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Das Fortbildungsprogramm „Rechtliche Betreuung“ ermöglicht Fachkräften von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern aus Baden-Württemberg, sich über aktuelle gesetzliche Änderungen zu informieren, ihr Wissen im Bereich Betreuungsrecht kontinuierlich zu erweitern und vorhandene Rechtskenntnisse zu vertiefen. Ziel der Fortbildungen ist die Vermittlung praxisrelevanter Inhalte, die unmittelbar in der beruflichen Praxis anwendbar sind. Gleichzeitig bietet das Programm Raum für den fachlichen Austausch und die Diskussion konkreter Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag. Neben theoretischen Einblicken steht die praktische Unterstützung im Fokus.

Nach individueller Rücksprache ist auch die Teilnahme anderer Zielgruppen sowie von Interessierten aus anderen Bundesländern an den Fortbildungen möglich.

Rechtliche Betreuung

Das Fortbildungsprogramm „Rechtliche Betreuung“ ermöglicht Fachkräften von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern aus Baden-Württemberg, sich über aktuelle gesetzliche Änderungen zu informieren, ihr Wissen im Bereich Betreuungsrecht kontinuierlich zu erweitern und vorhandene Rechtskenntnisse zu vertiefen. Ziel der Fortbildungen ist die Vermittlung praxisrelevanter Inhalte, die unmittelbar in der beruflichen Praxis anwendbar sind. Gleichzeitig bietet das Programm Raum für den fachlichen Austausch und die Diskussion konkreter Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag. Neben theoretischen Einblicken steht die praktische Unterstützung im Fokus.

Nach individueller Rücksprache ist auch die Teilnahme anderer Zielgruppen sowie von Interessierten aus anderen Bundesländern an den Fortbildungen möglich.





Die Betreuungsrechtsreform stellt die Betreuungsbehörden vor neue Aufgaben – vor allem in der Unterstützung und Begleitung von Menschen vor und während einer rechtlichen Betreuung, in der Beratung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern sowie in der Abstimmung mit den Gerichten zum Abbau von Reibungsverlusten im Betreuungsalltag. Damit wächst auch die Bedeutung funktionierender Netzwerke: mit Betreuenden, Angehörigen, sozialen Diensten, Gemeinden und vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren. Doch wie gelingt die Balance zwischen guter Zusammenarbeit, klarer Kommunikation – und nötiger Abgrenzung? Wie können Betreuungsbehörden ihre Rolle im Blick behalten und eine bewusste, strukturierte und auf Augenhöhe basierende Kooperation gestalten?

In diesem praxisnahen Seminar werden die Chancen und Herausforderungen der Netzwerkarbeit beleuchtet. Die Teilnehmenden erhalten Werkzeuge und Impulse für ihren Arbeitsalltag. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Behörden auszutauschen und ihre Haltung zwischen Unterstützung und Steuerung zu reflektieren.

Die Teilnehmenden erhalten im Vorfeld einen Impulsbogen, auf dem sie Fragen, Wünsche und Erwartungen mitteilen können. Diese werden dann entsprechend in den Tagesablauf integriert.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Netzwerkarbeit im neuen Betreuungsrecht (Schwerpunkt § 8 Betreuungsorganisationgesetz (BtOG))
- Zusammenarbeit im Spannungsfeld zwischen Erwartung und Auftrag
- Klare Kommunikation und professionelle Abgrenzung
- Fallarbeit, kollegialer Austausch und Methoden für die Praxis
- Impulse zur Entwicklung einer netzwerkorientierten Haltung
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Kurs-Nr.
26RP0034
Dozent*in
Christian Schroff, Daniela Grutschnig
Die Unterbringung verhaltensauffälliger, psychisch erkrankter Menschen stellt für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar, die ein Höchstmaß an Professionalität erfordert. Nicht zuletzt, weil es bei diesen Einsätzen zu heftigen körperlichen Auseinandersetzungen kommen kann.

