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Veranstaltung "Dienstplangestaltung um die Mahlzeiten und das Schlafen" (Nr. 0006) wurde in den Warenkorb gelegt.

Betrieb und Betriebsführung





Anmeldung möglich
Mo. 28.09.2026
Tagungszentrum Gültstein
174,00 € (inkl. MwSt.)
Der Alltag in Tageseinrichtungen für Kinder (Krippe, Kindergarten oder Hort) birgt immer wieder Situationen, in denen sich Fachkräfte mit und ohne Leistungsbefugnis mit Fragen der Aufsichtspflicht konfrontiert fühlen.

Unfälle können sowohl in der Einrichtung, im Außenbereich als auch bei Ausflügen passieren. Müssen Kinder deshalb ständig überwacht werden? Welchen Freiraum benötigen Kinder, damit sie ausprobieren, eigene Erfahrungen machen und auch lernen können, selbst mit Gefahren umzugehen?

In diesem Seminar geht es nicht um einfache Rezepte und Lösungen. Anhand von Fallbeispielen werden Kriterien für die Aufsichtspflicht erarbeitet und zivilrechtliche, versicherungsrechtliche und strafrechtliche Risiken der Arbeit mit Kindern näher beleuchtet. Neben der Frage nach Aufsichtspflicht und Haftung geht es auch darum, wie Unfälle vermieden werden können und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Schaden zu mildern. Dabei wird auf Fragestellungen aus der Praxis, die Erfahrungen und auch auf die Ängste der Teilnehmenden eingegangen.
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Kurs-Nr.
26KP0001
Dozent*in
Hartmut Gerstein
Jeder Träger einer Kindertageseinrichtung bedarf für den Betrieb eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII. Grundsätzlich gilt das Fachkräftegebot nach § 7 KiTaG beziehungsweise § 34 LKJHG. Der Träger ist für die Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Qualifikation und der Eignung des Fachpersonals gem. § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII verantwortlich.

Aufgrund der Vielfalt an Berufsausbildungen und Qualifikationen, die zum Einsatz als pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG und § 34 LKJHG in einer Kindertageseinrichtung führen können, ergeben sich in der Praxis häufig Fragen, wer in einer Kindertageseinrichtung in welcher Funktion beschäftigt werden kann.

In dem angebotenen Online-Kompaktseminar werden eine Übersicht und Informationen angeboten zu
- Fachkräftekatalog in § 7 KiTaG und § 34 LKJHG
- Ausbildungswege
- Ausnahmezulassungen

Zudem soll Raum gegeben werden für Fragen, die von den Teilnehmenden eingebracht werden.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0023
Dozent*in
Astrid Ebrahimi, Gudrun Ruf-Speidel
Jeder Träger einer Kindertageseinrichtung bedarf für den Betrieb eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII. Grundsätzlich gilt das Fachkräftegebot nach § 7 KiTaG beziehungsweise § 21 LKJHG. Der Träger ist für die Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Qualifikation und der Eignung des Fachpersonals gem. § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII verantwortlich.

Aufgrund der Vielfalt an Berufsausbildungen und Qualifikationen, die zum Einsatz als pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG und § 34 LKJHG in einer Kindertageseinrichtung führen können, ergeben sich in der Praxis häufig Fragen, wer in einer Kindertageseinrichtung in welcher Funktion beschäftigt werden kann.

In dem angebotenen Online-Kompaktseminar werden eine Übersicht und Informationen angeboten zu
- Fachkräftekatalog in § 7 KiTaG und § 34 LKJHG
- Ausbildungswege
- Ausnahmezulassungen

