Anmeldung möglich
Do. 30.04.2026
KVJS Stuttgart
184,00 € (inkl. MwSt.)
Mit der Reform des Betreuungsrechts, die am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, wurde das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen deutlich gestärkt. Gleichzeitig blieben aber wesentliche staatliche Schutzpflichten bestehen. In diesem Spannungsverhältnis zwischen der Wahrung der Selbstbestimmung und den staatlichen Schutzpflichten bewegt sich auch die Problematik der Betreuung gegen den geäußerten Wunsch der zu betreuenden Person.

Schwerpunkt des Seminars ist die Vertiefung der verfassungsrechtlichen Grundsätze und der betreuungsrechtlichen Rechtsvorschriften, die einen Ausgleich zwischen der Selbstbestimmung und dem Schutz betreuter Menschen schaffen.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Selbstbestimmung und staatliche Schutzpflichten
- Die Magna Charta des § 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Selbstbestimmung und ihre Grenzen
- Freier und natürlicher Wille
- Überblick: Zwang in der Betreuung
- Voraussetzungen der Betreuung gegen den geäußerten Wunsch
- Zweckmessigkeitserwägungen, insbesondere Grenzen der Betreubarkeit zum Beispiel bei Menschen ohne Obdach, mit Suchtproblematik und mit hohem Aggressionspotential mit konkreten Beispielen aus der Praxis


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 95 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0017
Dozent*in
Szymon Mazur
Anmeldung möglich
Mi. 15.07.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
89,00 € (inkl. MwSt.)
Mit der Reform des Betreuungsrechts werden neue Anforderungen an Betreuerinnen und Betreuer gestellt. Dies kann zur Folge haben, dass nicht mehr genügend Betreuerinnen und Betreuer in einem Bezirk vorhanden sind und deswegen Mitarbeitende von Betreuungsbehörden selbst Betreuungen führen werden.

In diesem Seminar sollen Mitarbeitende von Betreuungsbehörden darauf vorbereitet werden, Betreuungen als Behördenbetreuerinnen und Behördenbetreuer selbst zu führen.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betreuerin oder des Betreuers
- Assistierte Entscheidungsfindung
- Der freie Wille und seine besondere Bedeutung bei der Führung von Betreuungen
- Die Einwilligung der Betreuerin oder des Betreuers in ärztliche Maßnahmen
- Die Unterbringung von Betreuten und freiheitsentziehende Maßnahmen
- Die ärztliche Zwangsmaßnahme
- Die Vermögensverwaltung
- Besonderheiten bei der Behördenbetreuung
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Kurs-Nr.
26RP0018
Dozent*in
Andreas Scheulen
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde die Rolle der Betreuungsbehörden sowohl im Vorfeld als auch während der Betreuung gestärkt. Zudem kommt den Betreuungsbehörden eine zentrale Rolle bei der Prüfung der Eignung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer und der Registrierung beruflicher Betreuerinnen und Betreuer zu, was die Qualität der rechtlichen Betreuung sichert. Dies erfordert eine noch engere Zusammenarbeit mit den Gerichten, die jedoch oft problematisch ist. Einerseits variiert die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten erheblich, andererseits ist einigen Gerichten die neue Rolle der Betreuungsbehörden nicht vollständig bewusst.

In dem Seminar sollen zunächst die Bereiche identifiziert werden, in denen eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung erforderlich sind. Anschließend werden gemeinsam Ideen entwickelt, wie diese Zusammenarbeit verbessert werden kann.

