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Veranstaltung "Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden – Schnittstellen gestalten und Kooperation leben" (Nr. 0036) wurde in den Warenkorb gelegt.
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Die Wahrnehmung von Kinderschutzaufgaben bei Hinweisen auf Vernachlässigung und Gewalt ist eine besonders herausfordernde Aufgabe des ASD. Es müssen folgenreiche Abwägungen und Entscheidungen zu Risiken und Gefährdungen vorgenommen und durch entsprechende organisationsinterne fachliche Prozesse und Verfahren unterstützt werden. Die Berücksichtigung der Perspektive der betroffenen Kinder und Jugendlichen bei der Hilfeplanung ist dabei von besonderer Bedeutung.

Die Fortbildung vermittelt auf der Basis wissenschaftlicher Forschung und Erfahrungen aus der Praxis Grundlagen und Methoden zur Umsetzung dieser Aufgaben. Vor dem Hintergrund der rechtlichen und institutionellen Bedingungen und Leitbilder für die Kinderschutzarbeit im ASD werden folgende Schwerpunkte behandelt:
- Gefährdungsformen (Misshandlung und Vernachlässigung)
- Risikogruppen und -konstellationen (zum Beispiel Sucht, psychische Erkrankung)
- Prozessorientierte Gefährdungs- und Risikoeinschätzung
- Bewertung der elterlichen Kompetenzen zur Abwendung von Gefährdungen
- Zugang zu den Familien und Möglichkeiten der Zusammenarbeit
- Entwicklung, Begleitung und Kontrolle von Schutz- und Hilfekonzepten für Familien und Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten
- Prozessorientierte Überprüfung von Schutz und Hilfe aus der Sicht des Kindes
- Qualitätssichernde Instrumente und Verfahren für die Kinderschutzarbeit im ASD; exemplarisch wird mit dem Stuttgarter Kinderschutzbogen und mit Ankerbeispielen zu Kindeswohlgefährdung gearbeitet
- Persönliche Standortbestimmung als ASD-Fachkraft mit Schutzaufgaben
- Üben von Gesprächen mit Eltern, Kindern und Jugendlichen
- Migrationssensibler Kinderschutz
- Wirksamkeit von Hilfen bei Kindeswohlgefährdung

Hinweis:

Die Fortbildung besteht aus zwei Abschnitten. Mit der Anmeldung sind beide Abschnitte verbindlich gebucht. Der genannte Preis für beide Abschnitte wird nach dem ersten Abschnittstermin in Rechnung gestellt.
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Kurs-Nr.
26JP0041
Dozent*in
Christine Gerber, Monika Stark-Murgia
Anmeldung möglich

Kinder- und Jugendrechte, (Gewalt-)Schutz, Partizipation, Beschwerde (Modul 3)
Fortbildungsreihe: Neu in der stationären Jugendhilfe

Mi., 15.07.2026 - Do., 16.07.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
456,00 € (inkl. MwSt.)
In Modul 3 der Fortbildungsreihe Neu in der stationären Jugendhilfe werden die Rechte und der Schutz von Kindern und Jugendlichen in den stationären Hilfen vertieft. Die Kinderrechte werden dazu in den Fokus genommen und daraus resultierend die Anwendung von Beteiligungs-, Partizipations- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen praktisch thematisiert. Als ein Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird hier insbesondere auch das Hilfeplanverfahren anschaulich erläutert. Darüber hinaus werden Schutzkonzepte als elementarer Bestandteil der Einrichtungskonzeptionen sowie deren Inhalte und Umsetzung besprochen.

Schwerpunkte sind hierbei unter anderem:
- Kinderrechte als Grundlage von Schutz und Beteiligung
- (Gewalt-)Schutzkonzepte in Einrichtungen
- Kinder- und Jugendschutz
- Beteiligung und Partizipation
- Ansätze von Partizipation im Gruppen- beziehungsweise Einrichtungssetting
- Hilfeplanverfahren
- Beschwerdeverfahren
- Interne und externe Beschwerdestellen

Wissen wird durch theoretische Impulse vermittelt und durch Austausch in kleinen Gruppen vertief sowie erweitert. Des Weiteren werden Fallbeispiele der Teilnehmenden thematisiert und Methoden geübt.