In dem Seminar lernen die Teilnehmenden die Aufgaben und Zuständigkeiten aller beteiligten Stellen und Behörden im gefahren- und zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren kennen. Darüber hinaus erhalten sie einen Überblick über die (begrenzten) polizeilichen Möglichkeiten. Ergänzend lernen die Teilnehmenden praktische Verhaltenshinweise im Umgang mit Menschen kennen, die sich aufgrund einer psychotischen Störung aggressiv verhalten.
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Kurs-Nr.
26RP0014
Dozent*in
Jürgen Adam
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde die Rolle der Betreuungsbehörden sowohl im Vorfeld als auch während der Betreuung gestärkt. Zudem kommt den Betreuungsbehörden eine zentrale Rolle bei der Prüfung der Eignung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer und der Registrierung beruflicher Betreuerinnen und Betreuer zu, was die Qualität der rechtlichen Betreuung sichert. Dies erfordert eine noch engere Zusammenarbeit mit den Gerichten, die jedoch oft problematisch ist. Einerseits variiert die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten erheblich, andererseits ist einigen Gerichten die neue Rolle der Betreuungsbehörden nicht vollständig bewusst.

In dem Seminar sollen zunächst die Bereiche identifiziert werden, in denen eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung erforderlich sind. Anschließend werden gemeinsam Ideen entwickelt, wie diese Zusammenarbeit verbessert werden kann.

Im zweiten Teil des Seminars wird zudem das Beschwerderecht der Betreuungsbehörden näher beleuchtet. Dabei werden einerseits die Möglichkeiten der Rechtsmitteleinlegung vorgestellt und andererseits die in der Praxis oft beobachtete Zurückhaltung erläutert, die mit unbegründeten Sorgen verbunden ist. Ziel ist es, dass die Fachkräfte der Betreuungsbehörden ihre Tätigkeit selbstbewusst und auf Augenhöhe mit den Gerichten ausüben.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit zwischen Gericht und Betreuungsbehörde
- Checks and Balances im Vorfeld und während des Betreuungsverfahrens
- Betreuervorschlag: Wer setzt sich durch?
- Prüfung der Eignung ehrenamtlicher und beruflicher Betreuerinnen und Betreuer samt neuester Rechtsprechung
- Rolle der Betreuungsbehörde im Unterbringungsverfahren – das unbekannte Terrain
- Beschwerderecht der Betreuungsbehörden – Voraussetzungen, Vorgehen und praktische Erwägungen
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Kurs-Nr.
26RP0023
Dozent*in
Szymon Mazur
Anmeldung möglich
Mo. 09.11.2026
Tagungszentrum Gültstein
179,00 € (inkl. MwSt.)
In diesem Seminar werden alle wichtigen Aspekte zur Wunschbefolgung, zu Verantwortung und Pflichten von Betreuerinnen und Betreuern sowie zu den damit verbundenen Haftungsrisiken vermittelt.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Wunschbefolgungspflicht: Welche "schwerwiegenden" Rechtsgutsgefährdungen müssen Betreuerinnen und Betreuer abwenden?
- Qualitative und quantitative Aspekte der Unzumutbarkeit von Wunschbefolgung
- Verschlechterung der gesamten Lebens- und Versorgungssituation: Mitwirkungspflichtverletzung bei Sozialleistungsbezug und Verletzung der Vermögensbetreuungspflichten (Vermögensgefährdende oder nur unvorteilhafte Geldanlagen sowie Verzicht und Verschwendung von Vermögen)
- Haftung wegen der Verletzung personensorgerechtlicher Pflichten?
- Sachkunde als haftungsrechtlicher Sorgfaltsmaßstab


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 90 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0007
Dozent*in
Jörg Tänzer
Anmeldung möglich
Mi. 18.11.2026
Online-Seminar
80,00 € (inkl. MwSt.)
Betreuungen enden, wenn Betreute sterben, die Betreuung aufgehoben wird oder ein Wechsel der Betreuerin oder des Betreuers stattfindet.

