Kursnr.
27RP0016
Datum
Do., 17.06.2027,
09:30 - 16:30 Uhr
Dauer
1 Termin
Gebühr
Standard-Gebühr: 89,00 € (inkl. MwSt.)

Kann eine volljährige Person weder durch eine oder mehrere natürliche Personen noch durch einen Betreuungsverein hinreichend rechtlich betreut werden, wird die zuständige Betreuungsbehörde nach § 1818 Abs. 4 BGB zur rechtlichen Betreuerin bestellt.

Mit der Reform des Betreuungsrechts 2023 werden neue Anforderungen an Betreuerinnen und Betreuer gestellt. Dies kann zur Folge haben, dass nicht mehr genügend Betreuerinnen und Betreuer vorhanden sind und deswegen die Betreuungsbehörde die Betreuungen führen muss.

Das Seminar bereitet Mitarbeitende von Betreuungsbehörden darauf vor, Betreuungen als Behördenbetreuerinnen und Behördenbetreuer zu führen. Dabei geht es um folgende Themen:


- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betreuerin oder des Betreuers

- Assistierte Entscheidungsfindung  

- Freier Wille und seine besondere Bedeutung bei der Führung von Betreuungen

- Einwilligung der Betreuerin oder des Betreuers in ärztliche Maßnahmen

- Unterbringung von Betreuten und freiheitsentziehende Maßnahmen

- Ärztliche Zwangsmaßnahme

- Vermögensverwaltung

- Besonderheiten bei der Behördenbetreuung


Neu im Seminar ist die Beteiligung einer Betreuungsbehörde, die das praxisnahe Vorgehen bei einer kurzfristigen Übernahme von Betreuungen vermittelt.


Fragen und Fallbeispiele können spätestens eine Woche vor der Veranstaltung per E-Mail an fortbildung@kvjs.de eingereicht werden.


Hinweise:

Eine Gesetzessammlung zum Betreuungsrecht soll bereitgehalten werden.


Kurstermine

Anzahl: 1
Datum

17.06.2027

Uhrzeit

09:30 - 16:30 Uhr

Ort

Gochsheimer Str. 19, Bildungszentrum Schloss Flehingen



Zielgruppe

Fachkräfte bei Betreuungsbehörden

Kursort

Bildungszentrum Schloss Flehingen
Gochsheimer Str. 19
75038 Oberderdingen