Zudem soll Raum gegeben werden für Fragen, die von den Teilnehmenden eingebracht werden.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0044
Dozent*in
Astrid Ebrahimi, Gudrun Ruf-Speidel
Gute Betreuungsqualität für Kinder und gute Arbeitsbedingungen für päd. Fachkräfte und Zusatzkräfte sind DIE Gelingensfaktoren für zuverlässige Angebote in der institutionellen Kindertagesbetreuung.
Mit der Personalberechnungstabelle des KVJS erheben Träger in Baden-Württemberg den erforderlichen Mindestpersonalschlüssel.
Und was kommt da noch dazu? Wie genau gestaltet sich die Strukturqualität -die Rahmenbedingungen- dar?
In Baden-Württemberg liegt es im Benehmen jeder Kommune und jeden Trägers ergänzend zum Mindestpersonalschlüssel weitere Stellenanteile und finanzielle Ressourcen zu gewähren.
Der Blick in die Praxis zeigt, dass diese sog. Strukturqualitäten in Umfang und Differenzierung sowohl bei politischen Mandatsträger:innen, wie kommunalen Planungsverantwortlichen und den Trägern nicht systematisch bekannt sind und damit in der Führung der Kindertageseinrichtungen nicht vollumfänglich wahrgenommen werden.
Das heisst, es ist nicht bekannt, was durch die Kommune den Trägern an "Mehr als der MPS" zur Verfügung steht und zur Förderung der Qualität investiert wird.

Das Seminar führt auf der Basis des Arbeitsmodells der vier Qualitätsebenen ins Thema ein und stellt ein Erhebungsinstrument zur Ermittlung der konkreten Strukturqualitäten für die einzelne Bereiche -Kindertageseinrichtung - Trägerschaft und Kommune vor.
Über die Anwendung des Erhebungsinstruments werden Praxisbeispiele zur Fortschreibung und Optimierung vorgestellt.
Dabei werden Fragestellungen verfolgt:
- Welche Strukturqualität hat bei uns vor Ort welche Wirkung?
- Muss eine Weiterentwicklung erfolgen? Kann eine Kürung ohne Auswirkung auf die Betreuungsqualität erwogen werden?

Die nachfolgenden Online-Kompaktseminare unterstützen Ihren Prozess zur Weiterentwicklung der Trägerqualität:
- Trägerqualität einer Kindertageseinrichtung weiterentwickeln und dabei das Zuverlässigkeitsprinzip nach §45 SGB VIII umsetzen
- Nutzer-Frequenzanalyse – Öffnungszeiten und Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen besser planen
- Strukturqualität gestalten und damit Prozessqualität optimieren – durch die Transparenz von Personalressourcen und Sachmitteln

Wir empfehlen Ihnen, alle drei Veranstaltungen zu besuchen. Sie dienen auch als Vorbereitung auf das Seminar:"Rechtsichere Betriebsführung und Qualitätssicherung nach dem § 45 Abs. 2 SGBVIII".
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Kurs-Nr.
26KD0029
Dozent*in
Kariane Höhn
Die Digitalisierung von Prozessen hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Auch Träger von Kindertageseinrichtungen stehen vor neuen Herausforderungen und Möglichkeiten durch die Digitalisierung. Dies betrifft auch die digitale Beantragung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII einer Kindertageseinrichtung.

Um die Vorteile und Chancen der Beantragung einer Betriebserlaubnis mittels des „Digitalen Betriebserlaubnisverfahrens“ (DiBev) nutzen zu können, werden in diesem Online-Kompaktseminar die Grundlagen zur Beantragung einer Betriebserlaubnis mittels DiBev vermittelt und veranschaulicht. Überdies bietet das Seminar Raum für offene Fragen seitens der Teilnehmenden.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0039
Dozent*in
Referentenpool KVJS, noch nicht bekannt
Die Digitalisierung von Prozessen hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Auch Träger von Kindertageseinrichtungen stehen vor neuen Herausforderungen und Möglichkeiten durch die Digitalisierung. Dies betrifft auch die digitale Beantragung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII einer Kindertageseinrichtung.

Um die Vorteile und Chancen der Beantragung einer Betriebserlaubnis mittels des „Digitalen Betriebserlaubnisverfahrens“ (DiBev) nutzen zu können, werden in diesem Online-Kompaktseminar die Grundlagen zur Beantragung einer Betriebserlaubnis mittels DiBev vermittelt und veranschaulicht. Überdies bietet das Seminar Raum für offene Fragen seitens der Teilnehmenden.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0047
Dozent*in
Referentenpool KVJS, noch nicht bekannt, Frederike Bäuerle
Anmeldung möglich
Mo. 13.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
229,00 € (inkl. MwSt.)
Bis 2030 werden schätzungsweise 230.000 Erzieherinnen und Erzieher in den Tageseinrichtungen für Kinder fehlen – und es ist absehbar, dass dieser Bedarf nicht durch die klassische Ausbildung gedeckt werden kann. In der Konsequenz werden zunehmend Fachkräfte anderer Professionen und angelernte Kräfte eingestellt. Zum Beispiel: Personen aus Kindheits- sowie Sozialpädagogik, Personen mit ausländischen Abschlüssen, Quereinsteigende, Zusatzkräfte sowie Ehrenamtliche.

