Kursbereiche >> Rechtliche Betreuung

Das Fortbildungsprogramm „Rechtliche Betreuung“ ermöglicht Fachkräften von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern aus Baden-Württemberg, sich über aktuelle gesetzliche Änderungen zu informieren, ihr Wissen im Bereich Betreuungsrecht kontinuierlich zu erweitern und vorhandene Rechtskenntnisse zu vertiefen. Ziel der Fortbildungen ist die Vermittlung praxisrelevanter Inhalte, die unmittelbar in der beruflichen Praxis anwendbar sind. Gleichzeitig bietet das Programm Raum für den fachlichen Austausch und die Diskussion konkreter Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag. Neben theoretischen Einblicken steht die praktische Unterstützung im Fokus.

Nach individueller Rücksprache ist auch die Teilnahme anderer Zielgruppen sowie von Interessierten aus anderen Bundesländern an den Fortbildungen möglich.

Rechtliche Betreuung

Das Fortbildungsprogramm „Rechtliche Betreuung“ ermöglicht Fachkräften von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern aus Baden-Württemberg, sich über aktuelle gesetzliche Änderungen zu informieren, ihr Wissen im Bereich Betreuungsrecht kontinuierlich zu erweitern und vorhandene Rechtskenntnisse zu vertiefen. Ziel der Fortbildungen ist die Vermittlung praxisrelevanter Inhalte, die unmittelbar in der beruflichen Praxis anwendbar sind. Gleichzeitig bietet das Programm Raum für den fachlichen Austausch und die Diskussion konkreter Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag. Neben theoretischen Einblicken steht die praktische Unterstützung im Fokus.

Nach individueller Rücksprache ist auch die Teilnahme anderer Zielgruppen sowie von Interessierten aus anderen Bundesländern an den Fortbildungen möglich.





Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde die Rolle der Betreuungsbehörden sowohl im Vorfeld als auch während der Betreuung gestärkt. Zudem kommt den Betreuungsbehörden eine zentrale Rolle bei der Prüfung der Eignung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer und der Registrierung beruflicher Betreuerinnen und Betreuer zu, was die Qualität der rechtlichen Betreuung sichert. Dies erfordert eine noch engere Zusammenarbeit mit den Gerichten, die jedoch oft problematisch ist. Einerseits variiert die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten erheblich, andererseits ist einigen Gerichten die neue Rolle der Betreuungsbehörden nicht vollständig bewusst.

In dem Seminar sollen zunächst die Bereiche identifiziert werden, in denen eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung erforderlich sind. Anschließend werden gemeinsam Ideen entwickelt, wie diese Zusammenarbeit verbessert werden kann.

Im zweiten Teil des Seminars wird zudem das Beschwerderecht der Betreuungsbehörden näher beleuchtet. Dabei werden einerseits die Möglichkeiten der Rechtsmitteleinlegung vorgestellt und andererseits die in der Praxis oft beobachtete Zurückhaltung erläutert, die mit unbegründeten Sorgen verbunden ist. Ziel ist es, dass die Fachkräfte der Betreuungsbehörden ihre Tätigkeit selbstbewusst und auf Augenhöhe mit den Gerichten ausüben.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit zwischen Gericht und Betreuungsbehörde
- Checks and Balances im Vorfeld und während des Betreuungsverfahrens
- Betreuervorschlag: Wer setzt sich durch?
- Prüfung der Eignung ehrenamtlicher und beruflicher Betreuerinnen und Betreuer samt neuester Rechtsprechung
- Rolle der Betreuungsbehörde im Unterbringungsverfahren – das unbekannte Terrain
- Beschwerderecht der Betreuungsbehörden – Voraussetzungen, Vorgehen und praktische Erwägungen
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Kurs-Nr.
26RP0023
Dozent*in
Szymon Mazur
Anmeldung möglich
Do. 30.04.2026
KVJS Stuttgart
184,00 € (inkl. MwSt.)
Mit der Reform des Betreuungsrechts, die am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, wurde das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen deutlich gestärkt. Gleichzeitig blieben aber wesentliche staatliche Schutzpflichten bestehen. In diesem Spannungsverhältnis zwischen der Wahrung der Selbstbestimmung und den staatlichen Schutzpflichten bewegt sich auch die Problematik der Betreuung gegen den geäußerten Wunsch der zu betreuenden Person.