Stirbt die betreute Person, so endet die Betreuung mit dem Tod. Neben rechtlichen Aspekten begleitet Betreuerinnen und Betreuer auch eine Dynamik, die sich bei jedem Trauerprozess einstellt.

Teil 1 - Rechtliche Aspekte:
Rechtlich sind folgende Überlegungen seitens der Betreuerinnen und Betreuer zu beachten:
- Was muss wem gegenüber erledigt werden?
- Welche Abrechnungen müssen erstellt werden und gegenüber wem?
- Wem sind das Vermögen und die Unterlagen herauszugeben?
- Was bedeutet Notgeschäftsführung?
- Was tun wenn die Erbinnen und Erben nicht bekannt sind?
- Schlussabrechnung - Verfügungen hinsichtlich Bestattungen

Teil 2 - Psychologische Aspekte:
- Überblick über Trauer und Trauerprozesse bei Beendigung eines Betreuungsverhältnisses
- Trauer als Gefühl
- Trauerreaktionen bei der Betreuerin und beim Betreuer und im Umfeld von Angehörigen
- Plötzliche Todesfälle und komplexe Trauerreaktionen
- Rituale
- Konflikte rund um den Tod einer betreuten Person oder der Betreuerin oder des Betreuers

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0035
Dozent*in
Helga Benz-Roeder, Susanne Weber-Käßer
Anmeldung möglich
Di. 06.10.2026
Tagungszentrum Gültstein
174,00 € (inkl. MwSt.)
Krisenmanagement gehört zum Alltag von Betreuerinnen und Betreuern. Plötzlich ist alles anders und die bisherige Kommunikation scheint auf dem Kopf zu stehen. Die betreute Person wirkt verwirrt, bedroht, spricht von Beziehungsabbruch oder deutet suizidale Gedanken an. Was ist zu tun, wenn sich Krisen andeuten oder akut werden? Wie lassen sie sich rechtzeitig erkennen und wie sollte man mit ihnen umgehen? Wie unterscheiden sich psychische, soziale und kommunikative Krisen? Wie lässt sich jeweils angemessen klar und gewaltfrei mit den Betroffenen und den Beteiligten Behörden, Fachpersonen und Netzwerkpartnern kommunizieren?

In dem Seminar wird praxisnah vermittelt, was Krisen sind, wie sie bewältigt werden können und wie psychische, soziale und suizidale Krisen erkannt, deeskalierend kommuniziert und in der Gesprächsführung sicher gehandhabt werden können.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 85 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0035
Dozent*in
Helga Benz-Roeder
In der Querschnittsarbeit und in der Betreuungsführung ist es wichtig und förderlich, möglichst viele Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner zu kennen und konstruktiv mit diesen zusammenzuarbeiten.

