Ihre Einrichtung kooperiert bereits im Rahmen einer Intensivkooperation mit einer Kindertageseinrichtung oder einem Schulkindergarten.
Als Einrichtungsleitung ist es Ihnen wichtig, alle Kinder willkommen zu heißen. Dennoch steht das gut entwickelte Konzept immer wieder vor gemeinsamen Herausforderungen wie beispielsweise:
- Veränderungen im personellen Bereich
- Umgang mit den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der beiden Einrichtungen
- rechtliche Vorgaben zu Aufsicht oder Datenschutz
- Schaffung von Ressourcen für die Reflexionsmöglichkeit
- Weiterentwicklung der gemeinsamen Konzeption

Die Fortbildung bietet Ihnen als Leitungs-Tandems Raum zur Entwicklung von einrichtungsspezifischen Lösungen sowie Unterstützung bei der Qualitätsweiterentwicklung und -sicherung der Intensivkooperation.

Hinweis:
Das Seminar richtet sich an Leitungen von Kindertageseinrichtungen von bestehenden Intensivkooperationen im Tandem mit der Leitung der Kooperationseinrichtung (Kindertageseinrichtung oder Schulkindergarten).
Zugelassen werden Tandems, die die Fortbildung 2025 nicht besucht haben.

!!- Bitte geben Sie bei der Anmeldung den Namen Ihrer Kooperationsleitung aus dem Schulkindergarten im Bemerkungsfeld mit an. -!!

Tagungsort:
Regierungspräsidium Stuttgart
Raum: 5.069 - Württemberg
Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart

Sie können sich vor Ort mit Speisen und Getränken aus der Kantine auf eigene Kosten versorgen.
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Kurs-Nr.
26KP0012
Dozent*in
Hanna Diehl, Schilling Daniela, Christof Ebinger
Die Wahrnehmung von Kinderschutzaufgaben bei Hinweisen auf Vernachlässigung und Gewalt ist eine besonders herausfordernde Aufgabe des ASD. Es müssen folgenreiche Abwägungen und Entscheidungen zu Risiken und Gefährdungen vorgenommen und durch entsprechende organisationsinterne fachliche Prozesse und Verfahren unterstützt werden. Die Berücksichtigung der Perspektive der betroffenen Kinder und Jugendlichen bei der Hilfeplanung ist dabei von besonderer Bedeutung.

Die Fortbildung vermittelt auf der Basis wissenschaftlicher Forschung und Erfahrungen aus der Praxis Grundlagen und Methoden zur Umsetzung dieser Aufgaben. Vor dem Hintergrund der rechtlichen und institutionellen Bedingungen und Leitbilder für die Kinderschutzarbeit im ASD werden folgende Schwerpunkte behandelt:
- Gefährdungsformen (Misshandlung und Vernachlässigung)
- Risikogruppen und -konstellationen (zum Beispiel Sucht, psychische Erkrankung)
- Prozessorientierte Gefährdungs- und Risikoeinschätzung
- Bewertung der elterlichen Kompetenzen zur Abwendung von Gefährdungen
- Zugang zu den Familien und Möglichkeiten der Zusammenarbeit
- Entwicklung, Begleitung und Kontrolle von Schutz- und Hilfekonzepten für Familien und Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten
- Prozessorientierte Überprüfung von Schutz und Hilfe aus der Sicht des Kindes
- Qualitätssichernde Instrumente und Verfahren für die Kinderschutzarbeit im ASD; exemplarisch wird mit dem Stuttgarter Kinderschutzbogen und mit Ankerbeispielen zu Kindeswohlgefährdung gearbeitet
- Persönliche Standortbestimmung als ASD-Fachkraft mit Schutzaufgaben
- Üben von Gesprächen mit Eltern, Kindern und Jugendlichen
- Migrationssensibler Kinderschutz
- Wirksamkeit von Hilfen bei Kindeswohlgefährdung

Hinweis:

Die Fortbildung besteht aus zwei Abschnitten. Mit der Anmeldung sind beide Abschnitte verbindlich gebucht. Der genannte Preis für beide Abschnitte wird nach dem ersten Abschnittstermin in Rechnung gestellt.
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Kurs-Nr.
26JP0041
Dozent*in
Christine Gerber, Monika Stark-Murgia
Anmeldung möglich
Mi. 10.06.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das vereinfachte Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im vereinfachten Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Für das förmliche Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• vereinfachtes Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0030
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Do. 21.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das vereinfachte Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im vereinfachten Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Für das förmliche Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• vereinfachtes Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0034
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Mi. 23.09.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das vereinfachte Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im vereinfachten Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Für das förmliche Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• vereinfachtes Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0036
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Do. 11.06.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das förmliche Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im förmlichen Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Für das vereinfachte Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• förmliches Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0031
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Fr. 22.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das förmliche Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im förmlichen Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Für das vereinfachte Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• förmliches Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0035
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Do. 24.09.2026
Tagungszentrum Gültstein
49,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn die Walnüsse im Herbst 2026 fallen, steht wieder einmal die Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Was da alles zu beachten ist! Aber kein Grund, sich wegzuducken, bei uns erfahren Sie die arbeitserleichternden Details über das förmliche Wahlverfahren. Damit Sie Sicherheit im Umgang mit SBG IX und der Wahlordnung bekommen, nehmen Sie im Verlauf des Seminars immer wieder diese Texte in die Hand.
Nicht dabei sein, sondern sich einbringen ist alles. Unter anderem mit Blitzlichtrunden regt die Referentin dazu an, von Ihren eigenen Erfahrungen zu erzählen. Der Dialog mit den anderen Teilehmer*innen bringt Sie ebenso weiter wie das unermüdliche Fragen. In kleinen Gruppen behandeln Sie verschiedene Musterfälle, und auch im Plenum werden praktische Beispiele diskutiert. Am Ende können Sie selbst die schwerste Wahlnuss knacken.

