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Das Fortbildungsprogramm „Rechtliche Betreuung“ ermöglicht Fachkräften von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern aus Baden-Württemberg, sich über aktuelle gesetzliche Änderungen zu informieren, ihr Wissen im Bereich Betreuungsrecht kontinuierlich zu erweitern und vorhandene Rechtskenntnisse zu vertiefen. Ziel der Fortbildungen ist die Vermittlung praxisrelevanter Inhalte, die unmittelbar in der beruflichen Praxis anwendbar sind. Gleichzeitig bietet das Programm Raum für den fachlichen Austausch und die Diskussion konkreter Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag. Neben theoretischen Einblicken steht die praktische Unterstützung im Fokus.

Nach individueller Rücksprache ist auch die Teilnahme anderer Zielgruppen sowie von Interessierten aus anderen Bundesländern an den Fortbildungen möglich.

Rechtliche Betreuung

Das Fortbildungsprogramm „Rechtliche Betreuung“ ermöglicht Fachkräften von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern aus Baden-Württemberg, sich über aktuelle gesetzliche Änderungen zu informieren, ihr Wissen im Bereich Betreuungsrecht kontinuierlich zu erweitern und vorhandene Rechtskenntnisse zu vertiefen. Ziel der Fortbildungen ist die Vermittlung praxisrelevanter Inhalte, die unmittelbar in der beruflichen Praxis anwendbar sind. Gleichzeitig bietet das Programm Raum für den fachlichen Austausch und die Diskussion konkreter Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag. Neben theoretischen Einblicken steht die praktische Unterstützung im Fokus.

Nach individueller Rücksprache ist auch die Teilnahme anderer Zielgruppen sowie von Interessierten aus anderen Bundesländern an den Fortbildungen möglich.





Anmeldung möglich
Fr. 09.10.2026
KVJS Stuttgart
159,00 € (inkl. MwSt.)
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte, die lernen möchten, wie sie sich im beruflichen und privaten Alltag einfach und effektiv gegen verbale und körperliche Angriffe wehren können.

Im theoretischen Teil werden allgemeine Hinweise zur Prävention und Deeskalation vermittelt, im praktischen Teil Abwehrtechniken mit dem Schwerpunkt Nervendruckpunkttechnik.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:

Prävention und Selbstbehauptung:
- Verteidigung beginnt im Kopf
- Achtsamkeit, Umsichtigkeit
- Selbstbewusst NEIN sagen
- Grenzen zeigen

Nervendruckpunkte (NDP):
- Erlernen einiger wirksamer NDP und deren Anwendung bei Angriffen
- Wirksamkeit und Folgen

Abwehrtechniken beim:
- Festhalten an Händen oder Jacke
- Haare Fassen
- Umklammern, Würgen
- Abwehrverhalten bei mehreren Angreifern

Dieses Seminar ist für Teilnehmende aller Altersklassen geeignet. Besondere sportliche Voraussetzungen sind nicht erforderlich.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 70 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0015
Dozent*in
Stephan Rimpel, Markus Wolf
Anmeldung möglich
Do. 08.10.2026
Online-Seminar
110,00 € (inkl. MwSt.)
Mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit sozialleistungsbedürftig zu werden. Dabei gibt es eine Vielzahl von sozialrechtlichen Leistungen, die im Alter und bei Pflege in Anspruch genommen werden können.

Das Seminar befasst sich deshalb mit den Themen:
- Feststellung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und dem SGB XII
- Es wird das Nachrangprinzip der Sozialhilfe besprochen
- Der Einsatz von Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten
- Die jeweiligen Leistungen nach dem SGB XII: zum Beispiel Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Altenhilfe

Des Weiteren werden das sozialrechtliche Verfahren zur Antragstellung, das Widerspruchsverfahren sowie das Klageverfahren erörtert.

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26SD0010
Dozent*in
Andreas Scheulen
Betreuerinnen und Betreuer sowie Fachkräfte des Betreuungsrechts und der Sozial- und Eingliederungshilfe werden in ihrer täglichen Arbeit immer wieder mit erbrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Regelmäßig ist es Aufgabe der Betreuerinnen und Betreuer und der Fachkräfte, rechtlich richtig zu beraten und sich mit den anderen Beteiligten auseinanderzusetzen.