Hinweise:

Ziel der Fortbildungsreihe ist es, neuen Mitarbeitenden in den stationären Hilfen zur Erziehung eine Einführung in die wesentlichen Themenfelder des Handlungsfeldes zu geben, um insbesondere den Einstieg in die stationäre Jugendhilfe zu unterstützen. Dazu gehören gesetzliche Grundlagen, handlungspraktische Anleitung, Praxisreflexion und Theorie-Praxis-Transfer. Bereits gewonnene Praxiserfahrungen werden in den Kontext allgemeingültiger, fachlicher und rechtlicher Grundlagen gesetzt. Darüber hinaus wird Handlungssicherheit gestärkt.

Die Fortbildungsreihe ermöglicht eine intensive Begleitung in den Berufseinstieg in das stationäre Handlungsfeld, um Mitarbeitende über einen gelingenden Start langfristig für die stationären Hilfen zu gewinnen. Sie stellt eine Ergänzung zu den bereits absolvierten Ausbildungen oder Studiengängen der Teilnehmenden sowie zu den jeweiligen Einarbeitungskonzepten der Einrichtungsträger dar. Über die Teilnahme an der Fortbildungsreihe wird kein Fachkraftstatus erreicht.

Die Fortbildungsreihe umfasst folgende Module:
- Modul 1 – Grundlagen sozialpädagogischen Handelns in Einrichtungen (26JP0018)
- Modul 2 – Rechtliche Grundlagen für die stationären Hilfen zur Erziehung (26JP0019)
- Modul 3 – Kinder- und Jugendrechte, (Gewalt-)Schutz, Partizipation, Beschwerde (26JP0020)
- Modul 4 – Deeskalation und Konfliktmanagement (26JP0021)
- Modul 5 – Migrationssensibles Arbeiten und Umgang mit traumatisierten UmA (26JP0022)

Die Fortbildungsreihe besteht aus fünf Modulen. Die Module können einzeln gebucht werden.

Es wird empfohlen, vor der Teilnahme an den Modulen 3, 4 und 5 die Grundlagenmodule 1 und 2 der Fortbildungsreihe zu besuchen.

Teilnehmende erhalten pro Modul eine Teilnahmebescheinigung. Sofern Teilnehmende an mindestens vier Modulen teilnehmen, können sie eine zusammenfassende Teilnahmebescheinigung erhalten.
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Kurs-Nr.
26JP0020
Dozent*in
Anke Hauer
Anmeldung möglich
Mi. 15.07.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
89,00 € (inkl. MwSt.)
Mit der Reform des Betreuungsrechts werden neue Anforderungen an Betreuerinnen und Betreuer gestellt. Dies kann zur Folge haben, dass nicht mehr genügend Betreuerinnen und Betreuer in einem Bezirk vorhanden sind und deswegen Mitarbeitende von Betreuungsbehörden selbst Betreuungen führen werden.

In diesem Seminar sollen Mitarbeitende von Betreuungsbehörden darauf vorbereitet werden, Betreuungen als Behördenbetreuerinnen und Behördenbetreuer selbst zu führen.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betreuerin oder des Betreuers
- Assistierte Entscheidungsfindung
- Der freie Wille und seine besondere Bedeutung bei der Führung von Betreuungen
- Die Einwilligung der Betreuerin oder des Betreuers in ärztliche Maßnahmen
- Die Unterbringung von Betreuten und freiheitsentziehende Maßnahmen
- Die ärztliche Zwangsmaßnahme
- Die Vermögensverwaltung
- Besonderheiten bei der Behördenbetreuung
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Kurs-Nr.
26RP0018
Dozent*in
Prof. Dr. Andreas Scheulen
Anmeldung möglich
Mi. 15.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
179,00 € (inkl. MwSt.)
Ziel des Seminars ist die Vermittlung und Vertiefung rechtlicher Kenntnisse zum Ablauf des Rehabilitationsverfahrens und zur "Koordinierung der Leistungen" (Teil 1 Kapitel 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IX).