Aufgrund der eigenen Betreuungsführung und als Akteure im Netzwerk sind Querschnittsmitarbeitende qualifiziert, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer fundiert einzuführen, zu beraten, zu begleiten und zu binden. Querschnittsmitarbeitende spielen somit eine zentrale Rolle in der Qualitätssicherung der ehrenamtlichen Betreuungsführung. Doch erst ein starkes, gut gepflegtes Netzwerk ermöglicht es, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen, Ehrenamtliche ins Netzwerk zu integrieren und langfristig an den Verein zu binden.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Grundlagen der Netzwerkarbeit (Gründe, Phasen, Steuerung, Akteure und Rollen, Interessen, Konfliktbewältigung, Reflexion)
- Die drei Hauptakteure des Betreuungswesens (Betreuungsgerichte, -behörden und -vereine) und die Schnittstellen in Bezug auf das Ehrenamt – Aufgaben, Chancen und Risiken für die Netzwerkarbeit
- Weitere mögliche Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner: Netzwerkanalyse – Wer gehört unbedingt dazu, auf wen wird bei Bedarf zurückgegriffen?
- An welchen Stellen der Querschnittsarbeit können welche Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner eingebunden werden? Welche Inhalte könnten dabei eine Rolle spielen? Welchen Nutzen haben die Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vereine davon?
- Wie entsteht ein Netzwerk? Selbst die Initiative ergreifen oder Bestehendes nutzen?
- Exkurs: Vereinbarung mit Familienangehörigen – nur mit Netzwerkpartnern erfolgreich
- Best Practice
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Kurs-Nr.
26RP0037
Dozent*in
Bärbel Juchler-Heinrich, Ulrike Hörnisch
In der Praxis stellen sich für Betreuerinnen und Betreuer bei der Vermögensverwaltung vielfältige Problemgestaltungen und Haftungsrisiken. Anhand ausgewählter Fallgestaltungen sollen typische und außergewöhnliche Situationen vorgestellt, ihre rechtlichen Grundlagen dargestellt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Haftungsrisiken bei der Wahrnehmung der Vermögenssorge sollen erkannt und ihnen begegnet werden.

Im Seminar werden unter anderem die folgenden praktischen Fragen bearbeitet:
- Wie ist im Hinblick auf § 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die Betreuerhaftung auf bestimmte Handlungen der Betreuten oder Dritter bei der Vermögensverwaltung zu reagieren?
- Welche gerichtlichen Genehmigungen sind wann notwendig?
- Was ist zu tun, wenn man gegen gerichtliche Entscheidungen vorgehen will?
- Wie löse ich bestimmte praktische Probleme bei der Wahrnehmung der Vermögenssorge?

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0045
Dozent*in
Andreas Scheulen
Betreute Personen sind für das Verfahren auf Einrichtung der Betreuung, Unterbringung und medizinische Zwangsmaßnahmen verfahrensfähig. Krankheit und/oder Behinderung schränken oft die Möglichkeiten für Betroffene ein, die ihnen zustehenden Rechte auszuüben oder sich im Verfahren rechtliches Gehör zu verschaffen. Hier setzt die Verfahrenspflegschaft an. Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger nehmen die Interessen der Betroffenen im Verfahren wahr.

Das Seminar soll in die rechtlichen Grundlagen einführen und die Teilnehmenden in die Lage versetzen, die Folgen ihrer täglichen Arbeit besser einzuschätzen.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
Die Rollen der Beteiligten im Betreuungsverfahren sollen geklärt werden.
Im Einzelnen sind das:
- Rechtsgrundlagen
- Stellung und Aufgaben der Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger im Verfahren
- Besondere Anforderungen in Unterbringungsverfahren, medizinische Zwangsmaßnahmen, Recht auf den eigenen Tod und Sterbehilfe
- Exkurs: Werdenfelser Weg
- Vergütung und Auslagenersatz

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0032
Dozent*in
Susanne Weber-Käßer
Anmeldung möglich
Mi. 18.11.2026
Online-Seminar
45,00 € (inkl. MwSt.)
In diesem Seminar werden aktuelle Entwicklungen, neue Entscheidungen und Problemsituationen, die sich insbesondere durch die Reform des Betreuungsrechts ergeben, behandelt. Es werden die rechtlichen Grundlagen besprochen und vertieft und ausgewählte Fallbehandlungen und Falllösungen diskutiert.

