Kinder und Jugendliche, die unter psychischen Störungen und Erkrankungen leiden und daraus resultierend an ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sind, gehören nach § 35a SGB VIII in den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe.
Auf der Grundlage einer fachärztlich zu diagnostizierenden seelischen Störung hat die Jugendhilfe festzustellen, welche Auswirkungen die Erkrankung auf die Teilhabe des jungen Menschen am Leben in der Gesellschaft hat und ob Eingliederungshilfebedarf gemäß § 35a SGB VIII besteht.
Im Seminar werden die häufigsten kinder- und jugendpsychiatrischen Krankheitsbilder, daraus resultierende mögliche Folgen für die Teilhabefähigkeit sowie die Diagnostik der Krankheitsbilder nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD 10) vorgestellt.
Dabei sollen der Bereich der Kooperation der verschiedenen Systeme, insbesondere auch im Hinblick auf § 8a SGB VIII (Kinderschutz), aber auch die Sinnhaftigkeit verschiedener Maßnahmen besonders beleuchtet werden.
Hinweis:
Es ist erwünscht, dass die Teilnehmenden eigene Fallbeispiele anonymisiert einbringen.
08.06.2026
10:00 - 18:00 Uhr
Schloßstraße 31, Tagungszentrum Gültstein
09.06.2026
09:00 - 17:00 Uhr
Schloßstraße 31, Tagungszentrum Gültstein
10.06.2026
09:00 - 17:00 Uhr
Schloßstraße 31, Tagungszentrum Gültstein