahmenkonzepts vorgestellt und es besteht die Möglichkeiten Rückfragen zu stellen
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Kurs-Nr.
26KD0046
Dozent*in
Melissa Haußmann, Kristin Hermann
Die Digitalisierung von Prozessen hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Auch Träger von Kindertageseinrichtungen stehen vor neuen Herausforderungen und Möglichkeiten durch die Digitalisierung. Dies betrifft auch die digitale Beantragung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII einer Kindertageseinrichtung.

Um die Vorteile und Chancen der Beantragung einer Betriebserlaubnis mittels des „Digitalen Betriebserlaubnisverfahrens“ (DiBev) nutzen zu können, werden in diesem Online-Kompaktseminar die Grundlagen zur Beantragung einer Betriebserlaubnis mittels DiBev vermittelt und veranschaulicht. Überdies bietet das Seminar Raum für offene Fragen seitens der Teilnehmenden.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0047
Dozent*in
Referentenpool KVJS, noch nicht bekannt, Frederike Bäuerle
Ausgangspunkt des Online-Seminars ist die Meldepflicht von Trägern gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII. Demnach sind Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder in Kindertageseinrichtungen zu beeinträchtigen, dem KVJS-Landesjugendamt zu melden.

Im Seminar soll aufgezeigt werden, wie das Landesjugendamt nach Eingang einer Meldung zur Beeinträchtigung des Kindeswohls mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung im Sinne einer Qualitätsentwicklung zusammenarbeitet. Referenzpunkt seit Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist das Erarbeiten, Anwenden und Weiterentwickeln eines Gewaltschutzkonzeptes. Die Träger stehen in der Verantwortung, dass dieser Prozess gelingen kann.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0048
Dozent*in
Susanne Winter, Kerstin Fuchshuber
Anmeldung möglich
Mo. 28.09.2026
Tagungszentrum Gültstein
174,00 € (inkl. MwSt.)
Der Alltag in Tageseinrichtungen für Kinder (Krippe, Kindergarten oder Hort) birgt immer wieder Situationen, in denen sich Fachkräfte mit und ohne Leistungsbefugnis mit Fragen der Aufsichtspflicht konfrontiert fühlen.

Unfälle können sowohl in der Einrichtung, im Außenbereich als auch bei Ausflügen passieren. Müssen Kinder deshalb ständig überwacht werden? Welchen Freiraum benötigen Kinder, damit sie ausprobieren, eigene Erfahrungen machen und auch lernen können, selbst mit Gefahren umzugehen?

In diesem Seminar geht es nicht um einfache Rezepte und Lösungen. Anhand von Fallbeispielen werden Kriterien für die Aufsichtspflicht erarbeitet und zivilrechtliche, versicherungsrechtliche und strafrechtliche Risiken der Arbeit mit Kindern näher beleuchtet. Neben der Frage nach Aufsichtspflicht und Haftung geht es auch darum, wie Unfälle vermieden werden können und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Schaden zu mildern. Dabei wird auf Fragestellungen aus der Praxis, die Erfahrungen und auch auf die Ängste der Teilnehmenden eingegangen.
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Kurs-Nr.
26KP0001
Dozent*in
Hartmut Gerstein
Anmeldung möglich
Mo. 13.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
229,00 € (inkl. MwSt.)
Bis 2030 werden schätzungsweise 230.000 Erzieherinnen und Erzieher in den Tageseinrichtungen für Kinder fehlen – und es ist absehbar, dass dieser Bedarf nicht durch die klassische Ausbildung gedeckt werden kann. In der Konsequenz werden zunehmend Fachkräfte anderer Professionen und angelernte Kräfte eingestellt. Zum Beispiel: Personen aus Kindheits- sowie Sozialpädagogik, Personen mit ausländischen Abschlüssen, Quereinsteigende, Zusatzkräfte sowie Ehrenamtliche.

Es wird gelingen, den zum Teil drastischen Fachkräftemangel teilweise
abzufedern. Aber was bedeutet es, wenn in den Kindertageseinrichtungen Mitarbeitende unterschiedlichster Professionen und ohne Praxiserfahrung im Kita-Alltag zusammenarbeiten? Wie kann es gelingen, die Kompetenzen der unterschiedlichen Professionen zu nutzen und tatsächlich multiprofessionell zusammenzuarbeiten?

