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Veranstaltung "Zwischen Kooperation, Kommunikation und Abgrenzung – Netzwerkarbeit in der Betreuungsbehörde im Kontext der erweiterten Unterstützung praxisnah gestalten" (Nr. 0034) wurde in den Warenkorb gelegt.

Aufgaben der Betreuungsbehörden





Anmeldung möglich
Mo. 20.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
89,00 € (inkl. MwSt.)
Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden sind wichtige Institutionen zur klientenzentrierten Umsetzung des Betreuungsrechts und zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts betroffener Menschen. Gerade dort, wo es um die Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie bevollmächtigter Personen oder die Beratung zur Erstellung von Vorsorgeregelungen geht, werden fast identische gesetzliche Aufgaben beschrieben.

Die Klärung der jeweiligen Rollen, die Abstimmung in der Aufgabenwahrnehmung und auch die Beschreibung der wechselseitigen Erwartungen sind Basis guter Kooperationsstrukturen. Aber wie können diese Strukturen wachsen? Wo sind die Schnittstellen? Was sind Reibungspunkte und Herausforderungen? Wodurch genau ergeben sich Vorteile und Synergien?

Das Seminar bietet eine fundierte Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen des Beratungs- und Unterstützungsauftrages der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörden, einschließlich der Beschreibung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Im fachlichen Austausch werden Vorteile und Synergien analysiert, um auch Herausforderungen und Reibungspunkte gezielt anzugehen.

Das Seminar besteht aus einer Mischung aus theoretischem Input und Gruppenarbeit, um die Ideen und Erfahrungen der Teilnehmenden praxisnah einzubringen. „Best-Practice“-Beispiele und Ansätze zur Verstetigung verbindlicher Kooperationsstrukturen kommen nicht zu kurz.
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Kurs-Nr.
26RP0036
Dozent*in
Holger Marx, Ulrike Hörnisch
Die Betreuungsrechtsreform stellt die Betreuungsbehörden vor neue Aufgaben – vor allem in der Unterstützung und Begleitung von Menschen vor und während einer rechtlichen Betreuung, in der Beratung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern sowie in der Abstimmung mit den Gerichten zum Abbau von Reibungsverlusten im Betreuungsalltag. Damit wächst auch die Bedeutung funktionierender Netzwerke: mit Betreuenden, Angehörigen, sozialen Diensten, Gemeinden und vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren. Doch wie gelingt die Balance zwischen guter Zusammenarbeit, klarer Kommunikation – und nötiger Abgrenzung? Wie können Betreuungsbehörden ihre Rolle im Blick behalten und eine bewusste, strukturierte und auf Augenhöhe basierende Kooperation gestalten?

In diesem praxisnahen Seminar werden die Chancen und Herausforderungen der Netzwerkarbeit beleuchtet. Die Teilnehmenden erhalten Werkzeuge und Impulse für ihren Arbeitsalltag. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Behörden auszutauschen und ihre Haltung zwischen Unterstützung und Steuerung zu reflektieren.

Die Teilnehmenden erhalten im Vorfeld einen Impulsbogen, auf dem sie Fragen, Wünsche und Erwartungen mitteilen können. Diese werden dann entsprechend in den Tagesablauf integriert.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Netzwerkarbeit im neuen Betreuungsrecht (Schwerpunkt § 8 Betreuungsorganisationgesetz (BtOG))
- Zusammenarbeit im Spannungsfeld zwischen Erwartung und Auftrag
- Klare Kommunikation und professionelle Abgrenzung
- Fallarbeit, kollegialer Austausch und Methoden für die Praxis
- Impulse zur Entwicklung einer netzwerkorientierten Haltung
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Kurs-Nr.
26RP0034
Dozent*in
Christian Schroff, Daniela Grutschnig
Anmeldung möglich
Mi. 30.09.2026
GENO-Haus Stuttgart
89,00 € (inkl. MwSt.)
Das Aufgabenspektrum der Betreuungsbehörden ist durch die Reform des Betreuungsrechts noch vielfältiger geworden. Diese Aufgaben werden - bedingt durch die jeweiligen personellen Ressourcen und Strukturen vor Ort (Betreuungsvereine, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer und Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner) - in unterschiedlicher Weise umgesetzt.

