Das Gesetz zur Vertraulichen Geburt wird seit Mai 2014 umgesetzt. Will eine Schwangere anonym bleiben und ihr Kind zur Adoption freigeben, kann durch das Verfahren der Vertraulichen Geburt eine medizinisch betreute Entbindung ermöglicht, die Vertraulichkeit der Frau gesichert und das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft gesichert werden. Zentrale Akteure im Verfahren sind die Schwangerschaftsberatungsstellen.
Die Qualifizierung gibt einen Überblick über die Regelungen, Abläufe, Beteiligten und To-Dos im Zusammenhang mit der Vertraulichen Geburt. Sie integriert Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation sowie weitere Praxiserfahrungen und Fallbeispiele.
Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Anonyme Kindesabgabe als Sonderform der Adoption
- Ablauf des Verfahrens, Aufgaben der Akteure und Schnittstellen
- Herausforderungen in der Beratung von Frauen mit Anonymitätswunsch
- Reflexion eigener Haltungen und Erfahrungen
- Schnittstellen, Vernetzung und Kooperation
Das Seminar orientiert sich an den Standards der Pilotfortbildungen im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2014 und qualifiziert zur Fachkraft für die Vertrauliche Geburt (Stufe 1 und 2). Es eignet sich auch zur Auffrischung einer früheren Qualifizierung und zur Reflexion eigener Erfahrungen in der Umsetzung des Gesetzes.
05.05.2026
13:00 - 18:00 Uhr
Schloßstraße 31, Tagungszentrum Gültstein
06.05.2026
09:00 - 16:30 Uhr
Schloßstraße 31, Tagungszentrum Gültstein