Kursbereiche >> Rechtliche Betreuung

Das Fortbildungsprogramm „Rechtliche Betreuung“ ermöglicht Fachkräften von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern aus Baden-Württemberg, sich über aktuelle gesetzliche Änderungen zu informieren, ihr Wissen im Bereich Betreuungsrecht kontinuierlich zu erweitern und vorhandene Rechtskenntnisse zu vertiefen. Ziel der Fortbildungen ist die Vermittlung praxisrelevanter Inhalte, die unmittelbar in der beruflichen Praxis anwendbar sind. Gleichzeitig bietet das Programm Raum für den fachlichen Austausch und die Diskussion konkreter Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag. Neben theoretischen Einblicken steht die praktische Unterstützung im Fokus.

Nach individueller Rücksprache ist auch die Teilnahme anderer Zielgruppen sowie von Interessierten aus anderen Bundesländern an den Fortbildungen möglich.

Rechtliche Betreuung

Das Fortbildungsprogramm „Rechtliche Betreuung“ ermöglicht Fachkräften von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern aus Baden-Württemberg, sich über aktuelle gesetzliche Änderungen zu informieren, ihr Wissen im Bereich Betreuungsrecht kontinuierlich zu erweitern und vorhandene Rechtskenntnisse zu vertiefen. Ziel der Fortbildungen ist die Vermittlung praxisrelevanter Inhalte, die unmittelbar in der beruflichen Praxis anwendbar sind. Gleichzeitig bietet das Programm Raum für den fachlichen Austausch und die Diskussion konkreter Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag. Neben theoretischen Einblicken steht die praktische Unterstützung im Fokus.

Nach individueller Rücksprache ist auch die Teilnahme anderer Zielgruppen sowie von Interessierten aus anderen Bundesländern an den Fortbildungen möglich.





Anmeldung möglich
Di. 29.09.2026
Online-Seminar
35,00 € (inkl. MwSt.)
Im Rahmen des Seminars erläutert der Referent die Geltendmachung und Durchsetzung von sozialen Rechten.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Antragstellung, auch bei der falschen Behörde
- Untätigkeitsklage
- Mitwirkungspflichten versus Amtsermittlung
- Widerspruchsverfahren
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
- Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Das Online-Seminar wird mit der Software MS Teams durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0039
Dozent*in
Tobias Noll
Fast ausgebucht
Di., 03.03.2026 - Mo., 18.05.2026
Online-Seminar
50,00 € (inkl. MwSt.)
Die Querschnittsarbeit hat sich in den letzten Jahren verändert. Durch die fortschreitende Digitalisierung öffnet sich uns ein breites Portfolio an neuen Möglichkeiten. Gleichzeitig bestehen möglicherweise Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung und des konkreten Nutzens digitaler Ansätze.

Das zweiteilige Online-Seminar bietet Unterstützung bei der Orientierung und Umsetzung.

Im ersten Termin stehen folgende Inhalte im Fokus:
- Kennenlernen vielfältiger Möglichkeiten und Chancen der „neuen“ Querschnittsarbeit
- Entdecken neuer Tools, Programme und Hilfsmittel, mit denen die Umsetzung erleichtert wird
- Einführung in das Thema Künstliche Intelligenz und deren sinnvolle Nutzung im Kontext von Betreuungsvereinen
- Einblicke in Social Media und die Bedeutung einer digitalen Präsenz für Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden
- Inspiration und neue Impulse für die Praxis

Nach einer Erprobungsphase findet am 18.05.2026 der zweite Termin statt. Hier besteht die Gelegenheit, das Erprobte zu präsentieren, Fragen zu stellen und wieder Neues zu lernen.

Es handelt sich um ein Seminar, das aus zwei Abschnitten am 12.02. und am 18.05.2026 besteht. Mit der Anmeldung buchen Sie beide Abschnitte verbindlich.

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0041
Dozent*in
Ulrike Gödeke
Anmeldung möglich
Di., 16.06.2026 - Do., 18.06.2026
Online-Seminar
70,00 € (inkl. MwSt.)
In diesem Workshop geht es um die Kommunikationsthemen Passivität und Psychologische Spiele.

1. Teil zum Thema Passivität:
Passivität bedeutet kontra-autonomes Verhalten: Durch die Weigerung, eigenständig zu fühlen, zu denken und zu handeln werden eigene Bedürfnisse, Ziele und Entwicklungsnotwendigkeiten ausgeblendet und Problemlösungen vermieden. Passives Verhalten ist stets an eine negativ symbiotische Haltung gekoppelt. Dabei wird Verantwortung delegiert und entstehendes Unbehagen auf andere verschoben.