Im zweiten Teil des Seminars wird zudem das Beschwerderecht der Betreuungsbehörden näher beleuchtet. Dabei werden einerseits die Möglichkeiten der Rechtsmitteleinlegung vorgestellt und andererseits die in der Praxis oft beobachtete Zurückhaltung erläutert, die mit unbegründeten Sorgen verbunden ist. Ziel ist es, dass die Fachkräfte der Betreuungsbehörden ihre Tätigkeit selbstbewusst und auf Augenhöhe mit den Gerichten ausüben.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit zwischen Gericht und Betreuungsbehörde
- Checks and Balances im Vorfeld und während des Betreuungsverfahrens
- Betreuervorschlag: Wer setzt sich durch?
- Prüfung der Eignung ehrenamtlicher und beruflicher Betreuerinnen und Betreuer samt neuester Rechtsprechung
- Rolle der Betreuungsbehörde im Unterbringungsverfahren – das unbekannte Terrain
- Beschwerderecht der Betreuungsbehörden – Voraussetzungen, Vorgehen und praktische Erwägungen
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Kurs-Nr.
26RP0023
Dozent*in
Szymon Mazur
Anmeldung möglich
Do. 15.10.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
159,00 € (inkl. MwSt.)
Die Anspruchsberechtigung, der Umfang des Anspruchs und dessen Durchsetzung werden differenziert dargestellt und der Verfahrensweg erläutert. Es erfolgt eine Abgrenzung zu anderen Anspruchsgrundlagen des Sozialgesetzbuches (SGB), etwa des SGB XII, des SGB III oder des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Darüber hinaus werden die Ansprüche und Konkurrenzen innerhalb des SGB V, des SGB VI und des SGB XI erörtert. Insgesamt werden alle Bücher des SGB erörtert.

Das Seminar verfolgt das Ziel,
- die wesentlichen Ansprüche darzustellen,
- die rechtlichen Grundlagen zu vermitteln und
- die Erörterung aktueller Rechtsprechung.

Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden praktische Verfahrenshinweise und Tipps aus der Praxis.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 70 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0026
Dozent*in
Stefan Stroh
Anmeldung möglich
Mi. 13.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
209,00 € (inkl. MwSt.)
Das Führen von Betreuungen wird zunehmend auch für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer komplexer und schwieriger: Immer mehr Rechtsänderungen, Fälle mit Auslandsbezug und hohe Erwartungen von allen Verfahrensbeteiligten, die die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer vor Herausforderungen stellen.

Im Seminar wird den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben ihre schwierigen Fälle vorzustellen. Die Referenten lösen zusammen mit den Teilnehmenden die Fälle und stellen Lösungsmöglichkeiten vor.

Die Fallwerkstatt und Supervision ist eine Reflexions- und Beratungsform für Fragen und Probleme aus der beruflichen Praxis. Angesichts wachsender Anforderungen im Berufsfeld Betreuungen bietet sie die Möglichkeit, in Begleitung von ausgebildeten Beratern und erfahrenen Praktikern, Erfahrungen aus dem Betreuungsrecht zu reflektieren.

In angeleiteten Reflexionsprozessen wird die Qualität der Arbeit unterstützt, die Kommunikations- und Konfliktfähigkeit gestärkt, Potenziale und Ressourcen belebt und neue Sichtweisen eröffnet. Es wird zudem zusammen bewertet, wie zukünftig gegebenenfalls ressourcenschonender und effektiver gearbeitet werden kann.

Alle Teilnehmenden profitieren so von der Besprechung der eigenen und der fremden Fälle. Die Inhalte unterliegen der Schweigepflicht.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 120 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0029
Dozent*in
Frank Müller, Karim Chermiti
Anmeldung möglich

Fachtag Querschnittsarbeit<br />
Neue Wege – Starke Impulse: Engagementkultur im Dialog

Mi. 24.06.2026
GENO-Haus Stuttgart
0,00 €
Mehr Austausch. Mehr Vernetzung. Mehr Miteinander.

Sie möchten sich mit Fachkräften im Betreuungswesen direkt austauschen – um gemeinsam Herausforderungen zu beleuchten, gute Praxis zu teilen, kreative Ideen zu entwickeln und offene Fragen zu diskutieren?

Diese Möglichkeit bietet der 16. Fachtag Querschnittsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein offenes und partizipatives Veranstaltungsformat: das BarCamp. Dieses Miteinander schafft Raum für neue Perspektiven und stärkt die Zusammenarbeit.

