Ziel des Seminars ist die Vermittlung und Vertiefung rechtlicher Kenntnisse zum Ablauf des Rehabilitationsverfahrens und zur "Koordinierung der Leistungen" (Teil 1 Kapitel 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IX).
Leistungen sollen wie aus einer Hand erbracht und zeitintensive Zuständigkeitskonflikte der Träger untereinander sowie Doppelbegutachtungen zulasten der Menschen mit Behinderungen vermieden werden. Die Regelungen wurden geschärft und gelten für alle Rehabilitationsträger.
Schwerpunkte des Seminars sind unter anderem:
- Zuständigkeit, Weiterleitung von Anträgen
- Antragsplitting
- Turboklärung
- Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Reha-Trägern
- Behandlung von Fragen und Fallkonstellationen der Teilnehmenden
Fallbeispiele können Sie bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn an fortbildung@kvjs.de senden.
15.07.2026
09:30 - 16:30 Uhr
Schloßstraße 31, Tagungszentrum Gültstein