Schwerpunkt des Seminars ist die Vertiefung der verfassungsrechtlichen Grundsätze und der betreuungsrechtlichen Rechtsvorschriften, die einen Ausgleich zwischen der Selbstbestimmung und dem Schutz betreuter Menschen schaffen.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Selbstbestimmung und staatliche Schutzpflichten
- Die Magna Charta des § 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Selbstbestimmung und ihre Grenzen
- Freier und natürlicher Wille
- Überblick: Zwang in der Betreuung
- Voraussetzungen der Betreuung gegen den geäußerten Wunsch
- Zweckmessigkeitserwägungen, insbesondere Grenzen der Betreubarkeit zum Beispiel bei Menschen ohne Obdach, mit Suchtproblematik und mit hohem Aggressionspotential mit konkreten Beispielen aus der Praxis


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 95 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0017
Dozent*in
Szymon Mazur
Ein typisches Charakteristikum einiger psychiatrischer Krankheitsbilder, wie Suchtkrankheiten und Psychosen/Schizophrenie, ist die Krankheitsuneinsichtigkeit, die teilweise mit einer Behandlungsverweigerung einhergeht. Besonders in Krisensituationen können daraus für Betreuerinnen und Betreuer erhebliche Probleme im rechtlichen Umgang mit den betreuten Personen entstehen. Sie tragen die Verantwortung und müssen mit Krisensituationen adäquat umgehen können.

Im Seminar wird die Frage der freien Willensbildung und ihre Grenzen bezüglich einer Geschäftsfähigkeit/Einwilligungsfähigkeit/Betreuung definiert und umfassend nachvollziehbar geklärt. Darüber hinaus werden die juristischen Voraussetzungen für eine geschlossene Unterbringung und zwangsweise Behandlung im stationären Bereich praxisnah erörtert.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt. Der Fokus liegt dabei auf den rechtlichen Aspekten.
- Skizzenhafte Darstellung der Charakteristika von Suchtkrankheit und Psychosen/Schizophrenie sowie von wesentlichen Behandlungskonzepten
- Fundierte und nachvollziehbare Einschätzung der freien Willensbildung (Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit bezüglich Betreuung, natürlicher Wille)
- Voraussetzungen und Einschätzung der Zulässigkeit einer geschlossenen Unterbringung
- Voraussetzungen und Einschätzung der Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung
- Erläuterung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.11.2024 (1 BvL 1/24) zur Zwangsbehandlung nach § 1832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und deren Auswirkungen auf die Betreuungspraxis

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0044
Dozent*in
Andreas Scheulen, noch nicht bekannt
Anmeldung möglich
Fr. 08.05.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
179,00 € (inkl. MwSt.)
In diesem Seminar werden aktuelle Entwicklungen, neue Entscheidungen und Problemsituationen, die sich insbesondere durch die Reform des Betreuungsrechts ergeben, behandelt. Es werden die rechtlichen Grundlagen besprochen und vertieft und ausgewählte Fallbehandlungen und Falllösungen diskutiert.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 90 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0008
Dozent*in
Andreas Scheulen
Anmeldung möglich
Mi. 13.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
209,00 € (inkl. MwSt.)
Das Führen von Betreuungen wird zunehmend auch für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer komplexer und schwieriger: Immer mehr Rechtsänderungen, Fälle mit Auslandsbezug und hohe Erwartungen von allen Verfahrensbeteiligten, die die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer vor Herausforderungen stellen.

Im Seminar wird den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben ihre schwierigen Fälle vorzustellen. Die Referenten lösen zusammen mit den Teilnehmenden die Fälle und stellen Lösungsmöglichkeiten vor.

Die Fallwerkstatt und Supervision ist eine Reflexions- und Beratungsform für Fragen und Probleme aus der beruflichen Praxis. Angesichts wachsender Anforderungen im Berufsfeld Betreuungen bietet sie die Möglichkeit, in Begleitung von ausgebildeten Beratern und erfahrenen Praktikern, Erfahrungen aus dem Betreuungsrecht zu reflektieren.

In angeleiteten Reflexionsprozessen wird die Qualität der Arbeit unterstützt, die Kommunikations- und Konfliktfähigkeit gestärkt, Potenziale und Ressourcen belebt und neue Sichtweisen eröffnet. Es wird zudem zusammen bewertet, wie zukünftig gegebenenfalls ressourcenschonender und effektiver gearbeitet werden kann.

Alle Teilnehmenden profitieren so von der Besprechung der eigenen und der fremden Fälle. Die Inhalte unterliegen der Schweigepflicht.