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen und Dienststellen, die im förmlichen Wahlverfahren wählen.
Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
-mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, aber der Betrieb oder die Dienststelle aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren.

Wenn im Betrieb oder in der Dienststelle
- weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden und
- der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht ...
... erfolgt die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren.

Für das vereinfachte Wahlverfahren bieten wir separate Veranstaltungen an.

Die Themen:
• Vorbereitung der Wahl
• Zeitpunkt der Wahl
• Wahlberechtigte
• Wählbarkeit
• förmliches Wahlverfahren
• Zusammenfassung von Betrieben/Dienststellen
• Beginn und Ende der Amtszeit
• Kosten der Wahl
• Schutz der Wahlbeteiligten
• Anfechtungsgründe
• Nichtigkeitsgründe
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
weitere Details

Kurs-Nr.
26IP0037
Dozent*in
Babette Tondorf
Anmeldung möglich
Do. 24.09.2026
Online-Seminar
40,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn eine Person durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern, stellt sich oft die Frage, wer sie rechtlich vertreten darf. Entgegen der weit verbreiteten Annahme haben Ehepartnerinnen und partner ohne entsprechende Vollmacht nicht automatisch das Recht, Auskünfte zu erhalten oder Entscheidungen zu treffen – es sei denn, eine Vorsorgevollmacht liegt vor.
Für unverheiratete Paare bleibt die Vorsorgevollmacht weiterhin die einzige Möglichkeit, eine rechtliche Vertretung sicherzustellen.
Mit der Reform des Betreuungsrechts ist (zum 01.01.2023) das Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) eingeführt worden. Doch ersetzt dieses das Instrument der Vorsorgevollmacht – oder ergänzt es lediglich? Diese und weitere aktuelle rechtliche Fragen stehen im Mittelpunkt der Fortbildung.
Ziel ist es, Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen praxisnah zu vermitteln, damit Sie Ratsuchende sicher und fundiert beraten können.

Inhalte:
- Vorsorgevollmacht: rechtliche Grundlagen, Bedeutung und Grenzen
- Ehegattennotvertretungsrecht: Einführung und rechtlicher Rahmen (§ 1358 BGB)
- Abgrenzung, Vorteile und Grenzen beider Vertretungsformen

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26SD0007
Dozent*in
Susanne Weber-Käßer
In der Querschnittsarbeit und in der Betreuungsführung ist es wichtig und förderlich, möglichst viele Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner zu kennen und konstruktiv mit diesen zusammenzuarbeiten.

Aufgrund der eigenen Betreuungsführung und als Akteure im Netzwerk sind Querschnittsmitarbeitende qualifiziert, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer fundiert einzuführen, zu beraten, zu begleiten und zu binden. Querschnittsmitarbeitende spielen somit eine zentrale Rolle in der Qualitätssicherung der ehrenamtlichen Betreuungsführung. Doch erst ein starkes, gut gepflegtes Netzwerk ermöglicht es, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen, Ehrenamtliche ins Netzwerk zu integrieren und langfristig an den Verein zu binden.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Grundlagen der Netzwerkarbeit (Gründe, Phasen, Steuerung, Akteure und Rollen, Interessen, Konfliktbewältigung, Reflexion)
- Die drei Hauptakteure des Betreuungswesens (Betreuungsgerichte, -behörden und -vereine) und die Schnittstellen in Bezug auf das Ehrenamt – Aufgaben, Chancen und Risiken für die Netzwerkarbeit
- Weitere mögliche Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner: Netzwerkanalyse – Wer gehört unbedingt dazu, auf wen wird bei Bedarf zurückgegriffen?
- An welchen Stellen der Querschnittsarbeit können welche Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner eingebunden werden? Welche Inhalte könnten dabei eine Rolle spielen? Welchen Nutzen haben die Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vereine davon?
- Wie entsteht ein Netzwerk? Selbst die Initiative ergreifen oder Bestehendes nutzen?
- Exkurs: Vereinbarung mit Familienangehörigen – nur mit Netzwerkpartnern erfolgreich
- Best Practice
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Kurs-Nr.
26RP0037
Dozent*in
Bärbel Juchler-Heinrich, Ulrike Hörnisch
Anmeldung möglich