Ein Impulsvortrag liefert aktuelle Erkenntnisse in der Engagementforschung, stellt Herausforderungen und Chancen in der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung dar und beleuchtet Gelingensfaktoren.

Was ist ein Barcamp?
Ein Barcamp ist keine klassische Konferenz. Statt eines festen Programms bringen Sie eigene Themen in Sessions ein: als kurze Inputs, Fragen, Praxisberichte oder Diskussionsanregungen. So sind Sie zugleich auch Mitgestaltende und entscheiden, an welchen Themen Sie sich beteiligen möchten.

Es wird parallel diskutiert, zugehört und weiterentwickelt. So entsteht ein Raum auf Augenhöhe, in dem voneinander gelernt wird – praxisnah, direkt und kollegial.

Sie müssen nichts vorbereiten – bringen Sie einfach Ihre Themen, Fragen und vor allem Neugier mit!

Wir freuen uns auf Sie – und auf einen Fachtag, der vom Wissen und Engagement aller lebt.


Hinweis:
Diese Veranstaltung findet in Kooperation der überörtlichen Betreuungsbehörde beim KVJS, dem SKM Diözesanverein Freiburg e. V., dem Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözesanverein für die Erzdiözese Freiburg, dem Evangelischen Landesverband für das Betreuungswesen sowie der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Baden-Württemberg statt.

Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Kurs-Nr.
26RP0031
Dozent*in
Paul-Stefan Roß, Anna Lang
Anmeldung möglich
Mi. 20.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
89,00 € (inkl. MwSt.)
Die Betreuungsbehörde schlägt dem Gericht eine Betreuerbestellung vor, wenn diese erforderlich ist, weil die betroffene Person voraussichtlich einen Stellvertretungsbedarf haben wird. Wenn die Behörde schon aus ihren Recherchen zum Sozialbericht ableiten kann, dass dieser Bedarf nicht besteht, hat sie, je nach Lebenslage der Betroffenen und der tatsächlichen örtlichen Verfügbarkeit, andere betreuungsvermeidende Hilfen zu vermitteln.

Der Referent erschließt mit den Teilnehmenden fallbezogen das betreuungsvermeidende Potential der anderen Hilfen und lotet anhand ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufträge die Grenzen dieser Potentiale aus.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Handlungsfähigkeitsprognose durch die Behörde: Wird die betroffene Person voraussichtlich rechtlichen Vertretungsbedarf haben?
- Situative Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit und Fähigkeit zur Erfüllung von Mitwirkungspflichten in Verwaltungsverfahren
- Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen: Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe, auch nach § 35a, § 41 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Unterstützung und Beratung nach § 106 SGB IX, Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), Sozialpsychiatrische Dienste, Soziotherapie
- Pflegebedürftige Menschen: Pflegeberatung und Pflegestützpunkte nach dem Pflegeunterstützungsgesetz und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG), Versorgungsplanung, Psychiatrische Pflege
- Jobcoaching, Beratung und Unterstützung nach § 16a SGB II, § 11 und § 68 SGB XII
- Antragstellungshilfe durch die Betreuungsbehörde
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Kurs-Nr.
26RP0032
Dozent*in
Jörg Tänzer
Anmeldung möglich
Mi. 30.09.2026
GENO-Haus Stuttgart
89,00 € (inkl. MwSt.)
Das Aufgabenspektrum der Betreuungsbehörden ist durch die Reform des Betreuungsrechts noch vielfältiger geworden. Diese Aufgaben werden - bedingt durch die jeweiligen personellen Ressourcen und Strukturen vor Ort (Betreuungsvereine, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer und Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner) - in unterschiedlicher Weise umgesetzt.

Die Jahrestagung bietet gezielt den Sachgebietsleitungen die Möglichkeit, sich anhand eines Schwerpunktthemas aus den Aufgaben der Betreuungsbehörden auszutauschen und praxisrelevante Fragen zu diskutieren. Dazu gehören auch personelle oder organisatorische Themen wie zum Beispiel die Zusammenarbeit mit anderen Stellen.