Ziel des Seminars ist es, eine Einführung in die erbrechtlichen Grundlagen zu geben und ausgewählte praxisrelevante Fallgestaltungen anhand von Beispielen zu erläutern.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Die Erbfolge
- Die Erbengemeinschaft
- Vorgehen bei der Erbannahme und der Erbausschlagung
- Umgang mit einem Behindertentestament
- Das Vermächtnis
- Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche erkennen und durchsetzen
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und deren Begrenzung
- Notwendigkeit und Erlangung eines Erbscheins
- Pflichten der Betreuerinnen und Betreuer nach dem Tod der Betreuten
- Familienrechtliche- und sozialrechtliche Bezüge des Erbrechts

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0010
Dozent*in
Andreas Scheulen
Anmeldung möglich
Di. 06.10.2026
Tagungszentrum Gültstein
174,00 € (inkl. MwSt.)
Krisenmanagement gehört zum Alltag von Betreuerinnen und Betreuern. Plötzlich ist alles anders und die bisherige Kommunikation scheint auf dem Kopf zu stehen. Die betreute Person wirkt verwirrt, bedroht, spricht von Beziehungsabbruch oder deutet suizidale Gedanken an. Was ist zu tun, wenn sich Krisen andeuten oder akut werden? Wie lassen sie sich rechtzeitig erkennen und wie sollte man mit ihnen umgehen? Wie unterscheiden sich psychische, soziale und kommunikative Krisen? Wie lässt sich jeweils angemessen klar und gewaltfrei mit den Betroffenen und den Beteiligten Behörden, Fachpersonen und Netzwerkpartnern kommunizieren?

In dem Seminar wird praxisnah vermittelt, was Krisen sind, wie sie bewältigt werden können und wie psychische, soziale und suizidale Krisen erkannt, deeskalierend kommuniziert und in der Gesprächsführung sicher gehandhabt werden können.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 85 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0035
Dozent*in
Helga Benz-Roeder
Anmeldung möglich
Mo. 05.10.2026
Online-Seminar
35,00 € (inkl. MwSt.)
Die Ressourcen von Betreuerinnen und Betreuern sind begrenzt. Regelmäßig erreichen sie Anfragen, was sie denn noch alles tun sollen oder tun könnten. Da ihre Tätigkeit zeitlich und finanziell begrenzt ist, sind Abgrenzungen und Aufgabenübertragungen von zentraler Bedeutung. Im Rahmen des Seminars wird der Frage nachgegangen, welche Aufgaben Betreuerinnen und Betreuer erfüllen müssen, welche nicht und welche sich outsourcen lassen. Neben allgemeinen Überlegungen soll ein Schwerpunkt darauf gelegt werden, welche Aufgaben Betreuerinnen und Betreuer im Krankenhaus erfüllen müssen und welche nicht.

Das Online-Seminar wird mit der Software MS-Teams durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0014
Dozent*in
Tobias Noll
Anmeldung möglich
Mi. 30.09.2026
GENO-Haus Stuttgart
89,00 € (inkl. MwSt.)
Das Aufgabenspektrum der Betreuungsbehörden ist durch die Reform des Betreuungsrechts noch vielfältiger geworden. Diese Aufgaben werden - bedingt durch die jeweiligen personellen Ressourcen und Strukturen vor Ort (Betreuungsvereine, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer und Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner) - in unterschiedlicher Weise umgesetzt.

Die Jahrestagung bietet gezielt den Sachgebietsleitungen die Möglichkeit, sich anhand eines Schwerpunktthemas aus den Aufgaben der Betreuungsbehörden auszutauschen und praxisrelevante Fragen zu diskutieren. Dazu gehören auch personelle oder organisatorische Themen wie zum Beispiel die Zusammenarbeit mit anderen Stellen.

Die Inhalte der Jahrestagung werden im Frühsommer 2026 durch eine gesonderte Ausschreibung bekannt gegeben.
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Kurs-Nr.
26RP0033
Dozent*in
Andrea Dobinsky
Anmeldung möglich
Di. 29.09.2026
Online-Seminar
35,00 € (inkl. MwSt.)
Im Rahmen des Seminars erläutert der Referent die Geltendmachung und Durchsetzung von sozialen Rechten.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Antragstellung, auch bei der falschen Behörde
- Untätigkeitsklage
- Mitwirkungspflichten versus Amtsermittlung
- Widerspruchsverfahren
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
- Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Das Online-Seminar wird mit der Software MS Teams durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0039
Dozent*in
Tobias Noll
In der Querschnittsarbeit und in der Betreuungsführung ist es wichtig und förderlich, möglichst viele Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner zu kennen und konstruktiv mit diesen zusammenzuarbeiten.