Die Jahrestagung bietet gezielt den Sachgebietsleitungen die Möglichkeit, sich anhand eines Schwerpunktthemas aus den Aufgaben der Betreuungsbehörden auszutauschen und praxisrelevante Fragen zu diskutieren. Dazu gehören auch personelle oder organisatorische Themen wie zum Beispiel die Zusammenarbeit mit anderen Stellen.

Die Inhalte der Jahrestagung werden im Frühsommer 2026 durch eine gesonderte Ausschreibung bekannt gegeben.
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Kurs-Nr.
26RP0033
Dozent*in
Andrea Dobinsky
Anmeldung möglich
Mi. 20.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
89,00 € (inkl. MwSt.)
Die Betreuungsbehörde schlägt dem Gericht eine Betreuerbestellung vor, wenn diese erforderlich ist, weil die betroffene Person voraussichtlich einen Stellvertretungsbedarf haben wird. Wenn die Behörde schon aus ihren Recherchen zum Sozialbericht ableiten kann, dass dieser Bedarf nicht besteht, hat sie, je nach Lebenslage der Betroffenen und der tatsächlichen örtlichen Verfügbarkeit, andere betreuungsvermeidende Hilfen zu vermitteln.

Der Referent erschließt mit den Teilnehmenden fallbezogen das betreuungsvermeidende Potential der anderen Hilfen und lotet anhand ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufträge die Grenzen dieser Potentiale aus.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Handlungsfähigkeitsprognose durch die Behörde: Wird die betroffene Person voraussichtlich rechtlichen Vertretungsbedarf haben?
- Situative Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit und Fähigkeit zur Erfüllung von Mitwirkungspflichten in Verwaltungsverfahren
- Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen: Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe, auch nach § 35a, § 41 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Unterstützung und Beratung nach § 106 SGB IX, Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), Sozialpsychiatrische Dienste, Soziotherapie
- Pflegebedürftige Menschen: Pflegeberatung und Pflegestützpunkte nach dem Pflegeunterstützungsgesetz und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG), Versorgungsplanung, Psychiatrische Pflege
- Jobcoaching, Beratung und Unterstützung nach § 16a SGB II, § 11 und § 68 SGB XII
- Antragstellungshilfe durch die Betreuungsbehörde
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Kurs-Nr.
26RP0032
Dozent*in
Jörg Tänzer
Anmeldung möglich

Fachtag Querschnittsarbeit<br />
Neue Wege – Starke Impulse: Engagementkultur im Dialog

Mi. 24.06.2026
GENO-Haus Stuttgart
0,00 €
Mehr Austausch. Mehr Vernetzung. Mehr Miteinander.

Sie möchten sich mit Fachkräften im Betreuungswesen direkt austauschen – um gemeinsam Herausforderungen zu beleuchten, gute Praxis zu teilen, kreative Ideen zu entwickeln und offene Fragen zu diskutieren?

Diese Möglichkeit bietet der 16. Fachtag Querschnittsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein offenes und partizipatives Veranstaltungsformat: das BarCamp. Dieses Miteinander schafft Raum für neue Perspektiven und stärkt die Zusammenarbeit.

Ein Impulsvortrag liefert aktuelle Erkenntnisse in der Engagementforschung, stellt Herausforderungen und Chancen in der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung dar und beleuchtet Gelingensfaktoren.

Was ist ein Barcamp?
Ein Barcamp ist keine klassische Konferenz. Statt eines festen Programms bringen Sie eigene Themen in Sessions ein: als kurze Inputs, Fragen, Praxisberichte oder Diskussionsanregungen. So sind Sie zugleich auch Mitgestaltende und entscheiden, an welchen Themen Sie sich beteiligen möchten.

