Ein typisches Charakteristikum einiger psychiatrischer Krankheitsbilder, wie Suchtkrankheiten und Psychosen/Schizophrenie, ist die Krankheitsuneinsichtigkeit, die teilweise mit einer Behandlungsverweigerung einhergeht. Besonders in Krisensituationen können daraus für Betreuerinnen und Betreuer erhebliche Probleme im rechtlichen Umgang mit den betreuten Personen entstehen. Sie tragen die Verantwortung und müssen mit Krisensituationen adäquat umgehen können. Deshalb ist es wichtig, sich zunächst die Grundlagen und Besonderheiten der oben genannten Krankheitsbilder anzueignen und darauf aufbauend fundierte rechtliche Kenntnisse sowie Hintergrundwissen zu erwerben.
Im Seminar wird die Frage der freien Willensbildung und ihre Grenzen bezüglich einer Geschäftsfähigkeit/Einwilligungsfähigkeit/Betreuung definiert und umfassend nachvollziehbar geklärt. Darüber hinaus werden die juristischen Voraussetzungen für eine geschlossene Unterbringung und zwangsweise Behandlung im stationären Bereich praxisnah erörtert.
Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Darstellung der Charakteristika von Suchtkrankheit und Psychosen/Schizophrenie
- Darstellung von wesentlichen Behandlungskonzepten (Therapieplanung, Krisenmanagement, psychosoziale Hilfestellungen)
- Fundierte und nachvollziehbare Einschätzung der freien Willensbildung (Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit bezüglich Betreuung, natürlicher Wille)
- Voraussetzungen und Einschätzung der Zulässigkeit einer geschlossenen Unterbringung
- Voraussetzungen und Einschätzung der Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung
- Erläuterung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.11.2024 (1 BvL 1/24) zur Zwangsbehandlung nach § 1832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und deren Auswirkungen auf die Betreuungspraxis
06.05.2026
09:30 - 16:30 Uhr
Gochsheimer Str. 19, Bildungszentrum Schloss Flehingen