Basiswissen Pädagogische Fachkräfte nach § 7 KiTaG und § 21 LKJHG

Kursnr.
26KD0022
Datum
Do., 12.03.2026,
09:30 - 12:00 Uhr
Dauer
1 Termin
Gebühr
0,00 € (inkl. MwSt.)

Jeder Träger einer Kindertageseinrichtung bedarf für den Betrieb eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII. Grundsätzlich gilt das Fachkräftegebot nach § 7 KiTaG beziehungsweise § 21 LKJHG. Der Träger ist für die Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Qualifikation und der Eignung des Fachpersonals gem. § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII verantwortlich.


Aufgrund der Vielfalt an Berufsausbildungen und Qualifikationen, die zum Einsatz als pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG und § 21 LKJHG in einer Kindertageseinrichtung führen können, ergeben sich in der Praxis häufig Fragen, wer in einer Kindertageseinrichtung in welcher Funktion beschäftigt werden kann.


In dem angebotenen Online-Kompaktseminar werden eine Übersicht und Informationen angeboten zu

- Fachkräftekatalog in § 7 KiTaG und § 21 LKJHG

- Ausbildungswege

- Ausnahmezulassungen


Zudem soll Raum gegeben werden für Fragen, die von den Teilnehmenden eingebracht werden.


Kurstermine

Anzahl: 1
Datum

12.03.2026

Uhrzeit

09:30 - 12:00 Uhr

Ort

Online-Seminar



Zielgruppe

Träger, Trägervertretungen

Kursort

Online-Seminar