Im Rahmen des Erprobungsparagrafen (§ 11 KiTaG) haben die Träger von Kindertagesein-richtungen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, auf Antrag befristet von den landesrechtli-chen Vorgaben des KiTaG und der KiTaVO abzuweichen (z.B. Angebotsformen, Höchstgrup-penstärken, personelle und/oder räumliche Voraussetzungen), um hierdurch flexiblere Hand-lungsoptionen für bedarfsgerechte, örtliche Lösungsmodelle zu erhalten.
Seitens der Träger von Kindertageseinrichtungen wurde immer wieder der Wunsch nach Mo-dellen geäußert, die in den Einrichtungen erprobt werden können. Dieses Anliegen wurde sei-tens des KVJS und der kommunalen Landesverbände aufgegriffen und gemeinsam das Rah-menkonzept „KiTaFlex“ zur Erprobung von Angebotsformen und Personalstruktur entwickelt.
In der Online-Veranstaltung werden die einzelnen Parameter dieses Rahmenkonzepts vorgestellt und es besteht die Möglichkeiten Rückfragen zu stellen
03.03.2026
10:30 - 12:00 Uhr
Online-Seminar