Es wird parallel diskutiert, zugehört und weiterentwickelt. So entsteht ein Raum auf Augenhöhe, in dem voneinander gelernt wird – praxisnah, direkt und kollegial.

Sie müssen nichts vorbereiten – bringen Sie einfach Ihre Themen, Fragen und vor allem Neugier mit!

Wir freuen uns auf Sie – und auf einen Fachtag, der vom Wissen und Engagement aller lebt.


Hinweis:
Diese Veranstaltung findet in Kooperation der überörtlichen Betreuungsbehörde beim KVJS, dem SKM Diözesanverein Freiburg e. V., dem Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözesanverein für die Erzdiözese Freiburg, dem Evangelischen Landesverband für das Betreuungswesen sowie der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Baden-Württemberg statt.

Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Kurs-Nr.
26RP0031
Dozent*in
Paul-Stefan Roß, Anna Lang
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde die Rolle der Betreuungsbehörden sowohl im Vorfeld als auch während der Betreuung gestärkt. Zudem kommt den Betreuungsbehörden eine zentrale Rolle bei der Prüfung der Eignung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer und der Registrierung beruflicher Betreuerinnen und Betreuer zu, was die Qualität der rechtlichen Betreuung sichert. Dies erfordert eine noch engere Zusammenarbeit mit den Gerichten, die jedoch oft problematisch ist. Einerseits variiert die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten erheblich, andererseits ist einigen Gerichten die neue Rolle der Betreuungsbehörden nicht vollständig bewusst.

In dem Seminar sollen zunächst die Bereiche identifiziert werden, in denen eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung erforderlich sind. Anschließend werden gemeinsam Ideen entwickelt, wie diese Zusammenarbeit verbessert werden kann.

Im zweiten Teil des Seminars wird zudem das Beschwerderecht der Betreuungsbehörden näher beleuchtet. Dabei werden einerseits die Möglichkeiten der Rechtsmitteleinlegung vorgestellt und andererseits die in der Praxis oft beobachtete Zurückhaltung erläutert, die mit unbegründeten Sorgen verbunden ist. Ziel ist es, dass die Fachkräfte der Betreuungsbehörden ihre Tätigkeit selbstbewusst und auf Augenhöhe mit den Gerichten ausüben.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit zwischen Gericht und Betreuungsbehörde
- Checks and Balances im Vorfeld und während des Betreuungsverfahrens
- Betreuervorschlag: Wer setzt sich durch?
- Prüfung der Eignung ehrenamtlicher und beruflicher Betreuerinnen und Betreuer samt neuester Rechtsprechung
- Rolle der Betreuungsbehörde im Unterbringungsverfahren – das unbekannte Terrain
- Beschwerderecht der Betreuungsbehörden – Voraussetzungen, Vorgehen und praktische Erwägungen
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Kurs-Nr.
26RP0023
Dozent*in
Szymon Mazur
Anmeldung möglich
Mi. 15.07.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
89,00 € (inkl. MwSt.)
Mit der Reform des Betreuungsrechts werden neue Anforderungen an Betreuerinnen und Betreuer gestellt. Dies kann zur Folge haben, dass nicht mehr genügend Betreuerinnen und Betreuer in einem Bezirk vorhanden sind und deswegen Mitarbeitende von Betreuungsbehörden selbst Betreuungen führen werden.

In diesem Seminar sollen Mitarbeitende von Betreuungsbehörden darauf vorbereitet werden, Betreuungen als Behördenbetreuerinnen und Behördenbetreuer selbst zu führen.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betreuerin oder des Betreuers
- Assistierte Entscheidungsfindung
- Der freie Wille und seine besondere Bedeutung bei der Führung von Betreuungen
- Die Einwilligung der Betreuerin oder des Betreuers in ärztliche Maßnahmen
- Die Unterbringung von Betreuten und freiheitsentziehende Maßnahmen
- Die ärztliche Zwangsmaßnahme
- Die Vermögensverwaltung
- Besonderheiten bei der Behördenbetreuung
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Kurs-Nr.
26RP0018
Dozent*in
Andreas Scheulen
Die Unterbringung verhaltensauffälliger, psychisch erkrankter Menschen stellt für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar, die ein Höchstmaß an Professionalität erfordert. Nicht zuletzt, weil es bei diesen Einsätzen zu heftigen körperlichen Auseinandersetzungen kommen kann.