Leistungen sollen wie aus einer Hand erbracht und zeitintensive Zuständigkeitskonflikte der Träger untereinander sowie Doppelbegutachtungen zulasten der Menschen mit Behinderungen vermieden werden. Die Regelungen wurden geschärft und gelten für alle Rehabilitationsträger.

Schwerpunkte des Seminars sind unter anderem:
- Zuständigkeit, Weiterleitung von Anträgen
- Antragsplitting
- Turboklärung
- Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Reha-Trägern
- Behandlung von Fragen und Fallkonstellationen der Teilnehmenden

Fallbeispiele können Sie bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn an fortbildung@kvjs.de senden.
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Kurs-Nr.
26SP0031
Dozent*in
Prof. Dr. Andreas Pitz
Anmeldung möglich
Do., 16.07.2026 - Fr., 17.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
321,00 € (inkl. MwSt.)
Die Jahrestagung dient der fachlichen Weiterentwicklung und dem Erfahrungsaustausch im Arbeitsfeld der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
In Fachvorträgen, Praxisberichten oder Diskussionsforen wird Aktuelles aus den Tätigkeitsbereichen vorgestellt.

Die Tagung fördert den landesweiten Fachdiskurs auf der Leitungsebene der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Baden-Württemberg.

Hinweis:

Über den Inhalt und den Ablauf dieser Veranstaltung erfolgt eine aktuelle Information.
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Kurs-Nr.
26JP0054
Dozent*in
noch nicht bekannt
Anmeldung möglich
Do., 16.07.2026 - Do., 23.07.2026
Online-Seminar
140,00 € (inkl. MwSt.)
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz gewährt mit § 2 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 4 SchKG jeder Frau und jedem Mann das Recht auf Information und Beratung zu sozialen und wirtschaftlichen Hilfen für Kinder und Familien. Die Schwangere ist bei der Geltendmachung von Ansprüchen zu unterstützen, § 2 Absatz 2 Satz 2 SchKG. Eine Schwangerschaft und Geburt können sozialrechtliche Fragen auslösen, beispielsweise zur Auswirkung auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Zusammenspiel mit den Vorgaben und Leistungen des Mutterschutzes ist komplex. Trotz intensiver Einarbeitung, oft im Selbststudium, sind Zweifel in der alltäglichen Beratung von Klientinnen und Klienten oder bei Auseinandersetzungen mit der Agentur für Arbeit, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Krankenkassen unvermeidlich. Über die Darstellung der allgemeinen Grundlagen hinaus werden spezielle Fragen aus der Praxis der Schwangerschaftsberatung verständlich erläutert. Ziel ist es, vorhandene Kenntnisse zu vertiefen und mehr Sicherheit in der Arbeit zu vermitteln.

Um das Seminar praxisorientiert nach den Wünschen der Teilnehmenden auszurichten, können Fragen und Fallbeispiele gerne zusammen mit der Anmeldung oder spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn an fortbildung@kvjs.de gesendet werden.

Es handelt sich um ein Seminar, das aus zwei Abschnitten am 16.07. und 23.07.2026 jeweils von 8:30 bis 12:30 Uhr besteht. Mit der Anmeldung buchen Sie beide Abschnitte verbindlich.

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26PD0012
Dozent*in
Petra Rieder-Link, Dr. Birgit Große Stetzkamp
In der Praxis stellen sich für Betreuerinnen und Betreuer bei der Vermögensverwaltung vielfältige Problemgestaltungen und Haftungsrisiken. Anhand ausgewählter Fallgestaltungen sollen typische und außergewöhnliche Situationen vorgestellt, ihre rechtlichen Grundlagen dargestellt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Haftungsrisiken bei der Wahrnehmung der Vermögenssorge sollen erkannt und ihnen begegnet werden.

Im Seminar werden unter anderem die folgenden praktischen Fragen bearbeitet:
- Wie ist im Hinblick auf § 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die Betreuerhaftung auf bestimmte Handlungen der Betreuten oder Dritter bei der Vermögensverwaltung zu reagieren?
- Welche gerichtlichen Genehmigungen sind wann notwendig?
- Was ist zu tun, wenn man gegen gerichtliche Entscheidungen vorgehen will?
- Wie löse ich bestimmte praktische Probleme bei der Wahrnehmung der Vermögenssorge?

Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26RD0045
Dozent*in
Prof. Dr. Andreas Scheulen
Anmeldung möglich
Do. 16.07.2026
KVJS Stuttgart
159,00 € (inkl. MwSt.)
In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Nachlassverfahren und die Berührungspunkte mit der rechtlichen Betreuung.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Nachlassverfahren – Überblick, Zuständigkeiten, Rechtsgrundlagen
- Berührungspunkte von rechtlicher Betreuung mit Nachlassverfahren
- Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Ausschlagung für betreute Menschen
- Erbscheinsantrag für betreute Menschen
- Grundzüge der Erbenhaftung

Diese Themen werden ergänzt und veranschaulicht durch praxisbezogene Fallbeispiele sowie Tipps und Tricks zur Fehlervermeidung bei nachlassrechtlichen Fragen in einer Betreuung.
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Kurs-Nr.
26RP0004
Dozent*in
Christian Gimbel
Während wir momentan vielleicht das Gefühl haben, AD(H)S ist ein wenig aus dem Fokus geraten, scheinen die Diagnosen im Autismusspektrum zuzunehmen. Beides begegnet insbesondere Fachkräften an SBBZ sehr häufig – manchmal sogar in Kombination. Dies stellt viele Fachkräfte im Rahmen ihres Auftrages vor Herausforderungen.

Die Teilnehmenden erhalten im ersten Teil dieser Online-Fortbildung fundiertes Hintergrundwissen zu den psychischen Grundbedürfnissen – insbesondere von jungen Menschen, die ein SBBZ besuchen.

Der zweite Baustein des Tages sind die beiden großen Themen AD(H)S und Autismusspektrumsstörungen. Dabei erhalten die Teilnehmenden ebenfalls zunächst Fachwissen. Anschließend reflektieren wir gemeinsam, wie all die Themen im praktischen Alltag miteinander verknüpft und berücksichtigt werden können.

Ziel dieser Fortbildung ist, den Fachkräften Hintergrundwissen, Methoden und Impulse an die Hand zu geben, neurodivergente Kinder und Jugendliche in der Schule besser unterstützen zu können.

Gerne dürfen eigene Fallbeispiele eingebracht werden.

Hinweis:

Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool Zoom durchgeführt.
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Kurs-Nr.
26JD0013
Dozent*in
Natalie Hellerich
Anmeldung möglich
Fr. 17.07.2026
Bildungszentrum Schloss Flehingen
179,00 € (inkl. MwSt.)
Kommunikation ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Jeder möchte sich mitteilen und verstanden werden. Eine gute, beidseitige Kommunikation ist Grundvoraussetzung dafür, selbstbestimmt zu leben und am Leben teilzuhaben. Die Unterstützte Kommunikation betont somit das Recht auf Selbstbestimmung, Inklusion und Teilhabe in allen Lebensbereichen. Menschen, die in ihren Kommunikationsfähigkeiten beeinträchtigt sind, sind daher auf ein offenes und geschultes Umfeld angewiesen.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Vorstellung und Bedeutung von Unterstützter Kommunikation
- Definition der Zielgruppe
- Form, Inhalt und Funktion von Kommunikation
- Haltung und Verantwortung des Umfelds betroffener Personen
- Formen der Unterstützten Kommunikation: einfache Hilfen, technische Hilfen, Symbole, Gebärden und komplexe elektronische Kommunikationshilfen
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Kurs-Nr.
26RP0016
Dozent*in
Alexander Engelhardt, Dominik Pfeiffer
Anmeldung möglich
Mo. 20.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
89,00 € (inkl. MwSt.)
Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden sind wichtige Institutionen zur klientenzentrierten Umsetzung des Betreuungsrechts und zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts betroffener Menschen. Gerade dort, wo es um die Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie bevollmächtigter Personen oder die Beratung zur Erstellung von Vorsorgeregelungen geht, werden fast identische gesetzliche Aufgaben beschrieben.

