Der Aufgabenbereich Gesundheitssorge öffnet ein weites Tätigkeitsfeld für Betreuerinnen und Betreuer. Der Krankenversicherungsschutz der Klientinnen und Klienten muss sichergestellt werden. Die medizinische Behandlung erfordert den Abschluss eines Behandlungsvertrages. Wenn Klientinnen und Klienten krank werden, stellt sich die Frage: „Wer willigt in die OP ein?“ Die Antwort lautet: „Der Betreuer oder die Betreuerin – oder doch nicht?“
Das Seminar soll einen Überblick über das Handlungsfeld im Bereich Gesundheitssorge bieten, das durch diesen Aufgabenbereich eröffnet wird. Die Teilnehmenden sollen Handlungssicherheit im Umgang mit Dritten, aber auch in der Unterstützung der eigenen Klientinnen und Klienten gewinnen.
Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Der ausreichende Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
- Der Behandlungsvertrag: Pflichten und Überwachung des Vertrags
- Einwilligung in medizinische Maßnahmen
- Die Einwilligungsfähigkeit der Klientinnen und Klienten
- Gerichtliche Genehmigungen bei ärztlichen Maßnahmen
Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
15.04.2026
09:30 - 16:30 Uhr
Online-Seminar