Was tun, wenn die Klienten so gar nichts tun?

Es werden die Stufen des Problembewusstseins von Klientinnen und Klienten betrachtet. Dabei stehen Reaktionen im Fokus, bei denen Probleme nicht wahrgenommen, abgewertet oder sogar geleugnet werden. Ein besseres Verständnis ermöglicht einen konstruktiven Umgang mit passiven Verhaltensweisen. Die Verantwortung für Veränderung liegt nicht bei den Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner. Es kann lediglich eine Entwicklung angeregt werden – die Veränderung selbst bleibt Aufgabe der betreuten Personen.

2. Teil zum Thema Psychologische Spiele:
Psychologische Spiele stehen für destruktive Interaktionsmuster mit emotional belastendem Ausgang oder umgangssprachlich: 'wenn es mit anderen immer wieder schief geht'. Das Verständnis psychologischer Spiele aus der Perspektive der Transaktionsanalyse ermöglicht es, verborgene Dynamiken in zwischenmenschlichen Beziehungen zu erkennen und zu verstehen. Dies kann dazu beitragen, unproduktive Muster zu durchbrechen und eine effektivere Kommunikation und Beziehungsgestaltung zu fördern.

„Die Idee ist ganz gut, aber ich kann das nicht machen, weil 1.) 2.) 3.)"
„Auch nicht schlecht, aber …“
Das „Ja, aber“-Spiel – ein Blick aus der Transaktionsanalyse

Im Bereich der rechtlichen Betreuung kommt es häufiger vor, dass Klientinnen und Klienten vermeintlich Hilfe wünschen, diese jedoch anschließend ablehnen. Das Online-Angebot vermittelt Impulse zum Spiele-Konzept aus der Transaktionsanalyse und zeigt auf, wie ein konstruktiver Umgang mit solchen Situationen möglich ist. Anhand konkreter Kommunikationsbeispiele aus dem Arbeitsalltag werden gemeinsam kreative neue Handlungsmöglichkeiten entwickelt.

Es handelt sich um ein Seminar, das aus zwei Abschnitten am 16.06. und am 18.06.2026 jeweils von 9:00 bis 12:30 Uhr besteht. Mit der Anmeldung buchen Sie beide Abschnitte verbindlich.

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0042
Dozent*in
Susanne Krüger
Ein typisches Charakteristikum einiger psychiatrischer Krankheitsbilder, wie Suchtkrankheiten und Psychosen/Schizophrenie, ist die Krankheitsuneinsichtigkeit, die teilweise mit einer Behandlungsverweigerung einhergeht. Besonders in Krisensituationen können daraus für Betreuerinnen und Betreuer erhebliche Probleme im rechtlichen Umgang mit den betreuten Personen entstehen. Sie tragen die Verantwortung und müssen mit Krisensituationen adäquat umgehen können.

Im Seminar wird die Frage der freien Willensbildung und ihre Grenzen bezüglich einer Geschäftsfähigkeit/Einwilligungsfähigkeit/Betreuung definiert und umfassend nachvollziehbar geklärt. Darüber hinaus werden die juristischen Voraussetzungen für eine geschlossene Unterbringung und zwangsweise Behandlung im stationären Bereich praxisnah erörtert.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt. Der Fokus liegt dabei auf den rechtlichen Aspekten.
- Skizzenhafte Darstellung der Charakteristika von Suchtkrankheit und Psychosen/Schizophrenie sowie von wesentlichen Behandlungskonzepten
- Fundierte und nachvollziehbare Einschätzung der freien Willensbildung (Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit bezüglich Betreuung, natürlicher Wille)
- Voraussetzungen und Einschätzung der Zulässigkeit einer geschlossenen Unterbringung
- Voraussetzungen und Einschätzung der Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung
- Erläuterung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.11.2024 (1 BvL 1/24) zur Zwangsbehandlung nach § 1832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und deren Auswirkungen auf die Betreuungspraxis

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0044
Dozent*in
Andreas Scheulen, noch nicht bekannt
In der Praxis stellen sich für Betreuerinnen und Betreuer bei der Vermögensverwaltung vielfältige Problemgestaltungen und Haftungsrisiken. Anhand ausgewählter Fallgestaltungen sollen typische und außergewöhnliche Situationen vorgestellt, ihre rechtlichen Grundlagen dargestellt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Haftungsrisiken bei der Wahrnehmung der Vermögenssorge sollen erkannt und ihnen begegnet werden.

