Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ist eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Aufgabe. Die Anforderungen an Fachkräfte in Einrichtungen sind vielfältig. Die Arbeit mit den Kindern bedarf einer pädagogischen Grundhaltung, bei der das Kind im Mittelpunkt seiner Entwicklung steht.
Neben pädagogischem Fachwissen brauchen Fachkräfte auch Kenntnisse über rechtliche Rahmenbedingungen, um die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder als ergänzendes Angebot zur Familienerziehung ausgestalten zu können.
Insbesondere Fachkräfte, die in den erweiterten Fachkräftekatalog nach § 7 KiTaG aufgenommen wurden, stehen oft vor dem Dschungel der Gesetze und wissen mit rechtlichen Fragen nichts anzufangen. Diese Lücke möchte das Seminar schließen.
Folgende Themenfelder sollen an diesem Tag bearbeitet werden:
- Förderauftrag in der Kindertagesbetreuung (§§ 22 – 24 SGB VIII, § 2 KiTaG)
- Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII)
- Meldepflichten (§ 47 SGB VIII)
- Angebotsstruktur (§ 1 KiTaG)
- Fachkräfte (§ 7 KiTaG)
- Mindestpersonalschlüssel (KiTaVO)
- Datenschutz
- Kinderschutz
22.10.2026
09:00 - 16:00 Uhr
Schloßstraße 31, Tagungszentrum Gültstein