Es wird gelingen, den zum Teil drastischen Fachkräftemangel teilweise
abzufedern. Aber was bedeutet es, wenn in den Kindertageseinrichtungen Mitarbeitende unterschiedlichster Professionen und ohne Praxiserfahrung im Kita-Alltag zusammenarbeiten? Wie kann es gelingen, die Kompetenzen der unterschiedlichen Professionen zu nutzen und tatsächlich multiprofessionell zusammenzuarbeiten?

In der Studie des Landes Baden-Württemberg "Multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen" wird unter anderem sehr deutlich formuliert, dass
- die neuen Kräfte aufgrund von Überforderung häufig schnell wieder aussteigen,
- auch bei den klassischen Fachkräften – unter anderem aufgrund der Mehrbelastung durch das Engagement im Rahmen der Integration der neuen Kolleginnen und Kollegen – vermehrt ein Ausstieg aus dem Berufsfeld zu verzeichnen ist und
- Konzepte zur Umsetzung – beispielsweise einrichtungsübergreifende Einarbeitungskonzepte, Konzepte zum kompetenzorientierten Arbeiten oder Fort- und Weiterbildungskonzepte – bisher fehlen.

Ziel der Fortbildung ist es, ein Verständnis für die spezifische Herausforderung multiprofessioneller Teams zu entwickeln, und zu erarbeiten, wie dieser im Zusammenspiel von Leitungs- und Trägerverantwortung begegnet werden kann.
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Kurs-Nr.
26KP0038
Dozent*in
Sabine Brommer
Anmeldung möglich
Do. 12.11.2026
Online-Seminar
60,00 € (inkl. MwSt.)
In Kindertageseinrichtungen mit Ganztagsbetreuung stellt die Organisation von Essens- und Schlafenszeiten eine besondere Herausforderung dar: Unterschiedliche Betreuungszeiten, Schichtwechsel, gesetzlich vorgeschriebene Pausen und individuelle Arbeitszeitmodelle treffen auf sensible Alltagssituationen, die für Kinder mehr sind als reine Versorgung.
Denn Essen und Schlafen sind zentrale Bildungs- und Beziehungsmomente. Sie bieten Gelegenheiten zur Selbstregulation, Aufbau von Selbstpflegekompetenzen, Welterschließung, sozialen Interaktion, Körperwahrnehmung und Entspannung. Damit Fachkräfte diese Momente achtsam und individuell begleiten können, braucht es eine vorausschauende und realistische Dienstplanung – mit verlässlichen Zuständigkeiten, ausreichend Personal zur richtigen Zeit und Raum für Flexibilität.
Doch wie kann ein Dienstplan gestaltet werden, der sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch den Rahmenbedingungen der Mitarbeitenden gerecht wird?
Wie lassen sich Pausen- und Verfügungszeiten, Früh- und Spätdienste sowie Essens- und Schlafphasen so abbilden, dass Bildung nicht dem Zeitdruck zum Opfer fällt?

In diesem Online-Kompaktseminar...
- erhalten Sie einen praxisnahen Blick auf die Dienstplanherausforderungen rund um Essen und Schlafen im Ganztagsbetrieb,
- werden sinnvolle Modelle und Planungsansätze vorgestellt und diskutiert,
- erhalten Sie Impulse, wie pädagogische Qualität und organisatorische Machbarkeit sinnvoll miteinander verbunden werden können
- ein fachlicher Input zur Bedeutsamkeit von Mahlzeiten, Schlaf- und Ruhezeiten für kindliche Lern- und Entwicklungsprozesse und Wohlbefinden im institutionellen Betreuungskontext
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Kurs-Nr.
26KD0006
Dozent*in
Maren Kramer
Schnell kann aus einem Funken ein Flächenbrand werden!
Lebhaftes öffentliches Interesse führt immer mehr zu intensiver Berichterstattung über Krisen und Katastrophen aller Art. Ein solches Medienecho erschüttert die Organisation, in der eine Krise auftaucht:
Wie konnte das passieren?
Wer ist schuld?
Und wer trägt die Verantwortung?


