Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 hat der Gesetzgeber die Verantwortlichkeiten für die Träger von Einrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII geschärft.
Zwei Begrifflichkeiten sind neu und müssen im Rahmen der sogenannten Einrichtungskonzeption bei Beantragung der Betriebserlaubnis durch den Träger näher ausgeführt werden:
- Zuverlässigkeitsprinzip
- Ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung
Im Seminar erhalten Sie eine erste Orientierung zu den nachfolgenden Arbeitsfragen:
- Was genau sind die Anforderungen für Träger von Kindertageseinrichtungen?
- Müssen alle Träger diese Anforderungen befolgen oder gibt es für kleine, ehrenamtliche geführte Träger beziehungsweise professionell verantwortete, komplexe Träger unterschiedliche Anforderungen?
- Wie kann die Umsetzung zeitgleich zur Verbesserung der Trägerqualität beitragen und die Prozesse der rechtssicheren Betriebsführung unterstützen?
Das Seminar vermittelt unter Rückgriff auf einschlägige fachliche Erläuterungen eine Einführung in die neuen Anforderungen des § 45 SGB VIII für Träger von Kindertageseinrichtungen. Eine begleitende Arbeitshilfe unterstützt dabei, ihre bestehende Praxis systematisch zu analysieren und daraus etwaige Handlungsbedarfe abzuleiten.
Die nachfolgenden Online-Kompaktseminare unterstützen Ihren Prozess zur Weiterentwicklung der Trägerqualität:
- Trägerqualität einer Kindertageseinrichtung weiterentwickeln und dabei das Zuverlässigkeitsprinzip nach §45 SGB VIII umsetzen
- Nutzer-Frequenzanalyse – Öffnungszeiten und Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen besser planen
- Strukturqualität gestalten und damit Prozessqualität optimieren – durch die Transparenz von Personalressourcen und Sachmitteln
Wir empfehlen Ihnen, alle drei Veranstaltungen zu besuchen. Sie dienen auch als Vorbereitung auf das Seminar:"Rechtsichere Betriebsführung und Qualitätssicherung nach dem § 45 Abs. 2 SGBVIII".
05.02.2026
09:00 - 12:30 Uhr
Online-Seminar