Das Leben wird immer digitaler. Es gibt kaum einen Bereich des realen Lebens, der nicht auch digital vertreten ist: Einkaufen, Bankgeschäfte erledigen, Versicherungen abschließen, Bücher ausleihen, Konzerte besuchen, Freunde finden, miteinander reden, schreiben oder sich sehen sind heute digital möglich.
Technik kann die digitale Teilhabe stärken. Früher war es aufgrund einer Beeinträchtigung oft nicht möglich, an der Mitgliederversammlung eines Vereins teilzunehmen. Heute werden viele Versammlungen hybrid durchgeführt, sodass die Teilnahme bequem von zu Hause aus möglich ist. Außerdem können Geräte zu Hause barrierefrei eingerichtet werden. Es gibt inzwischen einige digitale Hilfsmittel, die Hör- oder Sehbeeinträchtigungen ausgleichen können.
Gleichzeitig entstehen aber auch neue Hürden: Bankfilialen schließen, und die Steuererklärung kann nicht mehr unbegrenzt in Papierform abgegeben werden. Die elektronische Patientenakte ist für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet.
Was aber, wenn die entsprechenden Geräte oder das Wissen für deren Nutzung fehlen? Und wie steht es um Datensicherheit und Datenschutz?
Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Wie souverän wird mit digitalen Geräten, Anwendungen und Diensten umgegangen? (Smartphone, Messenger-Dienste, E-Mail, Online-Banking, soziale Medien, elektronische Patientenakte)
- Welche Hilfsmittel gibt es zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder kognitiven Einschränkungen?
- Wie ist digitale Teilhabe mit Selbstbestimmung und Schutzpflichten vereinbar? (Rechtlicher Rahmen: Betreuungsrecht, Datenschutz, Behindertenrechtskonvention)
- Wie können Betreuende und Betreuerinnen und Betreuer geschützt werden und die digitalen Möglichkeiten sicher nutzen? (Stellvertretung, sichere Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Notfallpläne, Erkennung digitaler Risiken wie Betrug und Phishing)
- Künstliche Intelligenz und digitaler Nachlass