Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung

Kursnr.
26JP0042
Zeitraum
Do., 18.06.2026 - Fr., 19.06.2026
09:30 - 16:00 Uhr
Dauer
2 Termine
Gebühr
mit Übernachtung: 496,00 € (inkl. MwSt.)
ohne Übernachtung: 415,00 € (inkl. MwSt.)


In Kinderschutzverfahren ist eine gelingende Verständigung zwischen Jugendamt und Familiengericht, Verfahrensbeiständen, Sachverständigen und gegebenenfalls auch den Anwälten unverzichtbar. Schutz und Perspektive des Kindes werden entscheidend davon beeinflusst.


Manchmal hakt es aber in der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht oder den weiteren Beteiligten: Jugendämter haben häufig den Eindruck, das Familiengericht messe ihren Einschätzungen zu wenig Gewicht bei; Familiengerichte klagen über die Qualität jugendamtlicher Berichte. Dabei ist das gegenseitige „Verstehen“ zentrale Voraussetzung für das Gelingen eines Kinderschutzverfahrens – darauf zielt das Seminar.


Neben einem vertieften Verständnis erhalten die Teilnehmenden praktische Anregungen und Hilfestellung für das Vorgehen des ASD im Verfahren. Die unterschiedlichen Perspektiven der Fachkräfte des Helfersystems und der Familiengerichte werden unter Schwerpunktsetzung auf die Rolle und Aufgaben des Jugendamtes betrachtet. Des Weiteren werden die relevanten Änderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) beleuchtet.


Schwerpunkte der Fortbildung sind:

- Rechte und Aufgaben des Jugendamts im Verfahren

- Rollen des Gerichts, der Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte, Sachverständigen

- Juristische Sicht auf Kindeswohlgefährdung

- Unterschiedliche Einschätzungen von Jugendamt und Familiengericht

- Stellungnahme des Jugendamts

- Vorstellung eines interdisziplinär entwickelten Aufbauvorschlags zur Anrufung des Familiengerichts nach § 8a SGB VIII

- Hinweise zum Formulieren von Anrufungen und Stellungnahmen im Kinderschutzverfahren anhand besonders relevanter Praxisfälle


Im Seminar erfolgen fachliche Inputs sowie Beratung von Fällen. Zudem wird die Möglichkeit zum Austausch der Fachkräfte bezüglich ihrer konkreten Praxis im ASD gegeben. Fragestellungen und Fallkonstellationen können von den Teilnehmenden vorab eingereicht werden.


Hinweis:


Kooperationsveranstaltung mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)


Kurstermine

Anzahl: 2
Datum

18.06.2026

Uhrzeit

09:30 - 17:30 Uhr

Ort

Gochsheimer Str. 19, Bildungszentrum Schloss Flehingen

Datum

19.06.2026

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Ort

Gochsheimer Str. 19, Bildungszentrum Schloss Flehingen



Zielgruppe

Fachkräfte der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter (ASD)

Kursort

Bildungszentrum Schloss Flehingen
Gochsheimer Str. 19
75038 Oberderdingen