Aufgrund der eigenen Betreuungsführung und als Akteure im Netzwerk sind Querschnittsmitarbeitende qualifiziert, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer fundiert einzuführen, zu beraten, zu begleiten und zu binden. Querschnittsmitarbeitende spielen somit eine zentrale Rolle in der Qualitätssicherung der ehrenamtlichen Betreuungsführung. Doch erst ein starkes, gut gepflegtes Netzwerk ermöglicht es, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen, Ehrenamtliche ins Netzwerk zu integrieren und langfristig an den Verein zu binden.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Grundlagen der Netzwerkarbeit (Gründe, Phasen, Steuerung, Akteure und Rollen, Interessen, Konfliktbewältigung, Reflexion)
- Die drei Hauptakteure des Betreuungswesens (Betreuungsgerichte, -behörden und -vereine) und die Schnittstellen in Bezug auf das Ehrenamt – Aufgaben, Chancen und Risiken für die Netzwerkarbeit
- Weitere mögliche Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner: Netzwerkanalyse – Wer gehört unbedingt dazu, auf wen wird bei Bedarf zurückgegriffen?
- An welchen Stellen der Querschnittsarbeit können welche Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner eingebunden werden? Welche Inhalte könnten dabei eine Rolle spielen? Welchen Nutzen haben die Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vereine davon?
- Wie entsteht ein Netzwerk? Selbst die Initiative ergreifen oder Bestehendes nutzen?
- Exkurs: Vereinbarung mit Familienangehörigen – nur mit Netzwerkpartnern erfolgreich
- Best Practice
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Kurs-Nr.
26RP0037
Dozent*in
Bärbel Juchler-Heinrich, Ulrike Hörnisch
Anmeldung möglich
Mi. 23.09.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
169,00 € (inkl. MwSt.)
Häufig haben Menschen mit Suchterkrankung eine weitere psychische Erkrankung. Dies stellt für Fachpersonal eine besondere Herausforderung dar. Suchtmittel werden beispielsweise als Selbstmedikation eingesetzt und haben damit Einfluss auf die Ausprägung der gesamten Symptomatik. Hinzu kommt, dass die Unterstützungssysteme für Suchtkranke und psychisch Kranke unterschiedliche Herangehensweisen haben.

In dem Seminar werden die häufigsten Komorbiditäten vorgestellt und die Zusammenhänge zwischen Suchtverhalten und anderen Störungen beleuchtet. Darüber hinaus sollen die Konsequenzen für die Planung und Gestaltung von Hilfen erörtert werden.

Neben theoretischen Vorträgen bietet das Seminar die Möglichkeit zum praxisbezogenen Austausch.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 80 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0013
Dozent*in
Horst Köster
Anmeldung möglich
Di. 22.09.2026
Online-Seminar
35,00 € (inkl. MwSt.)
Die wichtigsten Grundlagen für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörden sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) festgelegt. Das BtOG verändert die Aufgaben und Anforderungen an die Betreuungsbehörden. Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen:
- Wie gestaltet sich die Beteiligung der Betreuungsbehörden ab dem gerichtlichen Verfahren?
- Welche Mitteilungspflichten gegenüber dem Gericht sind zu erfüllen?
- Welche Aspekte sind bei der Beratung und Unterstützung der betroffenen Personen zu beachten?

Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über das reformierte Betreuungsrecht und seine Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Betreuungsbehörden. Für Fachkräfte, die bereits seit Längerem in diesem Tätigkeitsfeld arbeiten, dient das Seminar der Systematisierung und Ergänzung der Kenntnisse. Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger erhalten einen ersten kompakten Überblick.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Ziele der Reform, Umsetzung des § 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeine Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörden, §§ 1 bis 13 BtOG
- Beratung und Unterstützung, Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung, § 8 BtOG
- Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen und beruflich tätigen Betreuern, §§ 19 bis 30 BtOG

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0016
Dozent*in
Susanne Weber-Käßer
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) erhalten in der Rehabilitation, Teilhabe und Pflege einen besonderen Stellenwert in der Diagnose, Prävention, Behandlung oder bei der Linderung von Erkrankungen.

Es handelt sich um Produkte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung, die im Wesentlichen auf digitalen Technologien beruhen. Sie dienen der Förderung der Gesundheit sowie der Erkennung und Überwachung von Krankheiten und Behinderungen, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung, der Sicherung des Erfolgs einer Heilbehandlung über Sektoren hinweg.

DiPAs werden nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten als „App auf Rezept“ erbracht und eröffnen einen vielschichtigen Transformations- und Change-Prozess, in dessen Fokus das digitale Versorgungsarrangement stehen wird. Allerdings fehlt oft der Überblick über die vorhandenen Angebote und den gesetzlichen Vorgaben.
Insbesondere gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer nehmen im Rahmen der Beratung ihrer Betreuten und ihrer Vertretung bei Entscheidungen für oder gegen digitale Gesundheits- oder Pflegeanwendungen eine wichtige Rolle ein, insbesondere bei der rechtssicheren Unterstützung rund um die elektronische Patientenakte.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:

1. Digitale Gesundheitsversorgung: Aktuelles zu Anwendungsfeldern, medizinischem Nutzen, Versorgungseffekten und Risiken
- DiGAS und digitale Gesundheitskompetenz
- DiPAS und ergänzende Unterstützungsleistungen (eUL)
- Besonderheiten bei Videosprechstunden und telemedizinischer Leistung per Video
- Informationsgrundlagen der Krankenkassen: die elektronische Gesundheitskarte
- Exkurs: Digitale Gesundheitsanwendungen im Bereich psychischer Gesundheit

2. Rechtlicher Rahmen: Telematikinfrastruktur und gesetzliche Vorgaben der Kranken- und Pflegeversicherung
2.1 Anforderungen, Betrieb, Überwachung und Anwendungen
2.2 Die elektronische Patientenakte im juristischen Kontext
- Angebot und Einrichtung der elektronische Patientenakte
- Nutzung der elektronischen Patientenakte durch die versicherte Person oder eine vertretende Person
- Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte
- Erklärung zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort
- Hinweis auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen
- Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten
- Übermittlung ärztlicher Verordnungen
- Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Kostenträger
- Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke
- Telemedizinische Verfahren

Das Seminar eignet sich als Einstieg in die Thematik für Interessierte ohne Vorkenntnisse. Ziel ist es, Wissen über medizinische und gesetzliche Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und konkrete Anwendungen zu vermitteln.

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0033
Dozent*in
Ursula Pitzner
Anmeldung möglich
Do. 23.07.2026
KVJS Stuttgart
159,00 € (inkl. MwSt.)
In diesem Seminar erfahren Sie alles rund um das Erbrecht in der Betreuungspraxis.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Praxisbezogene Grundzüge des materiellen und formellen deutschen Erbrechts
- Erbrechtliche Fragestellungen mit Wirkungen in andere Rechtsgebiete (insbesondere Betreuungsrecht und Sozialrecht)
- Zivil- und sozialrechtliche Aspekte des Behindertentestaments in der rechtlichen Betreuung
- Update relevante Rechtsprechung zum Erbrecht für die Betreuungspraxis
- Nachlasssicherung und Betreuung
- Vergütung bei Tod der betreuten Person


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 70 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0005
Dozent*in
Christian Gimbel
Anmeldung möglich
Mo. 20.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
89,00 € (inkl. MwSt.)
Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden sind wichtige Institutionen zur klientenzentrierten Umsetzung des Betreuungsrechts und zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts betroffener Menschen. Gerade dort, wo es um die Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie bevollmächtigter Personen oder die Beratung zur Erstellung von Vorsorgeregelungen geht, werden fast identische gesetzliche Aufgaben beschrieben.

Die Klärung der jeweiligen Rollen, die Abstimmung in der Aufgabenwahrnehmung und auch die Beschreibung der wechselseitigen Erwartungen sind Basis guter Kooperationsstrukturen. Aber wie können diese Strukturen wachsen? Wo sind die Schnittstellen? Was sind Reibungspunkte und Herausforderungen? Wodurch genau ergeben sich Vorteile und Synergien?

Das Seminar bietet eine fundierte Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen des Beratungs- und Unterstützungsauftrages der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörden, einschließlich der Beschreibung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Im fachlichen Austausch werden Vorteile und Synergien analysiert, um auch Herausforderungen und Reibungspunkte gezielt anzugehen.

Das Seminar besteht aus einer Mischung aus theoretischem Input und Gruppenarbeit, um die Ideen und Erfahrungen der Teilnehmenden praxisnah einzubringen. „Best-Practice“-Beispiele und Ansätze zur Verstetigung verbindlicher Kooperationsstrukturen kommen nicht zu kurz.
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Kurs-Nr.
26RP0036
Dozent*in
Holger Marx, Ulrike Hörnisch
Anmeldung möglich
Fr. 17.07.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
179,00 € (inkl. MwSt.)
Kommunikation ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Jeder möchte sich mitteilen und verstanden werden. Eine gute, beidseitige Kommunikation ist Grundvoraussetzung dafür, selbstbestimmt zu leben und am Leben teilzuhaben. Die Unterstützte Kommunikation betont somit das Recht auf Selbstbestimmung, Inklusion und Teilhabe in allen Lebensbereichen. Menschen, die in ihren Kommunikationsfähigkeiten beeinträchtigt sind, sind daher auf ein offenes und geschultes Umfeld angewiesen.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Vorstellung und Bedeutung von Unterstützter Kommunikation
- Definition der Zielgruppe
- Form, Inhalt und Funktion von Kommunikation
- Haltung und Verantwortung des Umfelds betroffener Personen
- Formen der Unterstützten Kommunikation: einfache Hilfen, technische Hilfen, Symbole, Gebärden und komplexe elektronische Kommunikationshilfen


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 90 Euro.
weitere Details

Kurs-Nr.
26RP0016
Dozent*in
Alexander Engelhardt, Dominik Pfeiffer

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