Die verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist das erklärte Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Die geplante Neuregelung für den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe steht jedoch noch aus.
Diese Fortbildung bietet den Trägern der Eingliederungshilfe und den von ihnen beauftragten ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern Hinweise, wie auf der Basis der aktuellen Rechtslage eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann, ob eine Person zum leistungsberechtigten Personenkreis für Leistungen der Eingliederungshilfe zu zählen ist.
24.07.2026
09:30 - 16:30 Uhr
Lindenspürstraße 39, KVJS Stuttgart