Im Seminar werden unter anderem die folgenden praktischen Fragen bearbeitet:
- Wie ist im Hinblick auf § 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die Betreuerhaftung auf bestimmte Handlungen der Betreuten oder Dritter bei der Vermögensverwaltung zu reagieren?
- Welche gerichtlichen Genehmigungen sind wann notwendig?
- Was ist zu tun, wenn man gegen gerichtliche Entscheidungen vorgehen will?
- Wie löse ich bestimmte praktische Probleme bei der Wahrnehmung der Vermögenssorge?

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0045
Dozent*in
Andreas Scheulen
Anmeldung möglich
Do. 08.10.2026
Online-Seminar
110,00 € (inkl. MwSt.)
Mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit sozialleistungsbedürftig zu werden. Dabei gibt es eine Vielzahl von sozialrechtlichen Leistungen, die im Alter und bei Pflege in Anspruch genommen werden können.

Das Seminar befasst sich deshalb mit den Themen:
- Feststellung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und dem SGB XII
- Es wird das Nachrangprinzip der Sozialhilfe besprochen
- Der Einsatz von Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten
- Die jeweiligen Leistungen nach dem SGB XII: zum Beispiel Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Altenhilfe

Des Weiteren werden das sozialrechtliche Verfahren zur Antragstellung, das Widerspruchsverfahren sowie das Klageverfahren erörtert.

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26SD0010
Dozent*in
Andreas Scheulen
Anmeldung möglich
Mo. 09.11.2026
Tagungszentrum Gültstein
179,00 € (inkl. MwSt.)
In diesem Seminar werden alle wichtigen Aspekte zur Wunschbefolgung, zu Verantwortung und Pflichten von Betreuerinnen und Betreuern sowie zu den damit verbundenen Haftungsrisiken vermittelt.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Wunschbefolgungspflicht: Welche "schwerwiegenden" Rechtsgutsgefährdungen müssen Betreuerinnen und Betreuer abwenden?
- Qualitative und quantitative Aspekte der Unzumutbarkeit von Wunschbefolgung
- Verschlechterung der gesamten Lebens- und Versorgungssituation: Mitwirkungspflichtverletzung bei Sozialleistungsbezug und Verletzung der Vermögensbetreuungspflichten (Vermögensgefährdende oder nur unvorteilhafte Geldanlagen sowie Verzicht und Verschwendung von Vermögen)
- Haftung wegen der Verletzung personensorgerechtlicher Pflichten?
- Sachkunde als haftungsrechtlicher Sorgfaltsmaßstab


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 90 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0007
Dozent*in
Jörg Tänzer
Die Unterbringung verhaltensauffälliger, psychisch erkrankter Menschen stellt für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar, die ein Höchstmaß an Professionalität erfordert. Nicht zuletzt, weil es bei diesen Einsätzen zu heftigen körperlichen Auseinandersetzungen kommen kann.

In dem Seminar lernen die Teilnehmenden die Aufgaben und Zuständigkeiten aller beteiligten Stellen und Behörden im gefahren- und zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren kennen. Darüber hinaus erhalten sie einen Überblick über die (begrenzten) polizeilichen Möglichkeiten. Ergänzend lernen die Teilnehmenden praktische Verhaltenshinweise im Umgang mit Menschen kennen, die sich aufgrund einer psychotischen Störung aggressiv verhalten.
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Kurs-Nr.
26RP0014
Dozent*in
Jürgen Adam
Anmeldung möglich
Mi. 13.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
209,00 € (inkl. MwSt.)
Das Führen von Betreuungen wird zunehmend auch für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer komplexer und schwieriger: Immer mehr Rechtsänderungen, Fälle mit Auslandsbezug und hohe Erwartungen von allen Verfahrensbeteiligten, die die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer vor Herausforderungen stellen.

Im Seminar wird den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben ihre schwierigen Fälle vorzustellen. Die Referenten lösen zusammen mit den Teilnehmenden die Fälle und stellen Lösungsmöglichkeiten vor.

Die Fallwerkstatt und Supervision ist eine Reflexions- und Beratungsform für Fragen und Probleme aus der beruflichen Praxis. Angesichts wachsender Anforderungen im Berufsfeld Betreuungen bietet sie die Möglichkeit, in Begleitung von ausgebildeten Beratern und erfahrenen Praktikern, Erfahrungen aus dem Betreuungsrecht zu reflektieren.

