Wenn eine Person durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern, stellt sich oft die Frage, wer sie rechtlich vertreten darf. Entgegen der weit verbreiteten Annahme haben Ehepartnerinnen und partner ohne entsprechende Vollmacht nicht automatisch das Recht, Auskünfte zu erhalten oder Entscheidungen zu treffen – es sei denn, eine Vorsorgevollmacht liegt vor.
Für unverheiratete Paare bleibt die Vorsorgevollmacht weiterhin die einzige Möglichkeit, eine rechtliche Vertretung sicherzustellen.
Mit der Reform des Betreuungsrechts ist (zum 01.01.2023) das Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) eingeführt worden. Doch ersetzt dieses das Instrument der Vorsorgevollmacht – oder ergänzt es lediglich? Diese und weitere aktuelle rechtliche Fragen stehen im Mittelpunkt der Fortbildung.
Ziel ist es, Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen praxisnah zu vermitteln, damit Sie Ratsuchende sicher und fundiert beraten können.
Inhalte:
- Vorsorgevollmacht: rechtliche Grundlagen, Bedeutung und Grenzen
- Ehegattennotvertretungsrecht: Einführung und rechtlicher Rahmen (§ 1358 BGB)
- Abgrenzung, Vorteile und Grenzen beider Vertretungsformen
Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
24.09.2026
09:00 - 12:30 Uhr
Online-Seminar