Meldung von Ereignissen oder Entwicklungen nach § 47 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VIII

Kursnr.
26JD0046
Datum
Fr., 13.11.2026,
10:00 - 11:30 Uhr
Dauer
1 Termin
Gebühr
0,00 €

Ausgangspunkt der Veranstaltung ist die Meldepflicht von Träger betriebserlaubnispflichtiger Einrichtungen gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VIII. Demnach sind Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, dem KVJS-Landesjugendamt zu melden. Diese gesetzliche Verpflichtung der Träger ist ein wichtiges Element im Gesamtsystem zum Schutze von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der (teil-)stationären Hilfe zur Erziehung.


Im Seminar werden zentrale Aspekte rund um das Meldeverfahren aufgegriffen und im Sinne einer Gesamtschau näher beleuchtet. Ziel ist es, den Teilnehmenden u. a. einen Überblick über die unterschiedlichen Meldekategorien zu geben, konkrete Beispiele für Anlässe von Meldungen zu veranschaulichen sowie Ihnen das Zusammenwirken von Trägern und Landesjugendamt im Rahmen eines Meldeprozesses aufzuzeigen. Ebenfalls wird es Raum für Rückfragen und einen offenen Austausch rund um die Meldepflicht geben.  



Hinweise:


Die Teilnahme ist kostenfrei und wird zweimal inhaltsgleich angeboten:

04.11.2026 26JD0045 / 15:00 - 16:30 Uhr

13.11.2026 26JD0046 / 10:00 - 11:30 Uhr


Kurstermine

Anzahl: 1
Datum

13.11.2026

Uhrzeit

10:00 - 11:30 Uhr

Ort

Online-Seminar



Zielgruppe

Träger von Einrichtungen der Erziehungshilfe, der Eingliederungshilfe sowie von Wohnheimen und Internaten: Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit meldepflichtigen Ereignissen und Entwicklungen verantwortlich betraut sind.

Kursort

Online-Seminar