Ein typisches Charakteristikum einiger psychiatrischer Krankheitsbilder, wie Suchtkrankheiten und Psychosen/Schizophrenie, ist die Krankheitsuneinsichtigkeit, die teilweise mit einer Behandlungsverweigerung einhergeht. Besonders in Krisensituationen können daraus für Betreuerinnen und Betreuer erhebliche Probleme im rechtlichen Umgang mit den betreuten Personen entstehen. Sie tragen die Verantwortung und müssen mit Krisensituationen adäquat umgehen können.
Im Seminar wird die Frage der freien Willensbildung und ihre Grenzen bezüglich einer Geschäftsfähigkeit/Einwilligungsfähigkeit/Betreuung definiert und umfassend nachvollziehbar geklärt. Darüber hinaus werden die juristischen Voraussetzungen für eine geschlossene Unterbringung und zwangsweise Behandlung im stationären Bereich praxisnah erörtert.
Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt. Der Fokus liegt dabei auf den rechtlichen Aspekten.
- Skizzenhafte Darstellung der Charakteristika von Suchtkrankheit und Psychosen/Schizophrenie sowie von wesentlichen Behandlungskonzepten
- Fundierte und nachvollziehbare Einschätzung der freien Willensbildung (Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit bezüglich Betreuung, natürlicher Wille)
- Voraussetzungen und Einschätzung der Zulässigkeit einer geschlossenen Unterbringung
- Voraussetzungen und Einschätzung der Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung
- Erläuterung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.11.2024 (1 BvL 1/24) zur Zwangsbehandlung nach § 1832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und deren Auswirkungen auf die Betreuungspraxis
Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
06.05.2026
09:30 - 16:30 Uhr
Online-Seminar