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Der KVJS bietet viele Fortbildungen als reines Online-Seminar an. Dies ermöglicht eine flexible, ortsunabhängige Teilnahme. Auf dieser Seite ist das aktuelle Angebot zu finden. Alternativ sind die Fortbildungen auch unter den jeweiligen Themen-Kacheln gelistet.
Nutzungshinweise zur Teilnahme an Online-Seminaren, sowie zu den Videokonferenzplattformen finden Sie hier.

Online-Lernen

Der KVJS bietet viele Fortbildungen als reines Online-Seminar an. Dies ermöglicht eine flexible, ortsunabhängige Teilnahme. Auf dieser Seite ist das aktuelle Angebot zu finden. Alternativ sind die Fortbildungen auch unter den jeweiligen Themen-Kacheln gelistet.
Nutzungshinweise zur Teilnahme an Online-Seminaren, sowie zu den Videokonferenzplattformen finden Sie hier.





Anmeldung möglich
Di. 29.09.2026
Online-Seminar
35,00 € (inkl. MwSt.)
Im Rahmen des Seminars erläutert der Referent die Geltendmachung und Durchsetzung von sozialen Rechten.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Antragstellung, auch bei der falschen Behörde
- Untätigkeitsklage
- Mitwirkungspflichten versus Amtsermittlung
- Widerspruchsverfahren
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
- Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Das Online-Seminar wird mit der Software MS Teams durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0039
Dozent*in
Tobias Noll
Werdende oder frisch gebackene Eltern müssen sich mit einer Vielzahl von rechtlichen und praktischen Fragen auseinandersetzen. Als Beraterin oder Berater in einer Schwangerschaftsberatungsstelle spielen Sie eine zentrale Rolle dabei, diese Unsicherheiten zu klären. In diesem Seminar erweitern Sie Ihr Fachwissen, um Eltern kompetent bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen.

Zentrale Fragestellungen, die in der Beratung angesprochen werden können:
- Elternzeit und Elterngeld: Wie beantragen Eltern Elternzeit und Elterngeld korrekt? Was muss bei der Antragstellung beachtet werden? Welche Fristen und Formvorschriften gibt es? Sollte der Antrag gemeinsam oder getrennt gestellt werden, und welche Auswirkungen hat dies auf das gewählte Familienmodell?
- Wiedereinstieg in den Beruf: Wie gelingt der Wiedereinstieg in Teilzeit, ohne dass es zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommt?
- Rechtliche Rahmenbedingungen für gleichberechtigte Elternschaft: Welche rechtlichen Aspekte müssen Eltern kennen, um in ihrem gewählten Familienmodell gleichberechtigt zu leben? Welche vertraglichen Regelungen sind notwendig, um die Familie rechtlich abzusichern?
- Elternschaft ohne Trauschein: Wie funktioniert eine gleichberechtigte Elternschaft ohne Trauschein, insbesondere wenn die Care-Arbeit nicht exakt zu gleichen Teilen aufgeteilt werden kann?
- Familienrecht und der Standardvertrag: Passt der Standardvertrag, der bei einer zivilrechtlichen Hochzeit automatisch geschlossen wird, zum gewählten Familienmodell der Eltern?
- Rechtsänderungen: Was hat sich beim Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2024 geändert? Welche Auswirkungen hat die Reform des Namensrechts ab dem 01.05.2025?
- Reformen im Unterhaltsrecht: Welche Reformen sind im Unterhaltsrecht geplant, und wie wirken sich diese auf die Beratung von Eltern aus?

Im ersten Teil des Seminars wird der Anspruch auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld (Plus) sowie der Wiedereinstieg in Teilzeit behandelt sowie weitere relevante Themen wie Krankenversicherungs- und Steuerfragen. Im zweiten Teil geht es um die juristischen Aspekte einer gleichberechtigten Partnerschaft. Es wird erläutert, was unbedingt über die rechtlichen Konsequenzen bekannt sein muss, wenn Eltern zusammenziehen, ein Kind bekommen, heiraten oder sich möglicherweise trennen. Sie erfahren, wie Eltern ihre individuelle Lebenssituation mit der bestehenden Gesetzgebung in Einklang bringen und durch individuelle Vereinbarungen rechtliche Risiken vermeiden können.