Die Inhalte der Jahrestagung werden im Frühsommer 2026 durch eine gesonderte Ausschreibung bekannt gegeben.
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Kurs-Nr.
26RP0033
Dozent*in
Andrea Dobinsky
Die Betreuungsrechtsreform stellt die Betreuungsbehörden vor neue Aufgaben – vor allem in der Unterstützung und Begleitung von Menschen vor und während einer rechtlichen Betreuung, in der Beratung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern sowie in der Abstimmung mit den Gerichten zum Abbau von Reibungsverlusten im Betreuungsalltag. Damit wächst auch die Bedeutung funktionierender Netzwerke: mit Betreuenden, Angehörigen, sozialen Diensten, Gemeinden und vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren. Doch wie gelingt die Balance zwischen guter Zusammenarbeit, klarer Kommunikation – und nötiger Abgrenzung? Wie können Betreuungsbehörden ihre Rolle im Blick behalten und eine bewusste, strukturierte und auf Augenhöhe basierende Kooperation gestalten?

In diesem praxisnahen Seminar werden die Chancen und Herausforderungen der Netzwerkarbeit beleuchtet. Die Teilnehmenden erhalten Werkzeuge und Impulse für ihren Arbeitsalltag. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Behörden auszutauschen und ihre Haltung zwischen Unterstützung und Steuerung zu reflektieren.

Die Teilnehmenden erhalten im Vorfeld einen Impulsbogen, auf dem sie Fragen, Wünsche und Erwartungen mitteilen können. Diese werden dann entsprechend in den Tagesablauf integriert.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Netzwerkarbeit im neuen Betreuungsrecht (Schwerpunkt § 8 Betreuungsorganisationgesetz (BtOG))
- Zusammenarbeit im Spannungsfeld zwischen Erwartung und Auftrag
- Klare Kommunikation und professionelle Abgrenzung
- Fallarbeit, kollegialer Austausch und Methoden für die Praxis
- Impulse zur Entwicklung einer netzwerkorientierten Haltung
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Kurs-Nr.
26RP0034
Dozent*in
Christian Schroff, Daniela Grutschnig
Anmeldung möglich
Di. 06.10.2026
Tagungszentrum Gültstein
174,00 € (inkl. MwSt.)
Krisenmanagement gehört zum Alltag von Betreuerinnen und Betreuern. Plötzlich ist alles anders und die bisherige Kommunikation scheint auf dem Kopf zu stehen. Die betreute Person wirkt verwirrt, bedroht, spricht von Beziehungsabbruch oder deutet suizidale Gedanken an. Was ist zu tun, wenn sich Krisen andeuten oder akut werden? Wie lassen sie sich rechtzeitig erkennen und wie sollte man mit ihnen umgehen? Wie unterscheiden sich psychische, soziale und kommunikative Krisen? Wie lässt sich jeweils angemessen klar und gewaltfrei mit den Betroffenen und den Beteiligten Behörden, Fachpersonen und Netzwerkpartnern kommunizieren?

In dem Seminar wird praxisnah vermittelt, was Krisen sind, wie sie bewältigt werden können und wie psychische, soziale und suizidale Krisen erkannt, deeskalierend kommuniziert und in der Gesprächsführung sicher gehandhabt werden können.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 85 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0035
Dozent*in
Helga Benz-Roeder
Anmeldung möglich
Mo. 20.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
89,00 € (inkl. MwSt.)
Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden sind wichtige Institutionen zur klientenzentrierten Umsetzung des Betreuungsrechts und zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts betroffener Menschen. Gerade dort, wo es um die Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie bevollmächtigter Personen oder die Beratung zur Erstellung von Vorsorgeregelungen geht, werden fast identische gesetzliche Aufgaben beschrieben.

