Mit der Reform des Betreuungsrechts, die am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, wurde das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen deutlich gestärkt. Gleichzeitig blieben aber wesentliche staatliche Schutzpflichten bestehen. In diesem Spannungsverhältnis zwischen der Wahrung der Selbstbestimmung und den staatlichen Schutzpflichten bewegt sich auch die Problematik der Betreuung gegen den geäußerten Wunsch der zu betreuenden Person.
Schwerpunkt des Seminars ist die Vertiefung der verfassungsrechtlichen Grundsätze und der betreuungsrechtlichen Rechtsvorschriften, die einen Ausgleich zwischen der Selbstbestimmung und dem Schutz betreuter Menschen schaffen.
Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Selbstbestimmung und staatliche Schutzpflichten
- Die Magna Charta des § 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Selbstbestimmung und ihre Grenzen
- Freier und natürlicher Wille
- Überblick: Zwang in der Betreuung
- Voraussetzungen der Betreuung gegen den geäußerten Wunsch
- Zweckmessigkeitserwägungen, insbesondere Grenzen der Betreubarkeit zum Beispiel bei Menschen ohne Obdach, mit Suchtproblematik und mit hohem Aggressionspotential mit konkreten Beispielen aus der Praxis
Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 95 Euro.
30.04.2026
09:30 - 16:30 Uhr
Lindenspürstraße 39, KVJS Stuttgart