Fragen und (Fall-)Beispiele können im Vorfeld eingereicht werden. Diese sollten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn an fortbildung@kvjs.de gesendet werden.

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26PD0005
Dozent*in
Bettina Trojan
Jeder Träger einer Kindertageseinrichtung bedarf für den Betrieb eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII. Grundsätzlich gilt das Fachkräftegebot nach § 7 KiTaG beziehungsweise § 34 LKJHG. Der Träger ist für die Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Qualifikation und der Eignung des Fachpersonals gem. § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII verantwortlich.

Aufgrund der Vielfalt an Berufsausbildungen und Qualifikationen, die zum Einsatz als pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG und § 34 LKJHG in einer Kindertageseinrichtung führen können, ergeben sich in der Praxis häufig Fragen, wer in einer Kindertageseinrichtung in welcher Funktion beschäftigt werden kann.

In dem angebotenen Online-Kompaktseminar werden eine Übersicht und Informationen angeboten zu
- Fachkräftekatalog in § 7 KiTaG und § 34 LKJHG
- Ausbildungswege
- Ausnahmezulassungen

Zudem soll Raum gegeben werden für Fragen, die von den Teilnehmenden eingebracht werden.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0023
Dozent*in
Astrid Ebrahimi, Gudrun Ruf-Speidel
Interessensbekundung möglich

Neu im Geschäft? Bewusst zur neuen Führungskraft
Fortbildungsreihe: Leitungskompetenz in der Jugend-, Sozial- und Eingliederungshilfe

Do. 24.09.2026
Online-Seminar
90,00 € (inkl. MwSt.)
Der heutige Führungsalltag ist getragen von vielfältigen Herausforderungen. Es gilt, täglich Ziele zu definieren, Budgetverantwortung zu tragen, Entscheidungen zu treffen, Mitarbeiternde zu fordern, zu fördern und zu führen.

Das Seminar ermöglicht neuen Führungskräften, praktisches Know-how für ihre tägliche Arbeit im Umgang mit ihren Mitarbeitenden zu erlangen. Es werden die Bausteine Führungsstile, Leitungsrollen und Teamentwicklung behandelt. Darüberhinaus geht das Seminar auf Themenfelder ein, die den rechtlichen Handlungsrahmen abbilden, in dem sich die heutigen Leitungskräfte tagtäglich behaupten müssen.
Die Teilnehmenden werden dabei angehalten, konkrete Praxisthemen und Beispiele einzubringen. Das kann auch den Umgang mit „schwierigen Mitarbeitenden“ im Einzelfall bedeuten.

Hinweise:

Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool Zoom durchgeführt.

Die Fortbildungsreihe ist ein Qualifizierungskonzept für Leitungskräfte der verschiedenen Ebenen öffentlicher und freier Träger der Jugend- und Sozialhilfe wie Jugendamt und Sozialamt, Beratungsstellen, Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und Leitungen von Kindertageseinrichtungen sowie der Träger der Eingliederungshilfe.

Inhalte und Methoden werden bei allen Veranstaltungen stets teilnehmerzentriert vermittelt und eingeübt. Zur Gewährleistung des individuellen Transfers in den beruflichen Alltag kommt ein Methodenmix zum Einsatz. Auch der Austausch unter den Leitungskräften kommt nicht zu kurz.

Die einzelnen Seminare sind aufeinander abgestimmt, aber jeweils als in sich abgeschlossene Einheit konzipiert. Die Seminare sind einzeln und unabhängig voneinander wählbar und werden einzeln bescheinigt. Sie haben also die Möglichkeit, sich Ihr eigenes Lernkonzept zusammenzustellen – je nach Arbeitsfeldanforderungen und persönlichem Bedarf.

Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist die genaue Angabe der eigenen Leitungsfunktion oder Leitungsaufgabe erforderlich. Zur Sicherstellung der Zielgruppe erfolgt eine Auswahl der Teilnehmenden. Eine verbindliche Teilnahmezusage erfolgt spätestens nach Anmeldeschluss.
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Kurs-Nr.
26JD0007
Dozent*in
Bernd Löhle
Anmeldung möglich
Do. 24.09.2026
Online-Seminar
40,00 € (inkl. MwSt.)
Wenn eine Person durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern, stellt sich oft die Frage, wer sie rechtlich vertreten darf. Entgegen der weit verbreiteten Annahme haben Ehepartnerinnen und partner ohne entsprechende Vollmacht nicht automatisch das Recht, Auskünfte zu erhalten oder Entscheidungen zu treffen – es sei denn, eine Vorsorgevollmacht liegt vor.
Für unverheiratete Paare bleibt die Vorsorgevollmacht weiterhin die einzige Möglichkeit, eine rechtliche Vertretung sicherzustellen.
Mit der Reform des Betreuungsrechts ist (zum 01.01.2023) das Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) eingeführt worden. Doch ersetzt dieses das Instrument der Vorsorgevollmacht – oder ergänzt es lediglich? Diese und weitere aktuelle rechtliche Fragen stehen im Mittelpunkt der Fortbildung.
Ziel ist es, Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen praxisnah zu vermitteln, damit Sie Ratsuchende sicher und fundiert beraten können.

Inhalte:
- Vorsorgevollmacht: rechtliche Grundlagen, Bedeutung und Grenzen
- Ehegattennotvertretungsrecht: Einführung und rechtlicher Rahmen (§ 1358 BGB)
- Abgrenzung, Vorteile und Grenzen beider Vertretungsformen

Die Online-Veranstaltung wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26SD0007
Dozent*in
Susanne Weber-Käßer
Anmeldung möglich

Modul 5: Kostenerstattung nach § 16 SGB IX
Qualifizierungsreihe Sachbearbeitung

Do. 24.09.2026
Online-Seminar
40,00 € (inkl. MwSt.)
Ziel des Seminars ist die Vermittlung und Vertiefung rechtlicher Kenntnisse zu Erstattungsansprüchen zwischen Rehabilitationsträgern nach § 16 Sozialgesetzbuch (SGB) IX ergänzend zu den Normen des SGB X.

Schwerpunkte sind:
- Zweck der Norm
- Kostenerstattung als ausgleichendes Korrelat zu §§ 14, 15 Absatz 2 und Absatz 3 SGB IX
- Klärung der Erstattungszuständigkeit
- Behandlung von Fragen der Teilnehmenden

Dieses Modul ist Teil der Qualifizierungsreihe Sachbearbeitung.
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Kurs-Nr.
26SD0015
Dozent*in
Andreas Pitz
Anmeldung möglich
Di. 22.09.2026
Online-Seminar
35,00 € (inkl. MwSt.)
Die wichtigsten Grundlagen für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörden sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) festgelegt. Das BtOG verändert die Aufgaben und Anforderungen an die Betreuungsbehörden. Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen:
- Wie gestaltet sich die Beteiligung der Betreuungsbehörden ab dem gerichtlichen Verfahren?
- Welche Mitteilungspflichten gegenüber dem Gericht sind zu erfüllen?
- Welche Aspekte sind bei der Beratung und Unterstützung der betroffenen Personen zu beachten?

Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über das reformierte Betreuungsrecht und seine Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Betreuungsbehörden. Für Fachkräfte, die bereits seit Längerem in diesem Tätigkeitsfeld arbeiten, dient das Seminar der Systematisierung und Ergänzung der Kenntnisse. Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger erhalten einen ersten kompakten Überblick.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Ziele der Reform, Umsetzung des § 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeine Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörden, §§ 1 bis 13 BtOG
- Beratung und Unterstützung, Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung, § 8 BtOG
- Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen und beruflich tätigen Betreuern, §§ 19 bis 30 BtOG

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0016
Dozent*in
Susanne Weber-Käßer
Im Rahmen der Regelkommunikation wird über aktuelle Entwicklungen auf Landesebene und Themen des Arbeitsfelds "Kindertagesbetreuung" informiert.

Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an pädagogische Fachberatungen der kirchlichen, freien und privaten Trägerverbände. Sie dient dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0015
Dozent*in
Kristin Hermann
Im Rahmen der Regelkommunikation wird über aktuelle Entwicklungen auf Landesebene und Themen des Arbeitsfelds "Kindertagesbetreuung" informiert.

Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an die Fachberatungen der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Sie dient dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0016
Dozent*in
Kristin Hermann
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) erhalten in der Rehabilitation, Teilhabe und Pflege einen besonderen Stellenwert in der Diagnose, Prävention, Behandlung oder bei der Linderung von Erkrankungen.

Es handelt sich um Produkte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung, die im Wesentlichen auf digitalen Technologien beruhen. Sie dienen der Förderung der Gesundheit sowie der Erkennung und Überwachung von Krankheiten und Behinderungen, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung, der Sicherung des Erfolgs einer Heilbehandlung über Sektoren hinweg.

DiPAs werden nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten als „App auf Rezept“ erbracht und eröffnen einen vielschichtigen Transformations- und Change-Prozess, in dessen Fokus das digitale Versorgungsarrangement stehen wird. Allerdings fehlt oft der Überblick über die vorhandenen Angebote und den gesetzlichen Vorgaben.
Insbesondere gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer nehmen im Rahmen der Beratung ihrer Betreuten und ihrer Vertretung bei Entscheidungen für oder gegen digitale Gesundheits- oder Pflegeanwendungen eine wichtige Rolle ein, insbesondere bei der rechtssicheren Unterstützung rund um die elektronische Patientenakte.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:

1. Digitale Gesundheitsversorgung: Aktuelles zu Anwendungsfeldern, medizinischem Nutzen, Versorgungseffekten und Risiken
- DiGAS und digitale Gesundheitskompetenz
- DiPAS und ergänzende Unterstützungsleistungen (eUL)
- Besonderheiten bei Videosprechstunden und telemedizinischer Leistung per Video
- Informationsgrundlagen der Krankenkassen: die elektronische Gesundheitskarte
- Exkurs: Digitale Gesundheitsanwendungen im Bereich psychischer Gesundheit

2. Rechtlicher Rahmen: Telematikinfrastruktur und gesetzliche Vorgaben der Kranken- und Pflegeversicherung
2.1 Anforderungen, Betrieb, Überwachung und Anwendungen
2.2 Die elektronische Patientenakte im juristischen Kontext
- Angebot und Einrichtung der elektronische Patientenakte
- Nutzung der elektronischen Patientenakte durch die versicherte Person oder eine vertretende Person
- Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte
- Erklärung zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort
- Hinweis auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen
- Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten
- Übermittlung ärztlicher Verordnungen
- Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Kostenträger
- Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke
- Telemedizinische Verfahren

Das Seminar eignet sich als Einstieg in die Thematik für Interessierte ohne Vorkenntnisse. Ziel ist es, Wissen über medizinische und gesetzliche Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und konkrete Anwendungen zu vermitteln.

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0033
Dozent*in
Ursula Pitzner
Ausgangspunkt des Online-Seminars ist die Meldepflicht von Trägern gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII. Demnach sind Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder in Kindertageseinrichtungen zu beeinträchtigen, dem KVJS-Landesjugendamt zu melden.

Im Seminar soll aufgezeigt werden, wie das Landesjugendamt nach Eingang einer Meldung zur Beeinträchtigung des Kindeswohls mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung im Sinne einer Qualitätsentwicklung zusammenarbeitet. Referenzpunkt seit Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist das Erarbeiten, Anwenden und Weiterentwickeln eines Gewaltschutzkonzeptes. Die Träger stehen in der Verantwortung, dass dieser Prozess gelingen kann.