In der Studie des Landes Baden-Württemberg "Multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen" wird unter anderem sehr deutlich formuliert, dass
- die neuen Kräfte aufgrund von Überforderung häufig schnell wieder aussteigen,
- auch bei den klassischen Fachkräften – unter anderem aufgrund der Mehrbelastung durch das Engagement im Rahmen der Integration der neuen Kolleginnen und Kollegen – vermehrt ein Ausstieg aus dem Berufsfeld zu verzeichnen ist und
- Konzepte zur Umsetzung – beispielsweise einrichtungsübergreifende Einarbeitungskonzepte, Konzepte zum kompetenzorientierten Arbeiten oder Fort- und Weiterbildungskonzepte – bisher fehlen.

Ziel der Fortbildung ist es, ein Verständnis für die spezifische Herausforderung multiprofessioneller Teams zu entwickeln, und zu erarbeiten, wie dieser im Zusammenspiel von Leitungs- und Trägerverantwortung begegnet werden kann.
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Kurs-Nr.
26KP0038
Dozent*in
Sabine Brommer
Träger von Kindertageseinrichtungen stehen hohen Erwartungen und vielfältigen Anforderungen gegenüber. Mit dem neu eingeführten Zuverlässigkeitsprinzip im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im § 45 SGB VIII ff. wird die Verantwortung in der Steuerung und Betriebsführung des Trägers noch deutlicher herausgestellt und eine hohe Fachlichkeit in der Betriebsführung gefordert.

Ziel des Seminars ist es die Verantwortungs- und Aufgabentransparenz für alle Beteiligten auf Träger- und Einrichtungsebene sowie den KiTa-Leitungen sicherzustellen. Dies bedarf auf der Verantwortungsebene der Ausweisung verbindlicher Kompetenz- und Aufgabenbereiche und eines differenzierten Informationsmanagements unter den wesentlichen Akteuren.
Das Augenmerk wird auf die vier Kernprozesse der Einrichtungskonzeption gelegt, welche verwoben sind mit dem Querschnittsthema Inklusion:
- Strukturelle Rahmenbedingungen
- Betriebsführung; Personalmanagement
- Kindeswohl und Kinderschutz
- Pädagogische Konzeption

Unter Einbezug des gängigen Modells der Qualitätsentwicklung:
Orientierungsqualität, Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität, werden Beispiele erörtert, wie Zuständigkeiten, förderliche Instrumente und verbindliche Prozessabläufe die geforderte Qualitätsentwicklung und -Sicherung, sowie die ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung für einen Träger handhabbar gemacht. Dabei wird das Ziel des Aufbaus eines Trägerhandbuchs und einer zieldienlichen Buch- und Aktenführung verfolgt. Die Teilnehmenden lernen Vorgehensweisen zur konkreten Umsetzung kennen und erhalten Praxisleitfäden.
Durch die eingebrachten Praxisbeispiele der Referentin werden mit konkrete Praktiken der Teilnehmenden ergänzt. Ein Mehrwert des Seminars ist der angeleitete Erfahrungsaustausch unter Trägerverantwortlichen bei der Umsetzung eines rechtssicheren Betriebs einer Kindertageseinrichtung.

Die Online-Kompaktseminare "Einblick: Trägerqualität einer Kindertageseinrichtung weiterentwickeln und dabei das Zuverlässigkeitsprinzip nach §45 SGB VIII umsetzen", "Nutzer-Frequenzanalyse – Kindertageseinrichtungen- Öffnungszeiten und Personaleinsatz besser planen" und "Strukturqualität gestalten und damit Prozessqualität optimieren – durch die Transparenz von Personalressourcen und Sachmitteln unterstützen" Ihren Prozess zur Weiterentwicklung der Trägerqualität.
Wir empfehlen Ihnen, die Veranstaltungen im Vorfeld zu besuchen.
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Kurs-Nr.
26KP0044
Dozent*in
Kariane Höhn

Anmeldung möglich Anmeldung möglich
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