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 120 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0029
Dozent*in
Frank Müller, Karim Chermiti
Anmeldung möglich
Di. 19.05.2026
Online-Seminar
40,00 € (inkl. MwSt.)
Das Seminar gibt einen Überblick über die neuen Regelungen zur Schlussabwicklung. Es bietet einen Überblick über die Rechte der Betreuerinnen und Betreuer und der Betroffenen beziehungsweise der Erben und skizziert die erforderlichen Arbeiten.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Die Betreuung endet und nun?
- Inwieweit können die Geschäfte noch fortgeführt werden?
- Wie sieht ein Schlussbericht aus und was muss er beinhalten?
- Rechenschaftspflicht und Herausgabe von Vermögen
- Herausgabe von Vermögenswerten und Unterlagen an wen?
- Schlussrechnungslegung notwendig?
- Wie ist die Rolle des Gerichts?
- Praktische Tipps zur Arbeitsvereinfachung
- Leistungen an Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, § 30 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Die Teilnehmenden sollen vertiefte Kenntnisse über die praktischen und rechtlichen Fragestellungen erwerben, die im Rahmen der Schlussabwicklung einer Betreuung auftreten.

Das Online-Seminar wird mit der Software WebEx durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0030
Dozent*in
Karim Chermiti
Anmeldung möglich
Mi. 20.05.2026
Tagungszentrum Gültstein
89,00 € (inkl. MwSt.)
Die Betreuungsbehörde schlägt dem Gericht eine Betreuerbestellung vor, wenn diese erforderlich ist, weil die betroffene Person voraussichtlich einen Stellvertretungsbedarf haben wird. Wenn die Behörde schon aus ihren Recherchen zum Sozialbericht ableiten kann, dass dieser Bedarf nicht besteht, hat sie, je nach Lebenslage der Betroffenen und der tatsächlichen örtlichen Verfügbarkeit, andere betreuungsvermeidende Hilfen zu vermitteln.

Der Referent erschließt mit den Teilnehmenden fallbezogen das betreuungsvermeidende Potential der anderen Hilfen und lotet anhand ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufträge die Grenzen dieser Potentiale aus.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Handlungsfähigkeitsprognose durch die Behörde: Wird die betroffene Person voraussichtlich rechtlichen Vertretungsbedarf haben?
- Situative Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit und Fähigkeit zur Erfüllung von Mitwirkungspflichten in Verwaltungsverfahren
- Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen: Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe, auch nach § 35a, § 41 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Unterstützung und Beratung nach § 106 SGB IX, Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), Sozialpsychiatrische Dienste, Soziotherapie
- Pflegebedürftige Menschen: Pflegeberatung und Pflegestützpunkte nach dem Pflegeunterstützungsgesetz und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG), Versorgungsplanung, Psychiatrische Pflege
- Jobcoaching, Beratung und Unterstützung nach § 16a SGB II, § 11 und § 68 SGB XII
- Antragstellungshilfe durch die Betreuungsbehörde
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Kurs-Nr.
26RP0032
Dozent*in
Jörg Tänzer
Auf Warteliste
Mo. 08.06.2026
Online-Seminar
30,00 € (inkl. MwSt.)
Das Seminar bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Aspekte im Umgang mit vermüllten Wohnungen, speziell konzipiert für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Mietrechtliche Aspekte im Umgang mit Vermüllung
- Betreuungsrechtliche Aspekte im Umgang mit Vermüllung
- Strafrechtliche und zivilrechtliche Gefahren
- Sozialrechtliche Ansprüche

Das Online-Seminar wird mit der Software MS Teams durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0029
Dozent*in
Tobias Noll
Im Rahmen rechtlicher Betreuungen können bereits kleine Unachtsamkeiten Folgen haben. Dieses Seminar zeigt typische Fehlerquellen auf und vermittelt praxisnahe Ansätze zur rechtssicheren und verantwortungsvollen Führung von Betreuungen.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Umfang und Beschränkungen des Vertretungsrechts der Betreuten
- Einordnung der Eigenhandlungen und Wünsche der Betreuten
- Fehler bei der Geltendmachung von Ansprüchen der Betreuten
- Fehler bei der Einwilligung zu medizinischen Behandlungen
- Fehler bei freiheitsentziehenden Maßnahmen
- Fehlerquellen und Risiken bei Verjährung
- Fehlerquellen und Risiken bei Zwangsvollstreckung
- Umgang mit bestehenden Vollmachten neben der Betreuung
- Erteilung von Vollmachten während der Betreuung

Das Seminar hat die folgenden Lernziele:
- Schutz der Betreuten
- Schutz vor Haftung der Betreuerin oder des Betreuers
- Zusammenarbeit
- Arbeitserleichterung
- Rechtssicherheit


Für Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine gilt die ausgewiesene Gebühr ohne Teilnehmendenbeitrag. Der Teilnehmendenbeitrag beträgt 70 Euro.
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Kurs-Nr.
26RP0002
Dozent*in
Christian Gimbel
Anmeldung möglich
Di., 16.06.2026 - Do., 18.06.2026
Online-Seminar
70,00 € (inkl. MwSt.)
In diesem Workshop geht es um die Kommunikationsthemen Passivität und Psychologische Spiele.

