Die wichtigsten Grundlagen für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörden sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) festgelegt. Das BtOG verändert die Aufgaben und Anforderungen an die Betreuungsbehörden. Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen:
- Wie gestaltet sich die Beteiligung der Betreuungsbehörden ab dem gerichtlichen Verfahren?
- Welche Mitteilungspflichten gegenüber dem Gericht sind zu erfüllen?
- Welche Aspekte sind bei der Beratung und Unterstützung der betroffenen Personen zu beachten?
Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über das reformierte Betreuungsrecht und seine Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Betreuungsbehörden. Für Fachkräfte, die bereits seit Längerem in diesem Tätigkeitsfeld arbeiten, dient das Seminar der Systematisierung und Ergänzung der Kenntnisse. Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger erhalten einen ersten kompakten Überblick.
Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Ziele der Reform, Umsetzung des § 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeine Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörden, §§ 1 bis 13 BtOG
- Beratung und Unterstützung, Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung, § 8 BtOG
- Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen und beruflich tätigen Betreuern, §§ 19 bis 30 BtOG
Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
22.09.2026
09:00 - 12:00 Uhr
Online-Seminar