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0009
Dozent*in
Andreas Scheulen
Anmeldung möglich
Fr. 08.05.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
179,00 € (inkl. MwSt.)
In diesem Seminar werden aktuelle Entwicklungen, neue Entscheidungen und Problemsituationen, die sich insbesondere durch die Reform des Betreuungsrechts ergeben, behandelt. Es werden die rechtlichen Grundlagen besprochen und vertieft und ausgewählte Fallbehandlungen und Falllösungen diskutiert.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 90 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0008
Dozent*in
Andreas Scheulen
Anmeldung möglich
Fr. 17.07.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
179,00 € (inkl. MwSt.)
Kommunikation ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Jeder möchte sich mitteilen und verstanden werden. Eine gute, beidseitige Kommunikation ist Grundvoraussetzung dafür, selbstbestimmt zu leben und am Leben teilzuhaben. Die Unterstützte Kommunikation betont somit das Recht auf Selbstbestimmung, Inklusion und Teilhabe in allen Lebensbereichen. Menschen, die in ihren Kommunikationsfähigkeiten beeinträchtigt sind, sind daher auf ein offenes und geschultes Umfeld angewiesen.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Vorstellung und Bedeutung von Unterstützter Kommunikation
- Definition der Zielgruppe
- Form, Inhalt und Funktion von Kommunikation
- Haltung und Verantwortung des Umfelds betroffener Personen
- Formen der Unterstützten Kommunikation: einfache Hilfen, technische Hilfen, Symbole, Gebärden und komplexe elektronische Kommunikationshilfen


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 90 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0016
Dozent*in
Alexander Engelhardt, Dominik Pfeiffer
Anmeldung möglich
Di. 23.06.2026
Online-Seminar
80,00 € (inkl. MwSt.)
Das Seminar vermittelt einen Einblick in den Aufbau des Grundbuchs und stellt das Grundbucheintragungsverfahren in Grundzügen dar. Es gibt einen Überblick über die Rechte der betreuten Personen und die erforderlichen betreuungsrechtlichen Genehmigungen.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Wie ist das Grundbuch aufgebaut und wie liest man die Eintragungen?
- Wie gestaltet sich das Eigentum an Grundstücken, beziehungsweise Wohnungseigentum?
- Welche Bedeutung haben Grundstücksrechte (Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten, Nießbrauch und Wohnungsrecht) für die Betreuten?
- Können Betreuerinnen und Betreuer Rechte der Betreuten an Grundstücken begründen und aufgeben?
- Wie berechnet man den Wert eines Grundstücks oder Rechts?
- Welche betreuungsrechtlichen Genehmigungen sind im Hinblick auf die Rechtsgeschäfte mit Grundstücksangelegenheiten erforderlich?
- Besonderheiten des Grundstücks im Erbrecht

Das Online-Seminar wird mit der Software WebEx durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0031
Dozent*in
Karim Chermiti
Anmeldung möglich
Mi. 13.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
209,00 € (inkl. MwSt.)
Das Führen von Betreuungen wird zunehmend auch für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer komplexer und schwieriger: Immer mehr Rechtsänderungen, Fälle mit Auslandsbezug und hohe Erwartungen von allen Verfahrensbeteiligten, die die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer vor Herausforderungen stellen.

Im Seminar wird den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben ihre schwierigen Fälle vorzustellen. Die Referenten lösen zusammen mit den Teilnehmenden die Fälle und stellen Lösungsmöglichkeiten vor.

Die Fallwerkstatt und Supervision ist eine Reflexions- und Beratungsform für Fragen und Probleme aus der beruflichen Praxis. Angesichts wachsender Anforderungen im Berufsfeld Betreuungen bietet sie die Möglichkeit, in Begleitung von ausgebildeten Beratern und erfahrenen Praktikern, Erfahrungen aus dem Betreuungsrecht zu reflektieren.

In angeleiteten Reflexionsprozessen wird die Qualität der Arbeit unterstützt, die Kommunikations- und Konfliktfähigkeit gestärkt, Potenziale und Ressourcen belebt und neue Sichtweisen eröffnet. Es wird zudem zusammen bewertet, wie zukünftig gegebenenfalls ressourcenschonender und effektiver gearbeitet werden kann.

Alle Teilnehmenden profitieren so von der Besprechung der eigenen und der fremden Fälle. Die Inhalte unterliegen der Schweigepflicht.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 120 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0029
Dozent*in
Frank Müller, Karim Chermiti

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