Die Bundesteilhabegesetz-Reform führte zu vielfältigen Änderungen in Rehabilitationsverfahren und in der Eingliederungshilfe. Die Leistungen der Eingliederungshilfe wurden ausgeweitet, die Ermittlung des Bedarfs wurde präzisiert und das Verwaltungsverfahren angepasst. Welcher Handlungsbedarf besteht für Betreuerinnen und Betreuer, Einrichtungen und Kostenträger? Wer ist für die Beratung und die Unterstützung der Betroffenen verantwortlich, die Betreuerin oder der Betreuer, der Kostenträger oder die Einrichtung?
Das Seminar bietet einen Überblick über die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen im Eingliederungshilferecht. Die Teilnehmenden erhalten ein besseres Verständnis der Auswirkungen auf die tägliche Arbeit mit Betroffenen und können klarer einschätzen, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist.
Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- UN-Behindertenrechtskonvention: Selbstverantwortung und Inklusion
- Bedarfsermittlung und Bedarfsinstrumente
- Der Teilhabeplan, Ablauf des Teilhabeplanverfahrens
- Die Leistungsgruppen des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX)
- Die Zuständigkeitsregel des § 106 SGB IX
- Das Verhältnis zur Pflege
Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
24.06.2026
09:30 - 16:30 Uhr
Online-Seminar