In angeleiteten Reflexionsprozessen wird die Qualität der Arbeit unterstützt, die Kommunikations- und Konfliktfähigkeit gestärkt, Potenziale und Ressourcen belebt und neue Sichtweisen eröffnet. Es wird zudem zusammen bewertet, wie zukünftig gegebenenfalls ressourcenschonender und effektiver gearbeitet werden kann.

Alle Teilnehmenden profitieren so von der Besprechung der eigenen und der fremden Fälle. Die Inhalte unterliegen der Schweigepflicht.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 120 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0029
Dozent*in
Frank Müller, Karim Chermiti
Anmeldung möglich
Mi. 20.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
89,00 € (inkl. MwSt.)
Die Betreuungsbehörde schlägt dem Gericht eine Betreuerbestellung vor, wenn diese erforderlich ist, weil die betroffene Person voraussichtlich einen Stellvertretungsbedarf haben wird. Wenn die Behörde schon aus ihren Recherchen zum Sozialbericht ableiten kann, dass dieser Bedarf nicht besteht, hat sie, je nach Lebenslage der Betroffenen und der tatsächlichen örtlichen Verfügbarkeit, andere betreuungsvermeidende Hilfen zu vermitteln.

Der Referent erschließt mit den Teilnehmenden fallbezogen das betreuungsvermeidende Potential der anderen Hilfen und lotet anhand ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufträge die Grenzen dieser Potentiale aus.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Handlungsfähigkeitsprognose durch die Behörde: Wird die betroffene Person voraussichtlich rechtlichen Vertretungsbedarf haben?
- Situative Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit und Fähigkeit zur Erfüllung von Mitwirkungspflichten in Verwaltungsverfahren
- Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen: Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe, auch nach § 35a, § 41 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Unterstützung und Beratung nach § 106 SGB IX, Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), Sozialpsychiatrische Dienste, Soziotherapie
- Pflegebedürftige Menschen: Pflegeberatung und Pflegestützpunkte nach dem Pflegeunterstützungsgesetz und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG), Versorgungsplanung, Psychiatrische Pflege
- Jobcoaching, Beratung und Unterstützung nach § 16a SGB II, § 11 und § 68 SGB XII
- Antragstellungshilfe durch die Betreuungsbehörde
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Kurs-Nr.
26RP0032
Dozent*in
Jörg Tänzer
Die Betreuungsrechtsreform stellt die Betreuungsbehörden vor neue Aufgaben – vor allem in der Unterstützung und Begleitung von Menschen vor und während einer rechtlichen Betreuung, in der Beratung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern sowie in der Abstimmung mit den Gerichten zum Abbau von Reibungsverlusten im Betreuungsalltag. Damit wächst auch die Bedeutung funktionierender Netzwerke: mit Betreuenden, Angehörigen, sozialen Diensten, Gemeinden und vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren. Doch wie gelingt die Balance zwischen guter Zusammenarbeit, klarer Kommunikation – und nötiger Abgrenzung? Wie können Betreuungsbehörden ihre Rolle im Blick behalten und eine bewusste, strukturierte und auf Augenhöhe basierende Kooperation gestalten?

In diesem praxisnahen Seminar werden die Chancen und Herausforderungen der Netzwerkarbeit beleuchtet. Die Teilnehmenden erhalten Werkzeuge und Impulse für ihren Arbeitsalltag. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Behörden auszutauschen und ihre Haltung zwischen Unterstützung und Steuerung zu reflektieren.

Die Teilnehmenden erhalten im Vorfeld einen Impulsbogen, auf dem sie Fragen, Wünsche und Erwartungen mitteilen können. Diese werden dann entsprechend in den Tagesablauf integriert.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Netzwerkarbeit im neuen Betreuungsrecht (Schwerpunkt § 8 Betreuungsorganisationgesetz (BtOG))
- Zusammenarbeit im Spannungsfeld zwischen Erwartung und Auftrag
- Klare Kommunikation und professionelle Abgrenzung
- Fallarbeit, kollegialer Austausch und Methoden für die Praxis
- Impulse zur Entwicklung einer netzwerkorientierten Haltung
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Kurs-Nr.
26RP0034
Dozent*in
Christian Schroff, Daniela Grutschnig
Anmeldung möglich
Di. 06.10.2026
Tagungszentrum Gültstein
174,00 € (inkl. MwSt.)
Krisenmanagement gehört zum Alltag von Betreuerinnen und Betreuern. Plötzlich ist alles anders und die bisherige Kommunikation scheint auf dem Kopf zu stehen. Die betreute Person wirkt verwirrt, bedroht, spricht von Beziehungsabbruch oder deutet suizidale Gedanken an. Was ist zu tun, wenn sich Krisen andeuten oder akut werden? Wie lassen sie sich rechtzeitig erkennen und wie sollte man mit ihnen umgehen? Wie unterscheiden sich psychische, soziale und kommunikative Krisen? Wie lässt sich jeweils angemessen klar und gewaltfrei mit den Betroffenen und den Beteiligten Behörden, Fachpersonen und Netzwerkpartnern kommunizieren?