In dem Seminar lernen die Teilnehmenden die Aufgaben und Zuständigkeiten aller beteiligten Stellen und Behörden im gefahren- und zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren kennen. Darüber hinaus erhalten sie einen Überblick über die (begrenzten) polizeilichen Möglichkeiten. Ergänzend lernen die Teilnehmenden praktische Verhaltenshinweise im Umgang mit Menschen kennen, die sich aufgrund einer psychotischen Störung aggressiv verhalten.
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Kurs-Nr.
26RP0014
Dozent*in
Jürgen Adam
Fast ausgebucht
Di., 03.03.2026 - Mo., 18.05.2026
Online-Seminar
50,00 € (inkl. MwSt.)
Die Querschnittsarbeit hat sich in den letzten Jahren verändert. Durch die fortschreitende Digitalisierung öffnet sich uns ein breites Portfolio an neuen Möglichkeiten. Gleichzeitig bestehen möglicherweise Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung und des konkreten Nutzens digitaler Ansätze.

Das zweiteilige Online-Seminar bietet Unterstützung bei der Orientierung und Umsetzung.

Im ersten Termin stehen folgende Inhalte im Fokus:
- Kennenlernen vielfältiger Möglichkeiten und Chancen der „neuen“ Querschnittsarbeit
- Entdecken neuer Tools, Programme und Hilfsmittel, mit denen die Umsetzung erleichtert wird
- Einführung in das Thema Künstliche Intelligenz und deren sinnvolle Nutzung im Kontext von Betreuungsvereinen
- Einblicke in Social Media und die Bedeutung einer digitalen Präsenz für Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden
- Inspiration und neue Impulse für die Praxis

Nach einer Erprobungsphase findet am 18.05.2026 der zweite Termin statt. Hier besteht die Gelegenheit, das Erprobte zu präsentieren, Fragen zu stellen und wieder Neues zu lernen.

Es handelt sich um ein Seminar, das aus zwei Abschnitten am 12.02. und am 18.05.2026 besteht. Mit der Anmeldung buchen Sie beide Abschnitte verbindlich.

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0041
Dozent*in
Ulrike Gödeke
Anmeldung möglich
Di. 22.09.2026
Online-Seminar
35,00 € (inkl. MwSt.)
Die wichtigsten Grundlagen für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörden sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) festgelegt. Das BtOG verändert die Aufgaben und Anforderungen an die Betreuungsbehörden. Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen:
- Wie gestaltet sich die Beteiligung der Betreuungsbehörden ab dem gerichtlichen Verfahren?
- Welche Mitteilungspflichten gegenüber dem Gericht sind zu erfüllen?
- Welche Aspekte sind bei der Beratung und Unterstützung der betroffenen Personen zu beachten?

Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über das reformierte Betreuungsrecht und seine Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Betreuungsbehörden. Für Fachkräfte, die bereits seit Längerem in diesem Tätigkeitsfeld arbeiten, dient das Seminar der Systematisierung und Ergänzung der Kenntnisse. Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger erhalten einen ersten kompakten Überblick.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Ziele der Reform, Umsetzung des § 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeine Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörden, §§ 1 bis 13 BtOG
- Beratung und Unterstützung, Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung, § 8 BtOG
- Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen und beruflich tätigen Betreuern, §§ 19 bis 30 BtOG

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0016
Dozent*in
Susanne Weber-Käßer

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Fast ausgebucht Fast ausgebucht
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Kursausfall Ausfall
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