1. Teil zum Thema Passivität:
Passivität bedeutet kontra-autonomes Verhalten: Durch die Weigerung, eigenständig zu fühlen, zu denken und zu handeln werden eigene Bedürfnisse, Ziele und Entwicklungsnotwendigkeiten ausgeblendet und Problemlösungen vermieden. Passives Verhalten ist stets an eine negativ symbiotische Haltung gekoppelt. Dabei wird Verantwortung delegiert und entstehendes Unbehagen auf andere verschoben.

Was tun, wenn die Klienten so gar nichts tun?

Es werden die Stufen des Problembewusstseins von Klientinnen und Klienten betrachtet. Dabei stehen Reaktionen im Fokus, bei denen Probleme nicht wahrgenommen, abgewertet oder sogar geleugnet werden. Ein besseres Verständnis ermöglicht einen konstruktiven Umgang mit passiven Verhaltensweisen. Die Verantwortung für Veränderung liegt nicht bei den Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner. Es kann lediglich eine Entwicklung angeregt werden – die Veränderung selbst bleibt Aufgabe der betreuten Personen.

2. Teil zum Thema Psychologische Spiele:
Psychologische Spiele stehen für destruktive Interaktionsmuster mit emotional belastendem Ausgang oder umgangssprachlich: 'wenn es mit anderen immer wieder schief geht'. Das Verständnis psychologischer Spiele aus der Perspektive der Transaktionsanalyse ermöglicht es, verborgene Dynamiken in zwischenmenschlichen Beziehungen zu erkennen und zu verstehen. Dies kann dazu beitragen, unproduktive Muster zu durchbrechen und eine effektivere Kommunikation und Beziehungsgestaltung zu fördern.

„Die Idee ist ganz gut, aber ich kann das nicht machen, weil 1.) 2.) 3.)"
„Auch nicht schlecht, aber …“
Das „Ja, aber“-Spiel – ein Blick aus der Transaktionsanalyse

Im Bereich der rechtlichen Betreuung kommt es häufiger vor, dass Klientinnen und Klienten vermeintlich Hilfe wünschen, diese jedoch anschließend ablehnen. Das Online-Angebot vermittelt Impulse zum Spiele-Konzept aus der Transaktionsanalyse und zeigt auf, wie ein konstruktiver Umgang mit solchen Situationen möglich ist. Anhand konkreter Kommunikationsbeispiele aus dem Arbeitsalltag werden gemeinsam kreative neue Handlungsmöglichkeiten entwickelt.

Es handelt sich um ein Seminar, das aus zwei Abschnitten am 16.06. und am 18.06.2026 jeweils von 9:00 bis 12:30 Uhr besteht. Mit der Anmeldung buchen Sie beide Abschnitte verbindlich.

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0042
Dozent*in
Susanne Krüger
Anmeldung möglich
Do. 18.06.2026
Online-Seminar
30,00 € (inkl. MwSt.)
In diesem Seminar geht es um betreute Personen, die Eigentum besitzen und als Vermieterinnen oder als Vermieter auftreten. Thematisiert werden rechtliche und praktische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum durch betreute Personen.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen
- Mietpreisgestaltung und Betriebskostenabrechnung
- Rechte und Pflichten von Vermieterinnen und Vermieter
- Mietvertragsverletzungen und deren Folgen
- Umgang mit problematischen Mieterinnen und Mietern
- Praxisbeispiele und typische Fallstricke

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0004
Dozent*in
Christian Gimbel
Anmeldung möglich
Di. 23.06.2026
Online-Seminar
80,00 € (inkl. MwSt.)
Das Seminar vermittelt einen Einblick in den Aufbau des Grundbuchs und stellt das Grundbucheintragungsverfahren in Grundzügen dar. Es gibt einen Überblick über die Rechte der betreuten Personen und die erforderlichen betreuungsrechtlichen Genehmigungen.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- Wie ist das Grundbuch aufgebaut und wie liest man die Eintragungen?
- Wie gestaltet sich das Eigentum an Grundstücken, beziehungsweise Wohnungseigentum?
- Welche Bedeutung haben Grundstücksrechte (Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten, Nießbrauch und Wohnungsrecht) für die Betreuten?
- Können Betreuerinnen und Betreuer Rechte der Betreuten an Grundstücken begründen und aufgeben?
- Wie berechnet man den Wert eines Grundstücks oder Rechts?
- Welche betreuungsrechtlichen Genehmigungen sind im Hinblick auf die Rechtsgeschäfte mit Grundstücksangelegenheiten erforderlich?
- Besonderheiten des Grundstücks im Erbrecht

