Kindertagespflegepersonen müssen persönlich dafür geeignet sein, Kinder zu betreuen und zu fördern. Das ist eine der Voraussetzungen, um eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII zu bekommen.
Personen, die im Jugendamt oder einem freien Träger tätig sind, müssen die Eignung feststellen und beurteilen, ob jemand den Anforderungen entspricht. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe: Über welche Kompetenzen muss jemand verfügen, um Kinder gut in ihrer Entwicklung zu begleiten? Und welche Kompetenzen muss jemand haben, um dies zu beurteilen?
An zwei Tagen werden wir uns mit dem komplexen Thema der Eignungsfeststellung befassen. Ziel ist, die eigenen Kompetenzen in den Blick zu nehmen sowie zu erweitern und damit Handlungssicherheit bei der Eignungsfeststellung zu erlangen.
03.02.2026
09:30 - 16:30 Uhr
Schloßstraße 31, Tagungszentrum Gültstein
04.02.2026
09:00 - 16:00 Uhr
Schloßstraße 31, Tagungszentrum Gültstein