Die Klärung der jeweiligen Rollen, die Abstimmung in der Aufgabenwahrnehmung und auch die Beschreibung der wechselseitigen Erwartungen sind Basis guter Kooperationsstrukturen. Aber wie können diese Strukturen wachsen? Wo sind die Schnittstellen? Was sind Reibungspunkte und Herausforderungen? Wodurch genau ergeben sich Vorteile und Synergien?

Das Seminar bietet eine fundierte Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen des Beratungs- und Unterstützungsauftrages der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörden, einschließlich der Beschreibung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Im fachlichen Austausch werden Vorteile und Synergien analysiert, um auch Herausforderungen und Reibungspunkte gezielt anzugehen.

Das Seminar besteht aus einer Mischung aus theoretischem Input und Gruppenarbeit, um die Ideen und Erfahrungen der Teilnehmenden praxisnah einzubringen. „Best-Practice“-Beispiele und Ansätze zur Verstetigung verbindlicher Kooperationsstrukturen kommen nicht zu kurz.
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Kurs-Nr.
26RP0036
Dozent*in
Holger Marx, Ulrike Hörnisch
Anmeldung möglich
Di. 21.07.2026
Online-Seminar
0,00 € (inkl. MwSt.)
Der Erprobungsparagraf ermöglicht Trägern von Kindertageseinrichtungen, von den Vorgaben des KiTaG und der KiTaVO befristet abzuweichen. Mit dieser Regelung wird für die KiTa-Träger vor Ort mehr Spielraum und Flexibilität für passgenaue Lösungsmodelle geschaffen und unter Beteiligung der Betroffenen vor Ort können neue Konzepte erprobt werden. Der Träger hat die Verantwortung für die zu erprobenden Konzepte.

Hinweis:
Die Veranstaltung informiert die Teilnehmenden über die wesentlichen Inhalte zum Erprobungsparagrafen. Es werden die Antragsstellung, mögliche landesgesetzlichen Abweichungen sowie die weiterhin geltenden Vorgaben des SGB VIII erläutert.
Außerdem ist es möglich, allgemeine Fragen zum Erprobungsparagrafen zu stellen.

Diese Infoveranstaltung gibt einen Überblick zu Fragen rund um den Erprobungsparagrafen.

Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool MS Teams durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Für mögliche Fragen, die in dem Seminar mit aufgenommen werden sollen, schreiben Sie bitte an sekretariat42@kvjs.de, mit dem Betreff: Träger Service-Veranstaltung Erprobungsparagraf.
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Kurs-Nr.
26KD0045
Dozent*in
Melissa Haußmann, Kristin Hermann
Welche Angebote machen die Tagesstätten? Was ist ihre Kernfunktion?
Wer besucht die Tagesstätte mit welchen Bedarfen? Gibt es eine Kernzielgruppe? Wie könnten neue Zielgruppen erreicht werden, insb. Jüngere?
Vor welchen Herausforderungen stehen Tagesstätten und wie lassen sie sich fachlich-konzeptionell weiterentwickeln?
Wie beteiligen sich die Besuchenden? Wie können sie mitwirken?

Diese zentralen Fragen werden auf dem Fachtag dank des KVJS-Forschungsprojekts APerTa-BW datenbasiert und differenziert diskutiert und benantwortet.

Vormittags:
Fachvorträge zu den Ergebnissen des KVJS-Forschungsprojekts und anschließende Podiumsdiskussion (voraussichtlich mit Live-Übertragung)

Nachmittags:
Vertiefte Diskussion in Arbeitsgruppen zu ausgewählten Themen mit anschließender Zusammenfassung im Plenum

Ihre Teilnahme ist kostenlos!
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Kurs-Nr.
26SP0057
Dozent*in
noch nicht bekannt
Anmeldung möglich
Mi., 22.07.2026 - Do., 23.07.2026
Tagungszentrum Gültstein
355,00 € (inkl. MwSt.)
Die Jahrestagung bietet aktuelle fachliche Informationen und eine landesweite Plattform für einen überregionalen fachlichen Austausch in der Eingliederungshilfe.

Nähere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.
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Kurs-Nr.
26SP0007
Dozent*in
noch nicht bekannt

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