Mit dem Seminar wird den Teilnehmenden ein Überblick über die Beratungspflichten der Eingliederungshilfeträger gegeben.
Schwerpunkte sind:
- Allgemeine Beratungspflichten nach § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) I
- Beratungsaufgaben im Reha-Prozess
- Als Ansprechstelle
- Zur frühzeitigen Bedarfserkennung
- Besondere Beratung und Unterstützungsaufgaben der Träger der Eingliederungshilfe
- Folgen fehlerhafter Beratung
- Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
- Amtshaftung
- Beratungsstandards nach den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
- Exkurs „Leichte Sprache“
22.10.2026
09:00 - 12:30 Uhr
Online-Seminar