Das Online-Seminar wird mit der Software WebEx durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0031
Dozent*in
Karim Chermiti
Anmeldung möglich
Mi. 24.06.2026
Online-Seminar
70,00 € (inkl. MwSt.)
Die Bundesteilhabegesetz-Reform führte zu vielfältigen Änderungen in Rehabilitationsverfahren und in der Eingliederungshilfe. Die Leistungen der Eingliederungshilfe wurden ausgeweitet, die Ermittlung des Bedarfs wurde präzisiert und das Verwaltungsverfahren angepasst. Welcher Handlungsbedarf besteht für Betreuerinnen und Betreuer, Einrichtungen und Kostenträger? Wer ist für die Beratung und die Unterstützung der Betroffenen verantwortlich, die Betreuerin oder der Betreuer, der Kostenträger oder die Einrichtung?

Das Seminar bietet einen Überblick über die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen im Eingliederungshilferecht. Die Teilnehmenden erhalten ein besseres Verständnis der Auswirkungen auf die tägliche Arbeit mit Betroffenen und können klarer einschätzen, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist.

Die folgenden Schwerpunktthemen werden im Seminar behandelt:
- UN-Behindertenrechtskonvention: Selbstverantwortung und Inklusion
- Bedarfsermittlung und Bedarfsinstrumente
- Der Teilhabeplan, Ablauf des Teilhabeplanverfahrens
- Die Leistungsgruppen des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX)
- Die Zuständigkeitsregel des § 106 SGB IX
- Das Verhältnis zur Pflege

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0038
Dozent*in
Susanne Weber-Käßer
Anmeldung möglich

Fachtag Querschnittsarbeit<br />
Neue Wege – Starke Impulse: Engagementkultur im Dialog

Mi. 24.06.2026
GENO-Haus Stuttgart
0,00 €
Mehr Austausch. Mehr Vernetzung. Mehr Miteinander.

Sie möchten sich mit Fachkräften im Betreuungswesen direkt austauschen – um gemeinsam Herausforderungen zu beleuchten, gute Praxis zu teilen, kreative Ideen zu entwickeln und offene Fragen zu diskutieren?

Diese Möglichkeit bietet der 16. Fachtag Querschnittsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein offenes und partizipatives Veranstaltungsformat: das BarCamp. Dieses Miteinander schafft Raum für neue Perspektiven und stärkt die Zusammenarbeit.

Ein Impulsvortrag liefert aktuelle Erkenntnisse in der Engagementforschung, stellt Herausforderungen und Chancen in der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung dar und beleuchtet Gelingensfaktoren.

Was ist ein Barcamp?
Ein Barcamp ist keine klassische Konferenz. Statt eines festen Programms bringen Sie eigene Themen in Sessions ein: als kurze Inputs, Fragen, Praxisberichte oder Diskussionsanregungen. So sind Sie zugleich auch Mitgestaltende und entscheiden, an welchen Themen Sie sich beteiligen möchten.

Es wird parallel diskutiert, zugehört und weiterentwickelt. So entsteht ein Raum auf Augenhöhe, in dem voneinander gelernt wird – praxisnah, direkt und kollegial.

Sie müssen nichts vorbereiten – bringen Sie einfach Ihre Themen, Fragen und vor allem Neugier mit!

Wir freuen uns auf Sie – und auf einen Fachtag, der vom Wissen und Engagement aller lebt.


Hinweis:
Diese Veranstaltung findet in Kooperation der überörtlichen Betreuungsbehörde beim KVJS, dem SKM Diözesanverein Freiburg e. V., dem Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözesanverein für die Erzdiözese Freiburg, dem Evangelischen Landesverband für das Betreuungswesen sowie der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Baden-Württemberg statt.

Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Kurs-Nr.
26RP0031
Dozent*in
Paul-Stefan Roß, Anna Lang

Anmeldung möglich Anmeldung möglich
Fast ausgebucht Fast ausgebucht
Auf Warteliste Auf Warteliste
Kursausfall Ausfall
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