In dem Seminar wird praxisnah vermittelt, was Krisen sind, wie sie bewältigt werden können und wie psychische, soziale und suizidale Krisen erkannt, deeskalierend kommuniziert und in der Gesprächsführung sicher gehandhabt werden können.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 85 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0035
Dozent*in
Helga Benz-Roeder
Anmeldung möglich
Mo. 20.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
89,00 € (inkl. MwSt.)
Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden sind wichtige Institutionen zur klientenzentrierten Umsetzung des Betreuungsrechts und zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts betroffener Menschen. Gerade dort, wo es um die Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie bevollmächtigter Personen oder die Beratung zur Erstellung von Vorsorgeregelungen geht, werden fast identische gesetzliche Aufgaben beschrieben.

Die Klärung der jeweiligen Rollen, die Abstimmung in der Aufgabenwahrnehmung und auch die Beschreibung der wechselseitigen Erwartungen sind Basis guter Kooperationsstrukturen. Aber wie können diese Strukturen wachsen? Wo sind die Schnittstellen? Was sind Reibungspunkte und Herausforderungen? Wodurch genau ergeben sich Vorteile und Synergien?

Das Seminar bietet eine fundierte Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen des Beratungs- und Unterstützungsauftrages der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörden, einschließlich der Beschreibung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Im fachlichen Austausch werden Vorteile und Synergien analysiert, um auch Herausforderungen und Reibungspunkte gezielt anzugehen.

Das Seminar besteht aus einer Mischung aus theoretischem Input und Gruppenarbeit, um die Ideen und Erfahrungen der Teilnehmenden praxisnah einzubringen. „Best-Practice“-Beispiele und Ansätze zur Verstetigung verbindlicher Kooperationsstrukturen kommen nicht zu kurz.
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Kurs-Nr.
26RP0036
Dozent*in
Holger Marx, Ulrike Hörnisch
In der Querschnittsarbeit und in der Betreuungsführung ist es wichtig und förderlich, möglichst viele Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner zu kennen und konstruktiv mit diesen zusammenzuarbeiten.

Aufgrund der eigenen Betreuungsführung und als Akteure im Netzwerk sind Querschnittsmitarbeitende qualifiziert, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer fundiert einzuführen, zu beraten, zu begleiten und zu binden. Querschnittsmitarbeitende spielen somit eine zentrale Rolle in der Qualitätssicherung der ehrenamtlichen Betreuungsführung. Doch erst ein starkes, gut gepflegtes Netzwerk ermöglicht es, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen, Ehrenamtliche ins Netzwerk zu integrieren und langfristig an den Verein zu binden.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Grundlagen der Netzwerkarbeit (Gründe, Phasen, Steuerung, Akteure und Rollen, Interessen, Konfliktbewältigung, Reflexion)
- Die drei Hauptakteure des Betreuungswesens (Betreuungsgerichte, -behörden und -vereine) und die Schnittstellen in Bezug auf das Ehrenamt – Aufgaben, Chancen und Risiken für die Netzwerkarbeit
- Weitere mögliche Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner: Netzwerkanalyse – Wer gehört unbedingt dazu, auf wen wird bei Bedarf zurückgegriffen?
- An welchen Stellen der Querschnittsarbeit können welche Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner eingebunden werden? Welche Inhalte könnten dabei eine Rolle spielen? Welchen Nutzen haben die Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vereine davon?
- Wie entsteht ein Netzwerk? Selbst die Initiative ergreifen oder Bestehendes nutzen?
- Exkurs: Vereinbarung mit Familienangehörigen – nur mit Netzwerkpartnern erfolgreich
- Best Practice
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Kurs-Nr.
26RP0037
Dozent*in
Bärbel Juchler-Heinrich, Ulrike Hörnisch

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