Die Klärung der jeweiligen Rollen, die Abstimmung in der Aufgabenwahrnehmung und auch die Beschreibung der wechselseitigen Erwartungen sind Basis guter Kooperationsstrukturen. Aber wie können diese Strukturen wachsen? Wo sind die Schnittstellen? Was sind Reibungspunkte und Herausforderungen? Wodurch genau ergeben sich Vorteile und Synergien?

Das Seminar bietet eine fundierte Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen des Beratungs- und Unterstützungsauftrages der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörden, einschließlich der Beschreibung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Im fachlichen Austausch werden Vorteile und Synergien analysiert, um auch Herausforderungen und Reibungspunkte gezielt anzugehen.

Das Seminar besteht aus einer Mischung aus theoretischem Input und Gruppenarbeit, um die Ideen und Erfahrungen der Teilnehmenden praxisnah einzubringen. „Best-Practice“-Beispiele und Ansätze zur Verstetigung verbindlicher Kooperationsstrukturen kommen nicht zu kurz.
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Kurs-Nr.
26RP0036
Dozent*in
Holger Marx, Ulrike Hörnisch
In der Querschnittsarbeit und in der Betreuungsführung ist es wichtig und förderlich, möglichst viele Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner zu kennen und konstruktiv mit diesen zusammenzuarbeiten.

Aufgrund der eigenen Betreuungsführung und als Akteure im Netzwerk sind Querschnittsmitarbeitende qualifiziert, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer fundiert einzuführen, zu beraten, zu begleiten und zu binden. Querschnittsmitarbeitende spielen somit eine zentrale Rolle in der Qualitätssicherung der ehrenamtlichen Betreuungsführung. Doch erst ein starkes, gut gepflegtes Netzwerk ermöglicht es, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen, Ehrenamtliche ins Netzwerk zu integrieren und langfristig an den Verein zu binden.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Grundlagen der Netzwerkarbeit (Gründe, Phasen, Steuerung, Akteure und Rollen, Interessen, Konfliktbewältigung, Reflexion)
- Die drei Hauptakteure des Betreuungswesens (Betreuungsgerichte, -behörden und -vereine) und die Schnittstellen in Bezug auf das Ehrenamt – Aufgaben, Chancen und Risiken für die Netzwerkarbeit
- Weitere mögliche Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner: Netzwerkanalyse – Wer gehört unbedingt dazu, auf wen wird bei Bedarf zurückgegriffen?
- An welchen Stellen der Querschnittsarbeit können welche Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner eingebunden werden? Welche Inhalte könnten dabei eine Rolle spielen? Welchen Nutzen haben die Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vereine davon?
- Wie entsteht ein Netzwerk? Selbst die Initiative ergreifen oder Bestehendes nutzen?
- Exkurs: Vereinbarung mit Familienangehörigen – nur mit Netzwerkpartnern erfolgreich
- Best Practice
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Kurs-Nr.
26RP0037
Dozent*in
Bärbel Juchler-Heinrich, Ulrike Hörnisch
Wohnberaterinnen und Wohnberater beraten individuell zur Anpassung der Wohnung an sich verändernde Fähigkeiten und Bedürfnisse und begleiten ferner die Umsetzung der Maßnahmen. Sie informieren über Hilfsmittel, bauliche Anpassungen, Wohnformen sowie über Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Weitere Aufgaben sind die fachliche Unterstützung bei der Planung, Vernetzung und Verbreitung bedarfsgerechter Angebote in Kommunen, Wohnungsunternehmen sowie Wohlfahrtsverbänden. Damit trägt Wohnberatung auch zur Weiterentwicklung des Wohnangebots für ältere, gesundheitlich eingeschränkte Menschen bei. Wohnberatung und Wohnungsanpassung bewegen sich an der Schnittstelle von Architektur, Gesundheits- und Sozialwesen und bilden ein Arbeitsfeld, zu dem es bislang keine eigene Ausbildung gab.

Die Zertifizierung umfasst 130 Unterrichtseinheiten, einen Praxisteil mit circa 30 Unterrichtseinheiten und eine Abschlussarbeit.