Vertrauliche Geburt
Qualifizierung und Update

Di., 05.05.2026 - Mi., 06.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
566,00 € (inkl. MwSt.)
Das Gesetz zur Vertraulichen Geburt wird seit Mai 2014 umgesetzt. Will eine Schwangere anonym bleiben und ihr Kind zur Adoption freigeben, kann durch das Verfahren der Vertraulichen Geburt eine medizinisch betreute Entbindung ermöglicht, die Vertraulichkeit der Frau gesichert und das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft gesichert werden. Zentrale Akteure im Verfahren sind die Schwangerschaftsberatungsstellen.

Die Qualifizierung gibt einen Überblick über die Regelungen, Abläufe, Beteiligten und To-Dos im Zusammenhang mit der Vertraulichen Geburt. Sie integriert Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation sowie weitere Praxiserfahrungen und Fallbeispiele.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Anonyme Kindesabgabe als Sonderform der Adoption
- Ablauf des Verfahrens, Aufgaben der Akteure und Schnittstellen
- Herausforderungen in der Beratung von Frauen mit Anonymitätswunsch
- Reflexion eigener Haltungen und Erfahrungen
- Schnittstellen, Vernetzung und Kooperation

Das Seminar orientiert sich an den Standards der Pilotfortbildungen im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2014 und qualifiziert zur Fachkraft für die Vertrauliche Geburt (Stufe 1 und 2). Es eignet sich auch zur Auffrischung einer früheren Qualifizierung und zur Reflexion eigener Erfahrungen in der Umsetzung des Gesetzes.
weitere Details

Kurs-Nr.
26PP0005
Dozent*in
Dagmar Neuburger, Margarita Straub
In der Praxis stellen sich für Betreuerinnen und Betreuer bei der Vermögensverwaltung vielfältige Problemgestaltungen und Haftungsrisiken. Anhand ausgewählter Fallgestaltungen sollen typische und außergewöhnliche Situationen vorgestellt, ihre rechtlichen Grundlagen dargestellt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Haftungsrisiken bei der Wahrnehmung der Vermögenssorge sollen erkannt und ihnen begegnet werden.

Im Seminar werden unter anderem die folgenden praktischen Fragen bearbeitet:
- Wie ist im Hinblick auf § 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die Betreuerhaftung auf bestimmte Handlungen der Betreuten oder Dritter bei der Vermögensverwaltung zu reagieren?
- Welche gerichtlichen Genehmigungen sind wann notwendig?
- Was ist zu tun, wenn man gegen gerichtliche Entscheidungen vorgehen will?
- Wie löse ich bestimmte praktische Probleme bei der Wahrnehmung der Vermögenssorge?

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26RD0045
Dozent*in
Andreas Scheulen
Ziel des Seminars ist die Vermittlung von Grundkenntnissen über die wesentlichen Aufgabenbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte, insbesondere im Verhandlungs- und Vertragswesen.
Es besteht die Gelegenheit zur Beantwortung von offenen Fragen und zum fachlichen Austausch.

Inhaltliche Schwerpunkte der Veranstaltung sind:
- Aktuelle Informationen der Altenhilfe
- Handlungsgrundlagen und rechtliche Voraussetzungen
- Zuständigkeiten
- Aufbau der Gremien, Kommissionen und der Schiedsstelle
- Landesrahmenvertrag
- Verfahrensablauf einer Verhandlung samt Besonderheiten (z.B. Federführungsprinzip)
- Zusammensetzung der Entgelte
- Erfahrungsaustausch und Klärung von Fragen
weitere Details

Kurs-Nr.
26SP0050
Dozent*in
noch nicht bekannt
Das Online-Seminar informiert über die Grundlagen der beiden Stiftungen und bietet Raum für einen Austausch über Fragen der täglichen Praxis.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Zielsetzungen
- Leistungen
- Vergabeverfahren
- Finanzmittel
- Fallzahlen

Die Teilnehmenden haben die Gelegenheit, Fragen rund um die Beantragung von Mitteln der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ und der Gewährung von Leistungen der Landesstiftung „Familie in Not“ zu stellen.

Fragen und Fallbeispiele können bis zum 01.06.2026 an fortbildung@kvjs.de gesendet werden.

Das Online-Seminar wird mit der Software MS Teams durchgeführt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26PD0001
Dozent*in
Rouven Wrtal

Anmeldung möglich Anmeldung möglich
Fast ausgebucht Fast ausgebucht
Auf Warteliste Auf Warteliste
Kursausfall Ausfall
Anmeldung möglich, kein Status verfügbar Anmeldung möglich, kein Status verfügbar
Interessensbekundung möglich Interessensbekundung möglich
Keine Anmeldung möglich Keine Anmeldung möglich