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Verfahrenspflegschaft – Die Verwirklichung des Grundrechts auf rechtliches Gehör

Kursnr.
26RD0032
Datum
Mi., 08.07.2026,
09:30 - 16:30 Uhr
Dauer
1 Termin
Gebühr
Standard-Gebühr: 70,00 € (inkl. MwSt.)

Betreute Personen sind für das Verfahren auf Einrichtung der Betreuung, Unterbringung und medizinische Zwangsmaßnahmen verfahrensfähig. Krankheit und/oder Behinderung schränken oft die Möglichkeiten für Betroffene ein, die ihnen zustehenden Rechte auszuüben oder sich im Verfahren rechtliches Gehör zu verschaffen. Hier setzt die Verfahrenspflegschaft an. Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger nehmen die Interessen der Betroffenen im Verfahren wahr.


Das Seminar soll in die rechtlichen Grundlagen einführen und die Teilnehmenden in die Lage versetzen, die Folgen ihrer täglichen Arbeit besser einzuschätzen.


Im Seminar werden folgende Themen behandelt:

Die Rollen der Beteiligten im Betreuungsverfahren sollen geklärt werden.

Im Einzelnen sind das:

- Rechtsgrundlagen

- Stellung und Aufgaben der Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger im Verfahren

- Besondere Anforderungen in Unterbringungsverfahren, medizinische Zwangsmaßnahmen, Recht auf den eigenen Tod und Sterbehilfe

- Exkurs: Werdenfelser Weg

- Vergütung und Auslagenersatz


Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.


Kurstermine

Anzahl: 1
Datum

08.07.2026

Uhrzeit

09:30 - 16:30 Uhr

Ort

Online-Seminar



Zielgruppe

Fachkräfte bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen,
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

Kursort

Online-Seminar