Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) erhalten in der Rehabilitation, Teilhabe und Pflege einen besonderen Stellenwert in der Diagnose, Prävention, Behandlung oder bei der Linderung von Erkrankungen.
Es handelt sich um Produkte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung, die im Wesentlichen auf digitalen Technologien beruhen. Sie dienen der Förderung der Gesundheit sowie der Erkennung und Überwachung von Krankheiten und Behinderungen, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung, der Sicherung des Erfolgs einer Heilbehandlung über Sektoren hinweg.
DiPAs werden nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten als „App auf Rezept“ erbracht und eröffnen einen vielschichtigen Transformations- und Change-Prozess, in dessen Fokus das digitale Versorgungsarrangement stehen wird. Allerdings fehlt oft der Überblick über die vorhandenen Angebote und den gesetzlichen Vorgaben.
Insbesondere gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer nehmen im Rahmen der Beratung ihrer Betreuten und ihrer Vertretung bei Entscheidungen für oder gegen digitale Gesundheits- oder Pflegeanwendungen eine wichtige Rolle ein, insbesondere bei der rechtssicheren Unterstützung rund um die elektronische Patientenakte.
Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
1. Digitale Gesundheitsversorgung: Aktuelles zu Anwendungsfeldern, medizinischem Nutzen, Versorgungseffekten und Risiken
- DiGAS und digitale Gesundheitskompetenz
- DiPAS und ergänzende Unterstützungsleistungen (eUL)
- Besonderheiten bei Videosprechstunden und telemedizinischer Leistung per Video
- Informationsgrundlagen der Krankenkassen: die elektronische Gesundheitskarte
- Exkurs: Digitale Gesundheitsanwendungen im Bereich psychischer Gesundheit
2. Rechtlicher Rahmen: Telematikinfrastruktur und gesetzliche Vorgaben der Kranken- und Pflegeversicherung
2.1 Anforderungen, Betrieb, Überwachung und Anwendungen
2.2 Die elektronische Patientenakte im juristischen Kontext
- Angebot und Einrichtung der elektronische Patientenakte
- Nutzung der elektronischen Patientenakte durch die versicherte Person oder eine vertretende Person
- Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte
- Erklärung zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort
- Hinweis auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen
- Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten
- Übermittlung ärztlicher Verordnungen
- Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Kostenträger
- Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke
- Telemedizinische Verfahren
Das Seminar eignet sich als Einstieg in die Thematik für Interessierte ohne Vorkenntnisse. Ziel ist es, Wissen über medizinische und gesetzliche Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und konkrete Anwendungen zu vermitteln.
Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
15.09.2026
09:30 - 16:30 Uhr
Online-Seminar