Hinweis:
Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie dient auf Grund Ihrer Inhalte und dem Austausch der Teilnehmenden im Rahmen ihrer Funktion.
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Kurs-Nr.
26KD0048
Dozent*in
Susanne Winter, Kerstin Fuchshuber
Anmeldung möglich
Do. 23.07.2026
KVJS Stuttgart
159,00 € (inkl. MwSt.)
In diesem Seminar erfahren Sie alles rund um das Erbrecht in der Betreuungspraxis.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Praxisbezogene Grundzüge des materiellen und formellen deutschen Erbrechts
- Erbrechtliche Fragestellungen mit Wirkungen in andere Rechtsgebiete (insbesondere Betreuungsrecht und Sozialrecht)
- Zivil- und sozialrechtliche Aspekte des Behindertentestaments in der rechtlichen Betreuung
- Update relevante Rechtsprechung zum Erbrecht für die Betreuungspraxis
- Nachlasssicherung und Betreuung
- Vergütung bei Tod der betreuten Person


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 70 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0005
Dozent*in
Christian Gimbel
Während wir momentan vielleicht das Gefühl haben, AD(H)S ist ein wenig aus dem Fokus geraten, scheinen die Diagnosen im Autismusspektrum zuzunehmen. Beides begegnet insbesondere Fachkräften an SBBZ sehr häufig – manchmal sogar in Kombination. Dies stellt viele Fachkräfte im Rahmen ihres Auftrages vor Herausforderungen.

Die Teilnehmenden erhalten im ersten Teil dieser Online-Fortbildung fundiertes Hintergrundwissen zu den psychischen Grundbedürfnissen – insbesondere von jungen Menschen, die ein SBBZ besuchen.

Der zweite Baustein des Tages sind die beiden großen Themen AD(H)S und Autismusspektrumsstörungen. Dabei erhalten die Teilnehmenden ebenfalls zunächst Fachwissen. Anschließend reflektieren wir gemeinsam, wie all die Themen im praktischen Alltag miteinander verknüpft und berücksichtigt werden können.

Ziel dieser Fortbildung ist, den Fachkräften Hintergrundwissen, Methoden und Impulse an die Hand zu geben, neurodivergente Kinder und Jugendliche in der Schule besser unterstützen zu können.

Gerne dürfen eigene Fallbeispiele eingebracht werden.

Hinweis:

Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool Zoom durchgeführt.
weitere Details

Kurs-Nr.
26JD0013
Dozent*in
Natalie Hellerich
Anmeldung möglich
Do., 16.07.2026 - Do., 23.07.2026
Online-Seminar
140,00 € (inkl. MwSt.)
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz gewährt mit § 2 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 4 SchKG jeder Frau und jedem Mann das Recht auf Information und Beratung zu sozialen und wirtschaftlichen Hilfen für Kinder und Familien. Die Schwangere ist bei der Geltendmachung von Ansprüchen zu unterstützen, § 2 Absatz 2 Satz 2 SchKG. Eine Schwangerschaft und Geburt können sozialrechtliche Fragen auslösen, beispielsweise zur Auswirkung auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Zusammenspiel mit den Vorgaben und Leistungen des Mutterschutzes ist komplex. Trotz intensiver Einarbeitung, oft im Selbststudium, sind Zweifel in der alltäglichen Beratung von Klientinnen und Klienten oder bei Auseinandersetzungen mit der Agentur für Arbeit, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Krankenkassen unvermeidlich. Über die Darstellung der allgemeinen Grundlagen hinaus werden spezielle Fragen aus der Praxis der Schwangerschaftsberatung verständlich erläutert. Ziel ist es, vorhandene Kenntnisse zu vertiefen und mehr Sicherheit in der Arbeit zu vermitteln.

Um das Seminar praxisorientiert nach den Wünschen der Teilnehmenden auszurichten, können Fragen und Fallbeispiele gerne zusammen mit der Anmeldung oder spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn an fortbildung@kvjs.de gesendet werden.

Es handelt sich um ein Seminar, das aus zwei Abschnitten am 16.07. und 23.07.2026 jeweils von 8:30 bis 12:30 Uhr besteht. Mit der Anmeldung buchen Sie beide Abschnitte verbindlich.

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26PD0012
Dozent*in
Petra Rieder-Link, Birgit Große Stetzkamp

Anmeldung möglich Anmeldung möglich
Fast ausgebucht Fast ausgebucht
Auf Warteliste Auf Warteliste
Kursausfall Ausfall
Anmeldung möglich, kein Status verfügbar Anmeldung möglich, kein Status verfügbar
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Keine Anmeldung möglich Keine Anmeldung möglich