Das Teilhabeplanverfahren im Sozialgesetzbuch (SGB) IX setzt eine Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger voraus. Damit diese gelingen kann, sind für die Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe beziehungsweise Sozialhilfe bei den örtlichen Trägern grundlegende Kenntnisse der Leistungen der anderen Rehabilitationsträger wichtig; ebenso für die Beratung und Unterstützung der Menschen mit Behinderung.
In diesem Seminar geben Fachkräfte der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und der Bundesagentur für Arbeit einen Überblick über ihre Leistungen und Leistungsvoraussetzungen.
Schwerpunkte des Seminars sind:
- Überblick über die Reha-Leistungen
- Inhalte und Ziele der Reha-Leistungen
- Verfahren zur Inanspruchnahme der Leistungen zur Teilhabe
- Schnittstellen zur Eingliederungshilfe
- Überblick zu den Ansprechpersonen / Ansprechstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
- Überblick zu den Ansprechpersonen / Ansprechstellen der Bundesagentur für Arbeit
13.10.2026
09:30 - 16:30 Uhr
Lindenspürstraße 39, KVJS Stuttgart