Der Erprobungsparagraf ermöglicht Trägern von Kindertageseinrichtungen, von den Vorgaben des KiTaG und der KiTaVO befristet abzuweichen. Mit dieser Regelung wird für die KiTa-Träger vor Ort mehr Spielraum und Flexibilität für passgenaue Lösungsmodelle geschaffen und unter Beteiligung der Betroffenen vor Ort können neue Konzepte erprobt werden. Der Träger hat die Verantwortung für die zu erprobenden Konzepte.
Hinweis:
Die Veranstaltung informiert die Teilnehmenden über die wesentlichen Inhalte zum Erprobungsparagrafen. Es werden die Antragsstellung, mögliche landesgesetzlichen Abweichungen sowie die weiterhin geltenden Vorgaben des SGB VIII erläutert.
Außerdem ist es möglich, allgemeine Fragen zum Erprobungsparagrafen zu stellen.
Diese Infoveranstaltung gibt einen Überblick zu Fragen rund um den Erprobungsparagrafen.
Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool MS Teams durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Für mögliche Fragen, die in dem Seminar mit aufgenommen werden sollen, schreiben Sie bitte an sekretariat42@kvjs.de, mit dem Betreff: Träger Service-Veranstaltung Erprobungsparagraf.
10.02.2026
10:00 - 12:00 Uhr
Online-Seminar