Es werden umfangreiche Grundlagen vermittelt:
- Wohnungsanpassung
- Wohnformen
- Finanzierung
- Gesamter Beratungsprozess
- Öffentlichkeitsarbeit sowie
- Netzwerkbildung

Die Zertifizierung zur Wohnberaterin und zum Wohnberater erfolgt in Kooperation mit der BAG Wohnungsanpassung e. V. (www.wohnungsanpassung-bag.de). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. bringt die Praxis der Wohnungsanpassung voran und knüpft das Netz der Beratungsstellen dichter. In der BAG sind Wohnberatungsangebote und Beratungsstellen ebenso organisiert wie Einzelpersonen und Institutionen, die die Weiterentwicklung des Themas unterstützen.

Hinweis:
Die einzelnen Fortbildungstage finden im Tagungszentrum in Flehingen, in Stuttgart und in der Musterwohnung Werkstatt Wohnen in Stuttgart beziehungsweise online statt. Die Online-Module werden mit dem Videokonferenztool Zoom durchgeführt.
Die Zertifizierung startet im Mai 2026 und endet im November 2026 mit der Präsentation der Abschlussarbeiten.
Die Kosten für die Zertifizierung betragen voraussichtlich 2.400,00 € inklusive Mehrwertsteuer.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat.
Genauere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen können Sie bei Julia Jentsch (julia.jentsch@kvjs.de) anfordern.

Die Termine sind 2026:
04.-05.05.2026 in Gültstein
18.-21.05.2026 online
15.-16.05.2026 in Stuttgart
29.06. / 06.07. / 13.07. / 22.07.2026 online
21.-22.09.2026 in Gültstein
16.-17.11.2026 in Stuttgart
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Kurs-Nr.
26SB0001
Dozent*in
noch nicht bekannt
Anmeldung möglich, kein Status verfügbar

Modul 6: Zwei Reflexionstermine zur Anwendung des BEI_BW
Qualifizierungsreihe Teilhabemanagement

Do., 01.01.2026 - Do., 31.12.2026
0,00 €

Voraussetzung:
Die Teilnahme setzt den erfolgreichen Abschluss einer ICF- & BEI_BW-Fortbildung voraus. Es wird empfohlen, vor dem Reflexionstermin die Zertifizierungsmodule 1 bis 5 der Qualifizierungsreihe Teilhabemanagement zu durchlaufen, da diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Die Reflexionstermine sind direkt mit den Fachberatenden des MPD vor Ort zu vereinbaren beziehungsweise finden die Kontaktdaten im Mitgliederbereich des KVJS.

Inhalte und Methodik:
Im Rahmen von zwei Reflexionsterminen werden mit der Methode der Fallbesprechung konkrete, jedoch anonymisierte Fallbeispiele aus der Praxis der Teilnehmenden bearbeitet. Dabei stehen folgende Ziele im Vordergrund:
- Austausch zur praktischen Anwendung des BEI_BW
- Klärung offener Fragen und Unsicherheiten
- Gemeinsame Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten
Die Gespräche finden vor Ort beim jeweiligen Leistungsträger statt. Um einen effektiven Austausch zu gewährleisten, wird eine Teilnahme von mindestens drei Mitarbeitenden empfohlen.

Ziel der Reflexionstermine:
Am Ende der Termine sollen offene Fragen geklärt und Schwierigkeiten im Umgang mit dem BEI_BW bearbeitet sein. Der zweite Reflexionstermin orientiert sich am gleichen Ablauf und sollte in zeitlicher Nähe zum ersten Termin stattfinden, um die Inhalte wirksam zu vertiefen.
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Kurs-Nr.
26SB0002
Dozent*in
noch nicht bekannt

Anmeldung möglich Anmeldung möglich
Fast ausgebucht Fast ausgebucht
Auf Warteliste Auf Warteliste
Kursausfall Ausfall
Anmeldung möglich, kein Status verfügbar Anmeldung möglich, kein Status verfügbar
Interessensbekundung möglich Interessensbekundung möglich
Keine Anmeldung möglich Keine Anmeldung möglich