Dies sind Fragen, die Öffentlichkeit und Presse bereits ab dem Moment brennend interessieren, in dem die Krise bekannt wird. Ängste und Unsicherheiten kommen auf – bei Eltern, Mitarbeitenden und dem Träger der Kindertageseinrichtung.
Häufig genug entsteht die wahre Krise erst durch die daraus resultierende – ungeschickte – Kommunikation einer Organisation im Krisenfall.


Wenn ein Kind unbeabsichtigt durch ein Versäumnis in einer Kindertageseinrichtung zu Schaden kommt, es zu einem sexuellen Übergriff kommt, Kinder untereinander übergriffig werden oder ein Ausschluss aus der Einrichtung als ungerechtfertigt wahrgenommen wird, ist das Krisenpotenzial groß. Um im konkreten Fall weiteren Schaden von der Einrichtung, den Kindern und Mitarbeitenden abzuwenden, sind ein wirksames Krisenmanagement und eine zielgerichtete, effiziente Kommunikation gefragt.


Das dreistündige Online-Kompaktseminar sensibilisiert und trainiert für die Grundlagen einer professionellen Krisenkommunikation unter den Aspekten Strategie, Botschaften und Abläufe.
Ein besonderer Aspekt wird auch der Umgang mit Krisen in den Sozialen Medien sein.
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Kurs-Nr.
26KD0043
Dozent*in
Falk Wellmann
Im Rahmen des Erprobungsparagrafen (§ 11 KiTaG) haben die Träger von Kindertagesein-richtungen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, auf Antrag befristet von den landesrechtli-chen Vorgaben des KiTaG und der KiTaVO abzuweichen (z.B. Angebotsformen, Höchstgrup-penstärken, personelle und/oder räumliche Voraussetzungen), um hierdurch flexiblere Hand-lungsoptionen für bedarfsgerechte, örtliche Lösungsmodelle zu erhalten.

Seitens der Träger von Kindertageseinrichtungen wurde immer wieder der Wunsch nach Mo-dellen geäußert, die in den Einrichtungen erprobt werden können. Dieses Anliegen wurde sei-tens des KVJS und der kommunalen Landesverbände aufgegriffen und gemeinsam das Rah-menkonzept „KiTaFlex“ zur Erprobung von Angebotsformen und Personalstruktur entwickelt.

In der Online-Veranstaltung werden die einzelnen Parameter dieses Rahmenkonzepts vorgestellt und es besteht die Möglichkeiten Rückfragen zu stellen
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Kurs-Nr.
26KD0046
Dozent*in
Melissa Haußmann, Kristin Hermann
Anmeldung möglich
Di. 21.07.2026
Online-Seminar
0,00 €
Der Erprobungsparagraf ermöglicht Trägern von Kindertageseinrichtungen, von den Vorgaben des KiTaG und der KiTaVO befristet abzuweichen. Mit dieser Regelung wird für die KiTa-Träger vor Ort mehr Spielraum und Flexibilität für passgenaue Lösungsmodelle geschaffen und unter Beteiligung der Betroffenen vor Ort können neue Konzepte erprobt werden. Der Träger hat die Verantwortung für die zu erprobenden Konzepte.

Hinweis:
Die Veranstaltung informiert die Teilnehmenden über die wesentlichen Inhalte zum Erprobungsparagrafen. Es werden die Antragsstellung, mögliche landesgesetzlichen Abweichungen sowie die weiterhin geltenden Vorgaben des SGB VIII erläutert.
Außerdem ist es möglich, allgemeine Fragen zum Erprobungsparagrafen zu stellen.

Diese Infoveranstaltung gibt einen Überblick zu Fragen rund um den Erprobungsparagrafen.

Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool MS Teams durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Für mögliche Fragen, die in dem Seminar mit aufgenommen werden sollen, schreiben Sie bitte an sekretariat42@kvjs.de, mit dem Betreff: Träger Service-Veranstaltung Erprobungsparagraf.
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Kurs-Nr.
26KD0045
Dozent*in
Melissa Haußmann, Kristin Hermann
Anmeldung möglich
Mo., 29.06.2026 - Di., 30.06.2026
KVJS Stuttgart
239,00 € (inkl. MwSt.)
Seit einigen Jahren wandelt sich der Blick auf Kinder mit herausforderndem Verhalten. Mehr und mehr reflektieren die Teams ihren Umgang mit Kindern, Tagesablauf und Raumgestaltung.
Die Träger sollten sich an diesem Prozess beteiligen und gemeinsam mit den Fachkräften passende Rahmenbedingungen schaffen und in der Folge Handlungssicherheit bieten. Dies ist vor allem in der Phase, in welcher Eltern zur Diagnostik informiert und aufgefordert werden, von besonderer Bedeutung - auch in Bezug auf den Kinderschutz.

- Wie stellen sich die rechtlichen Grundlagen zu Inklusion und Kinderschutz dar?
- Wie wird herausforderndes Verhalten definiert?
- Woran erkennen Fachkräfte, Leitungen und Träger den Bedarf eines diagnostischen Verfahrens?
- Wie gelingt es, alle Beteiligten ins Boot zu holen?
- Wie können gute Rahmenbedingungen (pädagogisches Konzept, Alltags- und Raumgestaltung, Aufgabenverteilung Träger/Leitungen/Fachkräfte, Elterngespräche) geschaffen werden?
- Wie kann Handlungssicherheit im Umgang mit dem Kind und mit den Eltern erworben werden?

Ihre Fragen haben Vorrang!
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Kurs-Nr.
26KP0039
Dozent*in
Heike Baum
In der heutigen digitalen Welt ist Social Media zu einem zentralen Element der Öffentlichkeitsarbeit geworden. Während früher Gemeindezeitungen und Schaukästen die Hauptinformationsquellen waren, eröffnen soziale Netzwerke völlig neue Möglichkeiten, um mit Eltern, Fachkräften und der Öffentlichkeit in Kontakt zu treten.

Dieses Seminar zeigt, wie Kindertageseinrichtungen Social Media gezielt nutzen können – sei es zur Information über aktuelle Projekte und Veranstaltungen, zur Stärkung der medialen Identität oder zur effektiven Imagepflege.

Es wird beleuchtet, wie die vielfältigen Chancen und Potenziale einer strategisch geplanten Social-Media-Präsenz für Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden kann. Dabei geht es nicht nur um Sichtbarkeit, sondern auch um Kommunikation, Imagepflege und Standortmarketing.
Gemeinsam werden die Grundlagen und Strategien für einen gelungenen Social-Media-Auftritt erarbeitet:
- Welche Plattformen sind für Kitas besonders geeignet?
- Wie erreicht man die verschiedenen Zielgruppen effizient?
- Wie kann man Inhalte kreativ und ansprechend gestalten?
- Welche Tools unterstützen bei der Content-Erstellung?
- KI-gestützte Texterstellung – Wie kann künstliche Intelligenz helfen?
- Bilder für Social Media – Was eignet sich und wo findet man sie?
- Videos & Podcasts – Welche Formate sind für Kitas sinnvoll?

Neben den zahlreichen Chancen werden auch die Herausforderungen und Risiken im Umgang mit Social Media beleuchtet und aufgezeigt, wie ein sicherer und verantwortungsvoller Einsatz gewährleistet werden kann.
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Kurs-Nr.
26KP0032
Dozent*in
Christina Vaih-Baur
Ausgangspunkt des Online-Seminars ist die Meldepflicht von Trägern gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII. Demnach sind Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder in Kindertageseinrichtungen zu beeinträchtigen, dem KVJS-Landesjugendamt zu melden.

Im Seminar soll aufgezeigt werden, wie das Landesjugendamt nach Eingang einer Meldung zur Beeinträchtigung des Kindeswohls mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung im Sinne einer Qualitätsentwicklung zusammenarbeitet. Referenzpunkt seit Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist das Erarbeiten, Anwenden und Weiterentwickeln eines Gewaltschutzkonzeptes. Die Träger stehen in der Verantwortung, dass dieser Prozess gelingen kann.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0020
Dozent*in
Frank Dengler, Simone Büschel

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Kursausfall Ausfall
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