Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde die Rolle der Betreuungsbehörden sowohl im Vorfeld als auch während der Betreuung gestärkt. Zudem kommt den Betreuungsbehörden eine zentrale Rolle bei der Prüfung der Eignung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer und der Registrierung beruflicher Betreuerinnen und Betreuer zu, was die Qualität der rechtlichen Betreuung sichert. Dies erfordert eine noch engere Zusammenarbeit mit den Gerichten, die jedoch oft problematisch ist. Einerseits variiert die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten erheblich, andererseits ist einigen Gerichten die neue Rolle der Betreuungsbehörden nicht vollständig bewusst.
In dem Seminar sollen zunächst die Bereiche identifiziert werden, in denen eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung erforderlich sind. Anschließend werden gemeinsam Ideen entwickelt, wie diese Zusammenarbeit verbessert werden kann.
Im zweiten Teil des Seminars wird zudem das Beschwerderecht der Betreuungsbehörden näher beleuchtet. Dabei werden einerseits die Möglichkeiten der Rechtsmitteleinlegung vorgestellt und andererseits die in der Praxis oft beobachtete Zurückhaltung erläutert, die mit unbegründeten Sorgen verbunden ist. Ziel ist es, dass die Fachkräfte der Betreuungsbehörden ihre Tätigkeit selbstbewusst und auf Augenhöhe mit den Gerichten ausüben.
Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit zwischen Gericht und Betreuungsbehörde
- Checks and Balances im Vorfeld und während des Betreuungsverfahrens
- Betreuervorschlag: Wer setzt sich durch?
- Prüfung der Eignung ehrenamtlicher und beruflicher Betreuerinnen und Betreuer samt neuester Rechtsprechung
- Rolle der Betreuungsbehörde im Unterbringungsverfahren – das unbekannte Terrain
- Beschwerderecht der Betreuungsbehörden – Voraussetzungen, Vorgehen und praktische Erwägungen
29.04.2026
09:30 - 16:30 Uhr
Lindenspürstraße 39, KVJS Stuttgart